Istanbul, 20. Jänner 2012 

 

Sehr geehrte Eltern

 

In einer Zeit, in der gesellschaftliche Wertvorstellungen und insbesondere das Bildungswesen einem großen Wandel unterworfen sind, sind die heute verteilten Zeugnisse nicht als Bemessungs- bzw. Bewertungsinstrumente zu sehen, sondern als Instrumente der Motivation, die die SchülerInnen zu besseren Leistungen anspornen sollen. Diese Betrachtungsweise von Seiten der Schule und des Elternhauses wird es den SchülerInnen ermöglichen, die Ferientage sorglos und nützlich zu verbringen.

 

Wir sind der Ansicht, dass im zweiten Semester des Schuljahres 2011/12, das am Montag, dem 06. Februar 2012, um 08.00 Uhr, beginnen wird, unsere SchülerInnen bessere Ergebnisse erzielen können, wenn Sie als Erziehungsberechtigte die nachstehend angeführten Punkte berücksichtigen.

 

1 - Absenzen 

a- Absenzen der SchülerInnen werden von der Schule täglich in Form von SMS an die Mobiltelefone der Erziehungsberechtigten geschickt. Das Fernbleiben eines Schülers/einer Schülerin an Tagen mit Prüfungen muss von den Eltern am Morgen des betreffenden Tages der Schule mitgeteilt werden.  

b- Gemäß Schreiben des Stadtschulrates Nr. 020/503 vom 02.05.2003 ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, dass SchülerInnen die Schule vor Unterrichtsschluss verlassen. In solchen Fällen darf der Schüler/die Schülerin das Schulgebäude nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten verlassen. Beim diesbezüglichen schriftlichen Antrag an die Schule ist unbedingt anzuführen, dass der Erziehungsberechtigte die Verantwortung selber übernimmt. 

c- Ärztliche Atteste („Rapor“) und Entschuldigungsbelege sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ende des Fernbleibens vom türkischen Direktorstellvertreter Yasin Beşer genehmigen zu lassen. Im Falle einer versäumten Prüfung muss vom Schüler/von der Schülerin das vom Direktorstellvertreter ausgefüllte Formular dem zuständigen Lehrer ausgehändigt werden.  

d- Wenn der Schüler/die Schülerin innerhalb eines Schultages 45 Minuten vom Unterricht fernbleibt, wird er/sie als für einen halben Tag fehlend gewertet. Laut aktualisierter Disziplinarverordnung vom 19.01.2007 wird das Fernbleiben von "Sozialen Aktivitäten" zuerst mit einem „Tadel“, bei Wiederholung mit einem „kurzfristigem Schulausschluss“ bestraft.  

e- Für SchülerInnen, die zur Schule bzw. zu einer Unterrichtsstunde im Laufe des Schultages gewohnheitsmäßig zu spät kommen, wird nach den Beschluss der Lehrerkonferenz vom 05.09.2011, die in den Klassen angeschlagen sind und von den Betreuungslehrern den SchülerInnen gegen Unterschrift verlautbart wurden, vorgegangen.  

f- „Rapor“ ist ein offizieller Beleg, der einen mangelnden Gesundheitszustand attestiert. Da "Rapor zu haben" und zugleich "Schularbeit mitzuschreiben" einander widersprechende Umstände sind, müssen SchülerInnen an „Rapor-Tagen im Krankenhaus bzw. zuhause sein. SchülerInnen, die gesund genug sind, um in die Schule zu kommen und eine Schularbeit zu schreiben, müssen auch alle anderen Unterrichtsstunden  besuchen.  

g- Vor und nach jedem Wochenende und Feiertag findet in der Schule die Fahnenfeier statt. An diesen Tagen müssen die SchülerInnen um 07.50 Uhr in der Schule sein. Für SchülerInnen, die trotz Anwesenheit in der Schule an der Fahnenfeier nicht teilnehmen, wird gemäß  Art. 12, Abschnitt a, Absatz 8 der Disziplinverordnung für das sekundäre Schulwesen des Nationalen Unterrichtsministeriums ein Disziplinarverfahren eingeleitet.   

 

2 - Disziplin 

Jeder Schüler/jede Schülerin ist verpflichtet, die Bestimmungen der vom Nationalen Unterrichtsministerium verfassten Disziplinverordnung für das sekundäre Schulwesen und die Beschlüsse der Lehrerkonferenz zu befolgen. In der Lehrerkonferenz vom 05.09.2011 sowie in der Schulleitungskonferenz hat man Folgendes beschlossen:  

-Beim 1. und 2. Zuspätkommen ist der Schüler vom jeweiligen Fachlehrer mündlich zu ermahnen. 

