Allgemeines Bildungsziel
Gesetzlicher Auftrag der Schulart:
Die Handelsakademie vermittelt in integrierter Form Allgemeinbildung und kaufmännische Bildung, die zur Berufsausübung in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung qualifizieren. Die Ausbildung an der Handelsakademie wird durch die Reife- und Diplomprüfung beendet.
Die Handelsakademie hat im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes in umfassender Weise an der Entwicklung junger Menschen mitzuwirken.
Leitziele:
Die Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie sollen grundlegend dazu befähigt sein
- für Frieden und Gerechtigkeit einzutreten und sich für die Bewahrung einer menschengerechten Umwelt und Zukunft für alle einzusetzen,
- die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in ihren historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten zu kennen,
- die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der übrigen Welt zu erkennen,
- im Sinne einer interkulturellen Bildung Verständnis und Achtung für andere und deren Arbeit und Standpunkte aufzubringen und in Konfliktsituationen nach konstruktiven Lösungen zu suchen,
- die Wirtschaft als Teil der Gesellschaft und Kultur zu verstehen, - die Gesellschaft und den Staat mit zu gestalten,
- für Freiheit und demokratische Prinzipien einzutreten,
- sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und moralischen Werten wie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinander zu setzen,
- als verantwortungsbewusste Menschen die Folgen ihres eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft zu überblicken und sich ein selbstständiges Urteil bilden zu können sowie
- die Bedeutung von Bildung und Ausbildung zu verstehen sowie die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung zu erkennen, um sich in einer sich ständig ändernden Welt entfalten zu können.
Kompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie sollen über die zur Erfüllung der an sie gestellten Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen. Sie sollen auf ihre Aufgabe als verantwortliche Mitgestalter in Staat und Gesellschaft, vor allem auf ihre Rolle als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer und als Konsumentinnen bzw. Konsumenten vorbereitet sein; insbesondere sollen sie
- Neues mit Interesse verfolgen und aufnehmen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und
an ihrer eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden,
- Arbeit erkennen und zielorientiert erledigen können,
- Schlüsselqualifikationen entwickeln und zum logischen, kreativen und vernetzten Denken fähig sein,
- zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team, in der Lage sein,
- zum verantwortungsbewussten Handeln unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte motiviert sein,
- zur Kommunikation in der Unterrichtssprache und in den erlernten Fremdsprachen fähig sein,
- zur Zusammenarbeit bereit und fähig sein, dh. Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenzen erwerben und anwenden,
- die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen erkennen,
- die durch Gesetze, andere Normen oder Usancen festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen und beachten,
- die in den Unternehmungen auftretenden kaufmännischen Probleme erkennen und effizient unter fachgerechter Verwendung der eingesetzten Anlagen und sonstigen Hilfsmittel lösen,
- die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen beschaffen können,
- die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie kennen und diese situationsgerecht einsetzen können,
- Wesentliches vom Unwesentlichen unterscheiden und vom Partikulären zum größeren Ganzen weiterdenken können,
- die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens erkennen und durch Selbstlernphasen zu ei
genständigem Weiterlernen unter Verwendung neuer Technologien befähigt sein und
- sich mit Religionen und Weltanschauungen als möglicher Erweiterung und Vertiefung der ange
führten Kompetenzen auseinander setzen,
- für den Umweltschutz und den Konsumentenschutz eintreten und
- ihre Persönlichkeit finden (Personalisation) und in die Gesellschaft hinein wachsen (Sozialisation) sowie individuelle berufsbezogene Werthaltungen entwickeln und Aspekte des Gemeinwohls erkennen und umsetzen.
Allgemeine didaktische Grundsätze
Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmenlehrplanes zu. Dieser ermöglicht es, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.
Das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist) beinhaltet das Erarbeiten einer speziellen Haltung unternehmerischen Denkens und Handelns und zieht sich als Aufgabe quer durch alle Unterrichtsgegenstände und berücksichtigt dabei allgemein gültige Werte.
Im Hinblick auf die angestrebte Veränderung hin zum unternehmerischen Denken und Handeln der Schülerinnen und Schüler muss auf die Integration entsprechender Lehr- und Lernmethoden bei der Vermittlung fachlicher Inhalte besonderer Wert gelegt werden. Bei der Auswahl der Stoffgebiete ist neben einem allgemeinen Überblick möglichst nach exemplarischen Grundsätzen vorzugehen. An vorhandene Kenntnisse soll angeknüpft und diese zur Steigerung des Unterrichtsertrages eingesetzt werden. Das Anbieten, Erproben und Reflektieren verschiedener Praxisbeispiele trägt zur Entwicklung eigenständiger Umsetzungsstrategien bei.
