1. Zivilschutzgesetz Nr. 7126
Gemäß dem Zivilschutzgesetz Nr. 7126, das am 13.06.1958 veröffentlicht wurde, werden Zivilschutzpläne erstellt, um den Verlust von Leben und Eigentum der Öffentlichkeit bei Naturkatastrophen und Großbränden zu minimieren und alle Arten von öffentlichen und privaten Einrichtungen zu schützen. Die in unserer Schule erstellten Zivilschutzpläne werden alle fünf Jahre von der Bezirksdirektion genehmigt. Im Rahmen dieses Gesetzes werden in unserer Schule Notfallpläne erstellt und Übungen durchgeführt.
2. Arbeits- und Gesundheitschutzgesetz Nr. 6331
Gemäß dem am 30.06.2012 veröffentlichten Arbeitsschutzgesetz Nr. 6331 ist die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz obligatorisch geworden. Seit diesem Datum werden an unserer Schule jährliche Arbeitsschutzpläne, Notfallpläne, Notfallteams, Brandschutzschulungen, Erste-Hilfe-Schulungen, Erdbeben- und Brandschutzübungen durchgeführt. "Jedes Schuljahr werden die Klassensprecher und stellvertretenden Klassensprecher für den Katastrophenfall geschult. Jedes Jahr werden mindestens zwei Erdbeben- oder Feuerübungen durchgeführt, um das Bewusstsein der Schüler zu schärfen und die Einsatzbereitschaft der Lehrer und des gesamten Personals aufrechtzuerhalten.
3. Jährlicher Ausbildungsplan für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Der jährliche Arbeits- und Ausbildungsplan für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wird regelmäßig zu Beginn jeden Jahres erstellt. Darin werden die Organisationsstruktur, die Vorstandssitzungen, der Risikobewertungsbericht, die Aufzeichnungen zur Ermittlung der Gefahren und die regelmäßigen technischen Kontrollen aufgeführt. In unserem Notfallplan werden Maßnahmen und Untersuchungen für Erdbeben, Explosionen und Brände, Sabotage, Epidemien und Lebensmittelvergiftungen durchgeführt. In unserer Schule werden Notfallteams gebildet, und unter dem Vorsitz des Notfallkoordinators finden Sitzungen und Informationen statt. Nach einem möglichen Erdbeben wird die Schulverwaltung ein Satellitentelefon für die Notfallkommunikation einsetzen. Im Falle einer solchen Katastrophe können Sie unsere Website besuchen, um Informationen über die Schule oder die Schüler zu erhalten. Unsere Schüler können die Schule nicht verlassen, bevor ihre Eltern in die Schule kommen. In diesem Fall wird unsere Schule alle Maßnahmen ergreifen, um die Bedürfnisse unserer Schüler zu befriedigen, wie z. B. Essen, Trinken, Unterbringung und Erste Hilfe.
4. Erste-Hilfe-Ausbildungen
Im Rahmen der Erste-Hilfe-Verordnung wird unser Schulpersonal seit 2014 vom Erste-Hilfe-Ausbildungszentrum der Medizinischen Fakultät Istanbul geschult. Auch in diesem Jahr wurden im Rahmen des mit der Medizinischen Fakultät der Universität Istanbul abgeschlossenen Ausbildungsdienstvertrags 11 Mitarbeiter unserer Schule in Erster Hilfe geschult. Darüber hinaus erhielten einige Mitarbeiter unserer Schule eine professionelle Feuerlöschschulung durch die Istanbuler Feuerwehr.