-Beim 3. Mal wird vom jeweiligen Fachlehrer, vom Klassenvorstand und der Schülerberatung ein pädagogisches Gespräch mit dem Schüler geführt und aufgrund des 3-maligen Zuspätkommens ein „1. ikaz“ erteilt. 

-Beim 4. Mal wird durch die gleiche Gruppe von Lehrern je ein weiteres pädagogisches Gespräch geführt.  

-Beim 5. Mal wird ein „2. ikaz“ erteilt, und beim 6. Mal wird der Schüler durch den Klassenvorstand mit einem „3. ikaz“ an die Disziplinarkonferenz weitergeleitet.

 

Zusammen mit Direktorstellvertreter Yasin Beşer, der für Absenzen zuständig ist, bewertet die Disziplinarkonferenz die Situation des Schülers und entscheidet, ob dem Schüler eine „Besinnungsstunde“ (am Freitag nach der Hymne) bzw. eine Zuweisung an den Ehrenrat bzw. eine Disziplinarstrafe  zu erteilen ist. 

Alle Beschlüsse, die von der Lehrerkonferenz zusätzlich zur Disziplinverordnung des türkischen Unterrichtsministeriums gefasst werden, bezwecken, dass sich SchülerInnen der negativen Wirkung des Zuspätkommens  – auch für das weitere Leben – bewusst werden.  

Laut aktualisierter Verordnung des Nationalen Bildungsministeriums für das sekundäre Schulwesen, betreffend Auszeichnungen und Disziplin vom 19. Jänner 2007, Zl. 26408, werden "Besitz und Verwendung von Tabakwaren", "Abschreiben und Abschreiben lassen" und „Missbrauch von Kommunikationsmitteln“ auch mit Tadel („Kınama“) bestraft. Bei wiederholtem Verstoß wird laut Disziplinverordnung, Art. 14, eine höhere Strafe erteilt. 

 

3 - Schulkleidung

Die unter Berücksichtigung der Wünsche der Schülervertretung festgelegte Schulkleidung sieht ein weißes T-Shirt (mit Schulemblem und Polokragen) und einen schwarzen Pullover (mit Schulemblem und V-Schnitt) sowie schwarze Stoffhosen bzw. Stoffröcke vor.

Bei den Verstößen gegen die Schulkleidung im ersten Semester ging es vorwiegend um zu kurze bzw. zu enge Röcke bei den Schülerinnen und um Haar- bzw. Bartprobleme bei den Schülern. Wir möchten nochmals betonen, dass diese u.a. auch altersbedingt auftretenden Probleme bei der Schulkleidung nur durch aktive Mitsorge der Eltern gelöst werden können. 

 

4 - Soziale Aktivitäten 

Gemäß Art. 13, Absatz c der Verordnung für Soziale Aktivitäten im sekundären Schulwesen des Nationalen Bildungsministeriums, veröffentlicht im Gesetzblatt vom 13.01.2005, Zl. 25699, müssen SchülerInnen als Einzelperson mindestens 25 Stunden an Neigungsgruppen teilnehmen oder  Sozialarbeit absolvieren. 

 

5 - Beurteilung - Bewertung 

Aufgrund der vom Nationalen Unterrichtsministerium durchgeführten Änderung des Notensystems im sekundären Schulwesen, kommt bei der Bewertung anstelle des "5"-er Notensystems das "100"-er Punktesystem zur Anwendung. Bei diesem System scheinen im Zeugnis des Schülers / der Schülerin die Noten aller Gegenstände von der Lise 1 bis zur Lise 4 auf und der Lehrer kann die Note nicht anheben („kanaat“). Neben dem allgemeinen Jahresnotendurchschnitt wird die Bewertung auch in Punkten angegeben, die „Schulerfolgsreihung“  und die „Diplomnote“ werden als Punkte aufscheinen.

Die SchülerInnen werden aufgrund des neuen Beurteilungssystems mit der entsprechenden niedrigsten Note in eine höhere Klasse aufsteigen können, aber wenn die dieser Note entsprechenden Punkte niedrig sind, wird der allgemeine Punkteschnitt negativ beeinflusst werden.

Gemäß der Prüfungsbestimmungen unserer Schule wird für die Zwischenklassen im Juni und für die Abschlussklassen im September eine Lehrerkonferenz einberufen. 

 

6 - Mahnungen

An SchülerInnen, die per 05. April 2012, in welchem Fach auch immer negativ sind, werden vor den Quartalsferien an die Erziehungsberechtigten Mahnungen ausgeschickt. 

