Bedingungen für die Wahl einer zusätzlichen Fremdsprache sowie für den Besuch der Maturaklasse

Mai / 11

 

Liebe Eltern!

 

Da die rechtzeitige Beachtung der Voraussetzungen für die Wahl einer zusätzlichen Fremdsprache wie Französisch, sowie für den Besuch der Maturaklasse, für Ihre Kinder von großer Bedeutung ist, haben wir diese Bedingungen im Folgenden wieder schriftlich zusammengefasst:

 

1) Französisch:


Wer in der 10. Klasse mit Französisch beginnen möchte, muss am Ende der 9. Klasse im Jahreszeugnis  aus Deutsch und Englisch einen gemeinsamen Notenschnitt von  3,5 erreicht haben, wobei die Noten aus diesen beiden Gegenständen  wenigstens 3 betragen müssen. (Deutschnote: 2; Englischnote: 5 genügt leider nicht!!) Auch wird die Zustimmung der Klassenlehrerkonferenz erwartet!

 

2) Matura:

 

Voraussetzungen für den Besuch der Maturaklasse (11. Klasse) : 

Positive Ablegung der B2 Sprachdiplom-Prüfung aus  Deutsch am Ende der 10. Klasse

Das Zeugnis der 10. Klasse darf keine negative Note enthalten. 
Deutsch, Türkische Sprache und Literatur, Englisch und Mathematik müssen jeweils mindestens 3, der gemeinsame Schnitt aus den Jahresnoten der Fächer Physik, Chemie und Biologie muss mindestens 3 ergeben.

 

Voraussetzungen für den Besuch der Maturaklasse (12. Klasse) : 

Positive Ablegung der C1 Sprachdiplom-Prüfung aus  Deutsch am Ende der 11. Klasse

Schüler, die am Ende der 11. Klassen im Maturavorbereitungsfach Deutsch 
(=Almanca seç.) oder Philosophie negativ beurteilt wurden, können in der 12. Klasse nicht in der Maturagruppe bleiben.

 

 

Wir bitten um genaue Beachtung dieser Informationen.