Die handlungsorientierte Abstimmung von Zielen, Inhalten und Methoden als didaktisches Prinzip ist im Sinne der Entrepreneurship Education besonders zu berücksichtigen. Insbesondere sollen Unterrichtsmethoden wie Fallstudien, Rollenspiele, Planspiele, projektorientierte Ansätze und Projekte zum Einsatz kommen, wobei einerseits auf die selbstständige Mitarbeit, andererseits auf Formen des sozialen Lernens und die Umsetzbarkeit in der Wirtschaftspraxis besonderer Wert zu legen ist.
Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen ist die Förderung von Schlüsselqualifikationen von besonderer Bedeutung. Dabei sind im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung fachübergreifende Aspekte in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen und in jedem Unterrichtsgegenstand eine Wissensbasis für andere auf diesen Inhalten aufbauende Unterrichtsgegenstände zu schaffen.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung anderer Bildungsinhalte ist von den Lehrerinnen und Lehrern mit großer Verantwortung wahrzunehmen und hat unter Berücksichtigung der Bildungsund Lehraufgabe nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
- Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- Aktualität,
- Verflechtung mit Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler, - Vorstellungen der Wirtschaft und außerschulischer Institutionen, - Erziehung zu Humanität und Toleranz,
- Nachhaltigkeit von Maßnahmen für die Gesellschaft sowie
- dem Beitrag zur Ausbildung der Schülerinnen und Schüler zu künftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Unternehmerinnen und Unternehmern.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und dem Training grundlegender Funktionen ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Die raschen Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur erfordern, dass die Lehrerinnen und Lehrer die ihr Fachgebiet betreffenden Entwicklungen ständig beobachten und den Unterricht sowie ihre Unterrichtsmethoden, deren Wahl und Anwendung unter Beachtung der Erreichung des Bildungszieles grundsätzlich freigestellt sind, dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis anpassen. Außerdem können besondere thematische Schwerpunkte in Abstimmung mit Wirtschaft, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden.
Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf das allgemeine Bildungsziel der Handelsakademie auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zweckmäßig, zB durch zeitgerechte Bereitstellung von Vorkenntnissen, der Vermeidung unerwünschter Doppelgleisigkeiten, die Bearbeitung betriebswirtschaftlicher Projekte, die Vorbereitung und Auswertung des Betriebspraktikums. Diese notwendige Zusammenarbeit soll durch pädagogische Beratungen, durch Ausarbeitung schriftlicher Lehrstoffverteilungspläne, durch Aufzeichnungen über deren Umsetzung sowie durch sonstige geeignete Maßnahmen sichergestellt werden.
Neue Lernformen befähigen die Schülerinnen und Schüler zur Lösung von Problemen. Auf Kooperation der Schülerinnen und Schüler miteinander und rechtzeitige Aufgabenerfüllung ist zu achten.
Zum Beispiel kann im Sinne der Methodenfreiheit kooperatives, offenes Lernen eingesetzt werden.
Ziele des kooperativen, offenen Lernens sind
- die Schülerinnen und Schüler vermehrt zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise zu erziehen,
- sie für Einzel- und besonders für Teamarbeit zu befähigen und
- sie durch gegenseitiges Tutoring zu sozialem und solidarischem Handeln und Lernen zu motivieren.
Kooperatives, offenes Lernen kann
- arbeitsteilig in der Gruppe,
- mit fachspezifischen und fächerübergreifenden Themen- und Aufgabenstellungen,
- unter Verwendung von spezifischen, problemorientierten Unterrichtsmitteln (zB Aufgabenblättern, Fallstudien, Übungsbeispielen und -einheiten),
- weiters nach Möglichkeit mit Softwareunterstützung oder unter Verwendung moderner informations- und kommunikationstechnologischer Hilfsmittel
stattfinden.
Im Sinne einer umfassenden Ausbildung sind der Handelsakademie auch Aufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern fächerübergreifend zu bewältigen sind.
Als besondere Bildungsaufgaben (Unterrichtsprinzipien) sind aufzufassen:
Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist), Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung (einschließlich staatsbürgerlicher Erziehung und Friedenserziehung), Erziehung zum europäischen Denken und Handeln, Erziehung zum interkulturellen Denken und Handeln, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Sexualerziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt sowie Wirtschafts- und Konsumentenerziehung. Um den Herausforderungen im Bereich der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter zu entsprechen, sind die Lehrerinnen und Lehrer im Zuge von "Gender Mainstreaming" und Gleichstellung der Geschlechter angehalten, sich mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehrens und Lernens auseinanderzusetzen. Eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen ist zu führen.
