Schuljahr 2009/10 Elternbrief 1. Semester (Vorbereitungsklasse Realgymnasium)
18.09.2009
Liebe Eltern!
Für das Schuljahr 2009/10 wünschen wir allen unseren Schülern und Eltern ein gutes und erfolgreiches Schuljahr.
Für alle Gemeinschaftsformen sind Grundregeln, die von allen beachtet werden, wichtig. Aus diesem Grund haben wir in allen Klassenzimmern die „Schülerrichtlinien“ ausgehängt, die die Schüler auf die in der Schule zu befolgenden Regeln aufmerksam machen sollen. Genauso wichtig ist es für Sie als Eltern, den vorliegenden Elternbrief, von dem Sie das Deckblatt unterschrieben retournieren sollen, gut durchzulesen und aufzubewahren.
Verantwortliche in der Schule:
Hofrat Mag. Franz Kangler ist Schuldirektor und Vertreter des Schulerhalters,
Frau Nurhan Şener ist türkische Subdirektorin.
OStR Mag. Alexander Zabini ist zuständig für alle österreichischen schulischen Bereiche, besonders für Fragen und Probleme der Erziehungsberechtigten und der Schüler im Zusammenhang mit den Gegenständen, die in deutscher Sprache unterrichtet werden. Außerdem ist er zuständig für die Klasseneinteilung und für die Wahl der Schulzweige. Telefon: (0212) 313 49 31
OStR Mag. Gero Weinmann ist zuständig für die Erstellung des Stundenplanes und die Koordination des gesamten Lehrkörpers. Telefon: (0212) 313 49 32
Yasin Beşer ist zuständig für den türkischen Schriftverkehr der Schulleitung, für gesundheitliche Probleme, Absenzen und Entschuldigungen der SchülerInnen, Disziplin sowie für die Koordination des Schulbussystems.
Telefon: (0212) 313 49 34
Frau Necla Kızılçeç ist Koordinatorin der Schülerberatung und des psychologischen Beratungsdienstes, sowie Mitglied der Gruppe für Schulentwicklung.
Telefon: (0212) 313 49 44
Frau Emel Şahinler ist Ansprechperson für Schulgeldbefreiungen, Schulgeldermäßigungen und Schulgeldzahlungen. Telefon: (0212) 313 49 61
Klassenvorstände der Vorbereitungsklassen: Ernst Pannagger, Elisabeth Reisinger, Franziska Karlhuber, Matthias Bohun, Elisabeth Gratzer.
1. ERFOLG DER SCHÜLER IN DEN VORBEREITUNGSKLASSEN
Das Ziel der Vorbereitungsklassen ist der Erwerb guter Deutschkenntnisse unter gleichzeitiger Weiterentwicklung der Muttersprachenkenntnisse. Für das Durchkommen sind daher positive Noten in den Fächern Deutsch und Türkisch erforderlich.
In den Vorbereitungsklassen werden 20 Wochenstunden Deutsch unterrichtet. Türkisch und Englisch werden in je 4 Wochenstunden, Mathematik, Naturkunde, Informatik und Turnen in je 2 Wochenstunden, Musik und Schülerberatung in je einer Wochenstunde unterrichtet.
2. WICHTIGE PUNKTE DER PRÜFUNGSVERORDNUNG
Die vom Hohen Erziehungsrat genehmigte Prüfungsverordnung des St. Georgs-Kollegs sieht Folgendes vor:
a) Punkte und Noten des Semesters
Die Punkte des Semesters sind das arithmetische Mittel der Punkte für schriftliche, mündliche und angewandte Prüfungen und der Punkte für Hausaufgaben und Projektarbeiten. Diese Punkte, umgewandelt in die entsprechende Note, ergeben die Semesternote.
b) Notengebung
Alle Schularbeiten, Aufgaben und Projekte werden mit dem 100-Punkte-System bewertet. Am Semesterschluss werden die Punkte aller Prüfungen arithmetisch gemittelt und nach folgendem Schema in Noten umgewandelt:
Punkte | Noten | Grad |
85 - 100 | 5 | Pekiyi (Sehr gut) |
70 - 84 | 4 | İyi (Gut) |
55 - 69 | 3 | Orta (Befriedigend) |
45 - 54 | 2 | Geçer (Genügend) |
25 - 44 | 1 | Geçmez (Nicht genügend) |
0 - 24 | 0 | Etkisiz (Nicht genügend) |
c) Jahresnote
Punkte und Noten zum Jahresende
Die Punkte des Schuljahres sind das arithmetische Mittel der Punkte des ersten und zweiten Semesters. Die Jahresnote ist das arithmetische Mittel der beiden Semesternoten.
