06.04.2018

 

ÖSTERREICHISCHES ST. GEORGS-KOLLEG

INFORMATIONSBLATT

ZUR VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

 

Im Bezug auf die gemäß Datenschutzgesetz Nr. 6698 und der einschlägigen Rechtsvorschriften zu erfolgenden Verarbeitung, Schutz bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten von Schülern, Eltern, Schulpersonal, Anstellungsbewerbern sowie von Führungskräften, Mitarbeitern, Aktionären der Lieferanten- bzw. Geschäftspartnerfirmen, darüber hinaus aber auch von allen in Beziehung zur Schule stehenden natürlichen Personen erklärt sich die Schule zur Einhaltung der nachstehenden Richtlinien bereit:

 

RICHTLINIEN ZUR VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

 

In ihrer Eigenschaft als Datenschutzverantwortliche ist die Schule befugt, gemäß den in Art. 4 des Datenschutzgesetzes Nr. 6698 festgelegten und unten angeführten Richtlinien personenbezogene Daten zu verarbeiten:

 

  1. Berücksichtigung der Prinzipien der Rechtmäßigkeit und Korrektheit,
  2. Richtigkeit und Aktualität der Daten,
  3. Verarbeitung der Daten für bestimmte, klar definierte, gesetzmäßige Zwecke,
  4. Zweckgebundene, zweckbegrenzte und zweckproportionale Verarbeitung der Daten,
  5. Einhaltung der gesetzlich festgelegten bzw. dem jeweiligen Verarbeitungszweck entsprechenden Aufbewahrungsfrist.

ERFASSUNG UND VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

 

Im Rahmen des Datenschutzgesetzes steht es der Schule in ihrer Eigenschaft als Datenschutzverantwortliche zu, erforderlichenfalls alle Daten zu Ihrer Person, einschließlich jener persönlicher Art, unter Einsatz automatisierter bzw. nicht automatisierter Methoden über Medien wie z.B. die Internetseite bzw. elektronische Korrespondenz der Schule u.Ä. in mündlicher, schriftlicher bzw. elektronischer Form zu erfassen.

 

Die gemäß Art. 5 und 6 des Datenschutzgesetzes zu erfassenden bzw. bis dato verarbeiteten personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich zu den gesetzlich geregelten bzw. unten angeführten und ähnlich gearteten Zwecken verarbeitet werden.  

 

  1. Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung von Arbeiten und Abwicklungen, die per Gesetz (insbesondere betreffend Privatschulen bzw. Unterrichtswesen) vorgeschrieben bzw. per Vertrag vereinbart sind,
  2. Mitteilungen betreffend Antragstellungen bzw. Antragsbewertungen im Bezug auf Schulgeldbefreiungen bzw. Schulgeldermäßigungen, sowie Mitteilungen über die in der Schule stattzufindenden Versammlungen, Elternsprechtage und Veranstaltungen,
  3. Kontaktaufnahme mit den Eltern und Schülern, um die erforderlichen Empfehlungen und Mitteilungen im Bezug auf den schulischen Werdegang des Schülers zu übermitteln,
  4. Benachrichtigung im Notfall,
  5. Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen,
  6. Sicherstellung der Internetseite und sonstiger elektronischen Systeme und des Schulumfelds,
  7. Offenlegung der personenbezogenen Daten an die Gerichtsinstanzen zum Zwecke der Ermittlung, Strafverfolgung bzw. Beurteilung,
  8. Auskunftserteilung an den Dateninhaber zum beantragten Anliegen,
  9. Beantwortung der Beschwerden und Mitteilungen des Dateninhabers,
  10. Gewährleistung der effizienten Koordination sowie Weiterentwicklung des Informationsflusses zwischen den schulinternen Einheiten und offiziellen Behörden,
  11. Gegebenenfalls Offenlegung der persönlichen Daten an befugte Personen in Angelegenheiten der Gesundheit, Sicherheit und Bildung,
  12. Deckung des Personalbedarfs und Abwicklung, Entwicklung und Optimierung des Anstellungsprozesses, Eignungsbewertung bzw. Beurteilung der Stellenbewerbungen sowie Kontaktaufnahme mit den Bewerbern.

ÜBERMITTLUNG DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

 

Gemäß Art. 8 und 9 des Datenschutzgesetzes können die personenbezogenen Daten entsprechend den oben angeführten Zwecken und Richtlinien an „Drittpersonen“, die als Beauftragte, Berater bzw. gesetzlich vorgesehene Dienstleistungsgeber der Schule agieren, sowie an die Firmen und Lieferanten, die die Daten der Schule verarbeiten und aufbewahren, wie auch an die rechtlich zuständigen offiziellen Behörden bzw. Privatpersonen übermittelt werden.

 

RECHTE DES DATENINHABERS

 

Gemäß Art. 11 des Datenschutzgesetzes besitzen die Dateninhaber folgende Rechte:

 

  1. Kenntnis über eine etwaige Verarbeitung der Daten zu seiner Person,
  2. Antrag auf diesbezügliche Auskunftserteilung, falls eine solche Datenverarbeitung vorliegt,
  3. Auskunftserteilung über den Verarbeitungszweck sowie über die zweckgemäße Verwendung der personenbezogenen Daten,
  4. Auskunftserteilung über etwaige Drittpersonen im In- bzw. Ausland, an die die personenbezogenen Daten weitergegeben wurden,
  5. Beantragung der Richtigstellung von einer etwaigen mangel- bzw. fehlerhaften Verarbeitung der personenbezogenen Daten, wobei auch die betroffenen Drittpersonen davon in Kenntnis zu setzen sind,
  6. Beantragung der Löschung bzw. Vernichtung der personenbezogenen Daten bei Wegfall der Gründe, denen zufolge die Datenverarbeitung - selbst wenn im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsvorschriften - erfolgt ist; die betroffenen Drittpersonen sind davon in Kenntnis zu setzen,
  7. Beschwerdeeinlegung, falls die Analyse der verarbeiteten Daten durch automatisierte Systeme zu Konsequenzen führt, die sich zum Nachteil der betroffenen Person auswirken,
  8. Antrag auf Schadenersatz, falls infolge der gesetzeswidrigen Verarbeitung der personenbezogenen Daten etwaige Schäden erlitten werden.

Gemäß Art. 13 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes können Sie Ihren Antrag zur Inanspruchnahme der o.a. Rechte in schriftlicher Form bzw. in einer sonstigen vom Datenschutzrat festzulegenden Form an unsere Schule weiterleiten.

 

Den Antrag bezüglich der unter Art. 11 des Datenschutzgesetzes angeführten Rechte können Sie schriftlich an die Email-Adresse muduriyet(at)sg.k12.tr weiterleiten.