Durch das Kennenlernen der unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen sollen den Schülerinnen und Schülern umfassende Orientierungshilfen für ihr berufliches und privates Leben, aber auch für die Gestaltung der Gesellschaft angeboten werden.
Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen. Unterrichtsprinzipien sind auch dann zu beachten, wenn zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände oder Lehrstoffinhalte vorgesehen sind.
Die für die weitere Arbeit im Unterricht und die für die Schülerinnen und Schüler wesentlichen Teilbereiche des Lehrstoffes sind zu ihrer Festigung besonders zu üben und gezielt zu wiederholen. Dabei sind nach Möglichkeit Computertrainingsprogramme einzusetzen; unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sind ebenso wie unterschiedliche Begabungen zu berücksichtigen.
Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache und der Fachterminologie ist zu achten. Die sprachliche Komponente (Sprach- und Schreibrichtigkeit) ist in allen Unterrichtsgegenständen ein von der fachlichen Komponente untrennbarer Teil.
Auf die Anwendung der in den Unterrichtsgegenständen "Wirtschaftsinformatik" und "Informationsund Officemanagement" erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ist in allen anderen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.
Wörterbücher und andere Korrekturhilfen, Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen, elektronische Medien sowie weitere in der Praxis übliche Informationsträger sollen im Unterricht verwendet werden.
Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, in allen Unterrichtsgegenständen jede Gelegenheit wahrzunehmen, um die im allgemeinen Bildungsziel formulierten Erziehungsziele zu erreichen.
Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler zum logischen, kreativen und vernetzten Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen. Die Übungsfirma ermöglicht Vernetzungen zu allen anderen Unterrichtsgegenständen.
Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Schülerinnen und Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Schülerinnen und Schüler zur Beschäftigung mit der Kultur.
Die Schülerinnen und Schüler sollen das Betriebspraktikum in den Ferien spätestens vor Eintritt in den fünften Jahrgang absolvieren. Dadurch wird die Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblichorganisatorische Zusammenhänge weiter gefördert und den Schülerinnen und Schülern das Verständnis für persönliche Situationen in der Arbeitswelt vermittelt. Auf die Vorbereitung und die Auswertung des Betriebspraktikums ist besonderer Wert zu legen.
Verschiedene Teile des Lehrstoffes eines Unterrichtsgegenstandes können auch durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer entsprechend ihrer Qualifikation unterrichtet werden, ohne dass dabei mehrere Lehrerinnen und Lehrer gleichzeitig in einer Klasse unterrichten.
Der bei jedem Unterrichtsgegenstand angeführte Basislehrstoff ist zu vermitteln. Je nach Leistungsniveau der Klasse unterliegen die Auswahl und der Umfang des zu vermittelnden Erweiterungslehrstoffes der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.
In jedem Unterrichtsgegenstand sind der Übungsfirmen-Konnex und der IT-Bezug neben dem fächerübergreifenden Aspekt besonders zu berücksichtigen.
Im Ausbildungsschwerpunkt bzw. in der Fachrichtung ist weiters ständig die Querverbindung zu dem im Kernbereich Erlernten herzustellen und dieses Fachwissen in die praktischen Aufgabenstellungen einzubinden.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lehr-, Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Region bzw. an einem bestimmten Schulort von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung schulautonomer Freiräume soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes und am spezifischen Schulprofil für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.
Die Freiräume durch die Schulautonomie bieten den Schulen die Möglichkeit, dem Bildungsangebot für die Schule insgesamt oder für einzelne Jahrgänge unter Beachtung des Bildungszieles der Handelsakademie ein spezifisches Profil (Schulprofil) zu geben. Ein derartiges Schulprofil kann seine Begründung in der Interessens- und Begabungslage der Schülerinnen und Schüler, in besonderen räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Ressourcen am Schulort, in bestimmten Gegebenheiten im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Umfeld usw. finden. Seine spezielle Ausprägung erhält das Schulprofil durch entsprechende inhaltliche Erweiterungen, Ergänzungen und Spezialisierungen auf der Grundlage der disponiblen Unterrichtsstunden im Rahmen der Stundentafel für die schulautonomen Lehrplanbestimmungen.
Auf das Bildungsziel der Handelsakademie, auf deren ausgewogenes Bildungsangebot sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.
Im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist ein fünfjähriger Ausbildungsplan zu erstellen, der erforderlichenfalls auch die Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Jahrgänge festlegt und für die Dauer des Ausbildungsgangs verbindlich ist. Bei parallel geführten Jahrgängen soll der Kernbereich für alle gleich gestaltet werden.
Zur Optimierung dieses Ausbildungsplanes kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände des Kernbereiches auf die Jahrgänge unter Berücksichtigung der Bandbreite pro Jahrgang abgeändert werden.