ç) Positiver Jahresabschluss
Gemäß den Bestimmungen der Durchkommensverordnung des St. Georgs-Kollegs ist der Jahreserfolg eines Schülers vom positiven Abschluss in den Gegenständen Deutsch und Türkisch abhängig. Bei negativem Abschluss in diesen Gegenständen hat der Hazırlık-Schüler am Ende der Sommerferien zu einer „Nachprüfung“ anzutreten, erst nach Bestehen dieser Nachprüfung kann der Schüler in die nächst höhere Klasse aufsteigen.
d) Absenzen
SchülerInnen, die im Schuljahr insgesamt 20 unentschuldigte Fehltage aufweisen, schließen das Jahr ohne Berücksichtigung der Noten erfolglos ab. Die Gesamtsumme der entschuldigten und unentschuldigten Fehltage sowie Freistellungen von Seiten der Schulleitung darf 45 Tage nicht überschreiten. (BGBL vom 20.05.2006, Zl.26173)
Im Krankheitsfall müssen die Eltern die Absenz bis spätestens 10.00 Uhr telefonisch dem Schulsekretariat mitteilen.
Für Absenzen müssen ärztliche Atteste (rapor) oder Entschuldigungen vorgelegt werden. Von öffentlichen oder privaten Einrichtungen und Institutionen ausgestellte Atteste müssen amtsärztlich bestätigt sein. Für Arztbesuche u.Ä. muss einen Tagvordem Fernbleiben ein Gesuch des Erziehungsberechtigten beim türkischen Direktorstellvertreter Yasin Beşer abgegeben werden.Zu diesem Zweck darf der Schüler/die Schülerin nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten das Schulgebäude verlassen.
SchülerInnen, die an Aktivitäten außerhalb des Unterrichts teilnehmen, sind verpflichtet, an diesem Tag an allen Unterrichtsstunden teilzunehmen.
e) Zuspätkommen
SchülerInnen, die in der ersten Stunde unentschuldigt fernbleiben, SchülerInnen, die in der ersten Stunde anwesend sind, aber in einer oder in mehreren darauffolgenden Stunden unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, gelten einen halben Tag (Art. 40-a) als abwesend. Gemäß Beschluss der Eröffnungskonferenz des Schuljahres 2009/10 vom 01.09.2009 können SchülerInnen bis 08:05 Uhr ohne „Eingangsformular“ in die Klasse gehen. Aber SchülerInnen, die nach 08:00 Uhr in die Klasse kommen, gelten als zu spät kommend. SchülerInnen, die nach 08:05 Uhr kommen, können nur in den Unterricht, nachdem sie ein vom türkischen Direktorstellvertreter unterschriebenes „Eingangsformular“ erhalten haben.
Diese Formalität hat nicht nur für die erste, sondern auch für alle anderen Stunden Gültigkeit.
Weitere Beschlüsse der Eröffnungskonferenz:
SchülerInnen, die viermal zu spät kommen, führen mit dem Klassenvorstand ein pädagogisches Gespräch.
SchülerInnen, die fünfmal zu spät kommen, werden an die Schülerberatung weitergeleitet. Die zuständige Schülerberaterin informiert in einem Gespräch mit SchülerInnen und Eltern über die „Besinnungsstunde“.
SchülerInnen, die sechsmal zu spät kommen, bleiben an Freitagen nach der Hymne zur „Besinnungsstunde“. Nach jedem zweiten Zuspätkommen danach wiederholt sich diese. (Z.B. beim achten Zuspätkommen).
SchülerInnen, die neunmal zu spät kommen, werden vom Klassenvorstand an die Direktion gemeldet, die über die Zuweisung an den Ehrenrat bzw. an die Disziplinarkonferenz entscheidet. Schüler, die die „Besinnungsstunde“ nicht einhalten, werden direkt an die Disziplinarkonferenz zugewiesen.
Alle Beschlüsse, die von der Lehrerkonferenz zusätzlich zur Disziplinverordnung des Staatlichen Erziehungsministeriums gefasst werden, bezwecken, dass sich SchülerInnen der negativen Wirkung des Zuspätkommens – auch für das weitere Leben – bewusst werden.
f) Fehlen bei Prüfungen
SchülerInnen, die an Schularbeiten nicht teilnehmen und Fachbereichsarbeiten oder Projektarbeiten nicht rechtzeitig abgeben, müssen ihre Verhinderung am selben Tagtelefonisch mitteilen. Sie haben innerhalb von 5 Werktagen nach Ende der Verhinderung den schriftlichen Beleg der Schuldirektion vorzulegen. Bei Unfällen, Todesfällen, Brand u. Ä. kann von der Schulleitung eine Sonderfrist eingeräumt werden.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben, bei nicht rechtzeitiger Abgabe von Fachbereichs- oder Projektarbeiten und bei Abschreiben während der Schularbeit erhält der Schüler / die Schülerin Null-Punkte. Es erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die Schulleitung.