 

7 - Elternsprechtage 

Schuljahr 2011/12,  2. Semester:

für Lise, Ticaret Hazırlık und 9. Klassen                 :      Di., 17.04.2012 (13:00–16:00 Uhr)

für Lise und Ticaret 10., 11. und 12. Klassen          :      Do.,19.04.2012 (13:00–16:00 Uhr)

 

An den Elternsprechtagen bitten wir Sie um kurze Gespräche. Für etwaige detaillierte Gespräche mit den Lehrern verweisen wir Sie auf die Einzelsprechstunden der Lehrer (Terminvereinbarung zwischen 08.30 – 16.30 Uhr bei Fr. Öznur Özbıyık (Tel.: 313 49 35) bzw. Fr. Mine Yenice(Tel.: 313 49 34). Dabei soll auch angegeben werden, ob eine Dolmetscherin benötigt wird.)

 

Ab 04.06.2012 können keine Gespräche mehr mit den Lehrern geführt werden. 

 

8 - Wahlfach Fremdsprache und Matura 

Durch Beschluss des türkischen Unterrichtsministeriums vom 20.07.2010/Nr.76, wurde für alle Schulen die Zweigwahl aufgehoben und durch ein Fächerwahlsystem ersetzt. Auch die ausländischen Privatschulen haben dies ab dem Schuljahr 2011/2012 von der Hazırlık-Klasse bis inkl. Lise 11. Klasse umgesetzt. In diesem Schuljahr ist nur die Lise 12. Klasse  nicht davon betroffen und läuft in ihrer bisherigen Form aus. Für alle anderen Klassen gilt eine etwas veränderte Stundentafel mit stärker vorgegebenen Grundfächern, die wir nach offizieller Genehmigung am 21.02.201/Nr.16 durch das türkische Unterrichtsministerium umgehend auf unserer web Seite bekannt gegeben haben.

 

Wir bitten daher besonders Schüler der Lise 2, die neuen, zum Besuch der Maturaklasse erforderlichen Voraussetzungen zu beachten, wonach eine Abwahl der naturwissenschaftlichen Fächer (Physik, Chemie, Biologie) für Maturanten nicht möglich ist.

 

-Wer am Ende der Lise 1 als 3. Fremdsprache Französisch wählen möchte, muss am Ende der Lise 1 im Jahreszeugnis  aus Deutsch und Englisch einen gemeinsamen Notenschnitt von  3,5 erreicht haben. Weiters wird die Zustimmung der Klassenlehrerkonferenz erwartet. 

Dabei müssen die Noten aus diesen beiden Gegenständen  jeweils wenigstens 3 betragen (Deutschnote: 2; Englischnote: 5 genügt leider nicht!!)

 

- Wer am Ende der Lise 2 die Maturaklasse wählen möchte,

darf im Zeugnis keine negative Note haben

die Jahresnoten aus Deutsch, Türkisch, Englisch und Mathematik müssen jeweils mind. „3“ betragen.

der Jahresnotenschnitt der Fächer Biologie, Physik und Chemie muss mindestens „3“ betragen.

 

Positive Ablegung der B2-Sprachdiplom-Prüfung aus Deutsch am Ende der Lise 2 ist Voraussetzung. 

 

9 - Schulgeld

Zahlungsplan für die 4. und 5. Rate des Schulgeldes 2011/12:

4. Rate                  3.550,- TL                  Ende der Zahlungsfrist :       03.02.2012

5. Rate:                 3.550,- TL                  Ende der Zahlungsfrist :       06.04.2012

Die Zahlungen des Schulgeldes erfolgen spätestens bis Ende der Zahlungsfrist ausschließlich über das bei der Garanti Bank, Zweigstelle Galata, auf Ihren Namen eröffnete Bankkonto.  

 

10 - Schulgeldbefreiungen, Schulgeldermäßigungen im Schuljahr 2012/13:

Die Anträge auf Schulgeldbefreiungen bzw. Schulgeldermäßigungen für das kommende Schuljahr sind in der Zeit vom 26.03.2012 bis zum 06.04.2012 einzureichen. Die Antragsformulare sind ab 12.03.2012 in der Buchhaltung erhältlich bzw. hier zu finden.

Da Anträge mit fehlenden Unterlagen nicht akzeptiert werden können, wird gebeten, die Anmeldung nicht auf den letzten Tag zu verzögern.

Letzter Abgabetermin für die erforderlichen Unterlagen ist der 06.04.2012. 

 

11 - Schulkalender

Nach unserem Schulkalender finden die einwöchigen Quartalsferien des zweiten Semesters zwischen 09.–15.April 2012 statt.

Die Zeugnisverteilung für das 2. Semester des Schuljahres 2011/12 erfolgt am 15. Juni 2012.

 

Mit besten Wünschen für schöne Ferientage.