Im Rahmen des Fachbereiches ist ab dem dritten Jahrgang ein (im Lehrplan vorgesehener) Ausbildungsschwerpunkt bzw. eine (im Lehrplan vorgesehene) Fachrichtung oder ein schulautonomer (nicht im Lehrplan vorgesehener) Ausbildungsschwerpunkt bzw. eine schulautonome Fachrichtung festzulegen.
Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer betriebswirtschaftlichen berufsbezogenen Differenzierung führen. Fachrichtungen sind tiefergehende Spezialisierungen in einem betriebswirtschaftlichen Bereich.
Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist zumindest ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von sechs Wochenstunden zu führen. Ein Ausbildungsschwerpunkt kann höchstens mit acht Wochenstunden, eine Fachrichtung ist mit mindestens neun und höchstens 16 Wochenstunden festzulegen. Im Rahmen der Fachrichtung können höchstens vier Pflichtgegenstände festgelegt werden. Im Rahmen des Ausbildungsschwerpunktes können maximal zwei Pflichtgegenstände festgelegt werden.
Bei der Schaffung eines schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes (23.A.9. der Stundentafel) oder einer schulautonomen Fachrichtung (23.B.6. der Stundentafel) kommt der Einordnung der inhaltlichen Angebote unter das Bildungsziel der Handelsakademie besondere Bedeutung zu. Jeder schulautonome Ausbildungsschwerpunkt bzw. jede schulautonome Fachrichtung muss einen betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt haben.
Seminare ergänzen den gewählten oder schulautonom geschaffenen Ausbildungsschwerpunkt bzw. die gewählte oder schulautonom geschaffene Fachrichtung. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können auch Praxisseminare geschaffen werden; diese haben der praktischen Anwendung und Festigung der in einem anderen Unterrichtsgegenstand vermittelten Lehrstoffinhalte zu dienen. Bei Schaffung eines schulautonomen Seminars ist jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff festzulegen.
Die in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden können teilweise oder ganz, sofern es pädagogisch zweckmäßig erscheint, in Form von Blockunterricht und nach Maßgabe schulautonomer Teilungen durch Lern-, Leistungs-, Interessens- und Begabungsdifferenzierungen erfüllt werden.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeit der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Besondere Bestimmungen:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Kernbereich (2. - 20.) - ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion" - Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung folgender Bestimmungen vorgenommen werden:
- Das Stundenausmaß der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann unter Beachtung des Stundenrahmens der einzelnen Jahrgänge verändert werden.
- Diese Veränderungen unterliegen der Beschränkung, dass Pflichtgegenstände mit einer Gesamtstundenzahl von bis zu vier Wochenstunden um höchstens eine Wochenstunde und Pflichtgegenstände mit fünf bis zehn Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden sowie Pflichtgegenstände mit mehr als zehn Gesamtwochenstunden um höchstens drei Wochenstunden verändert werden dürfen.
- Der Pflichtgegenstand "Lebende Fremdsprache" bezieht sich auf eine lebende Fremdsprache. Dieser kann auf bis zu sechs Gesamtwochenstunden reduziert werden. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können bis zu zwei weitere lebende Fremdsprachen vorgesehen werden.
- Das Wochenstundenausmaß des Pflichtgegenstandes "Businesstraining, Projekt- und Qualitätsmanagement, Übungsfirma und Case Studies" darf im vierten und fünften Jahrgang nicht vermindert werden.
- Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Im Rahmen der durch Reduktionen im Kernbereich frei werdenden Wochenstunden kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß der im Lehrplan vorgesehenen Pflichtgegenstände des Ausbildungsschwerpunktes bzw. der Fachrichtung sowie der Seminare innerhalb der vorgegebenen Bandbreiten vorgesehen werden. Diesfalls sind schulautonom die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Ferner können im Rahmen der durch Reduktionen im Kernbereich frei werdenden Wochenstunden schulautonome Seminare, schulautonome Ausbildungsschwerpunkte oder schulautonome Fachrichtungen geschaffen werden. Für diese sind zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bezeichnung des Seminars, des Ausbildungsschwerpunktes und der Fachrichtung und deren Pflichtgegenstände, Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoff) zu erlassen.
Das Wochenstundenausmaß des Pflichtgegenstandes "Projektmanagement und Projektarbeit" ist nicht verschiebbar und mit insgesamt maximal drei Wochenstunden festzulegen.
Das Wochenstundenausmaß des Pflichtgegenstandes "Leibesübungen" im vierten und fünften Jahrgang hat in Summe mindestens zwei Wochenstunden zu betragen.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen weitere Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie ein zusätzlicher Förderunterricht festgelegt werden; für im Lehrplan nicht vorgesehene Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoff) zu erlassen.