Wenn die Entschuldigung von der Schulleitung akzeptiert wird, teilt der Lehrer dem Schüler / der Schülerin einen Termin für die Schularbeit mit, es werden Fachbereichs- oder Projektarbeiten akzeptiert. Für einzelne versäumte Schularbeiten ist die 8. Stunde an Freitagen nach der Fahnenfeier vorgesehen. Dem Lehrer steht es allerdings frei, einen anderen Termin für den Schüler/die Schülerin festzulegen.
g) Disziplin
In allen Arten von privaten oder staatlichen Schulen innerhalb der Republik Türkei ist jeder Schüler/jede Schülerin verpflichtet, die Bestimmungen der vom Unterrichtsministerium erlassenen Disziplinverordnung für das sekundäre Schulwesen zu befolgen. Gemäß Beschluss der Lehrerkonferenz vom 01.09.2009 führt bei Verstößen zuerst der Lehrer mit dem Schüler außerhalb der Klasse ein Gespräch zur Lösung des Disziplinarproblems.
- Bei Wiederholung des Verstoßes erhält der Schüler die erste Warnung (İkaz), die an den Klassenvorstand weitergeleitet wird.
- Bei einem weiteren Disziplinarvorfall, für den der Schüler die zweite Warnung (İkaz) bekommt, leitet der Klassenvorstand den Schüler an die Schülerberatung weiter.
- Bei weiterem disziplinarwidrigen Verhalten erhält der Schüler die dritte Warnung (İkaz). Diese Warnung wird direkt an den türkischen Direktorstellvertreter Yasin Beşer weitergeleitet und es folgt ein Gespräch des Klassenvorstandes mit dem Erziehungsberechtigten.
- Gibt es noch einen weiteren Disziplinarvorfall, erhält der Schüler die vierte Warnung (İkaz) und wird vom Klassenvorstand dem Disziplinarausschuss gemeldet.
Anträge für eine "Auszeichnung des Ehrenrates" können nur für SchülerInnen gestellt werden, die keine Warnung (İkaz) erhalten haben.
3. DEUTSCHE SPRACHDIPLOME
In Europa wurde für Fremdsprachen ein gemeinsamer europäischer Referenzrahmen erstellt, der bisher allgemeine Feststellungen genauer festlegt. Im Sprachdiplom A1 und A2 wird elementare Sprachverwendung nachgewiesen. Mit den Diplomen B1 und B2 wird selbständige Sprachverwendung festgestellt. Das Sprachdiplom C1 bezeugt kompetente Sprachverwendung.
In der Hazırlık-Klasse wird das Niveau A2 überschritten. Zur Feststellung des A2-Niveaus wird in der Mitte des 2. Semesters diese Prüfung abgehalten. Im heurigen Schuljahr wird zum Ende der L1-Klassen auch die Prüfung B1 abgehalten. Für alle Schüler der L2-Klassen steht am Ende des Schuljahres die Prüfung B2. Nur Schüler, die diese Prüfung positiv absolvieren, können in die Matura-Vorbereitungsklasse aufgenommen werden. Eine Wiederholung dieser Prüfung ist Ende August möglich, ebenso werden extern abgelegte B2-Diplome anerkannt.
Die Schüler der Maturaklasse legen am Ende der L3 die Prüfung C1 ab. Es gibt die gleichen Wiederholungsmöglichkeiten wie beim B1-Diplom. Schüler, die bis Schulbeginn der L4 das C1-Diplom nicht erreichen können, scheiden aus der Maturaklasse aus. Für Schüler, die nicht zur Matura antreten, wird in der L3 und L4 die Möglichkeit zum Erwerb des C1-Diploms angeboten.
Zum Studium im Ausland wird in den meisten Fällen als Sprachnachweis das C1-Diplom gefordert. Manche österreichische Universitäten akzeptieren weiterhin eine Schulbestätigung über Deutsch-Kenntnisse oder das B2-Diplom. Die Forderung nach einem standardisierten Deutsch-Diplom wächst allerdings ständig.
4. SCHÜLERBERATUNG UND PSYCHOLOGISCHER BERATUNGSDIENST
In der Schülerberatung, deren Ziel es ist, mit Spezialprogrammen zur positiven Persönlichkeitsentwicklung der SchülerInnen beizutragen, werden in diesem Schuljahr außer der Koordinatorin Necla Kızılçeç zwei weitere psychologische Beraterinnen tätig sein. Sie stehen nicht nur SchülerInnen, die mit Problemen konfrontiert sind, sondern auch allen anderen SchülerInnen für eine prophylaktische Beratung zur Verfügung.
Die Schülerberatung wird mit den SchülerInnen in Einzel- und Gruppenarbeiten Themen wie Förderung der akademischen und sozialen Kompetenzen, produktive Lernmethoden, diverse Lerntypen, Wahl des Schulzweiges und Matura, ÖSS-System, Bewältigung von Prüfungsangst, Problemlösung, Berufsberatung, Karriereplanung, Motivation, Entscheidungsfähigkeit, Pubertätsprobleme u.Ä. behandeln. Unser Ziel sind SchülerInnen, die nach Interessensgebieten und Begabungen, im Einklang mit sich selbst und kreativ, bewusste und richtige Entscheidungen treffen können. Außerdem werden auch für Eltern Seminare und Gruppenarbeiten zu diversen Themen abgehalten.
Gemäß Schreiben des Türkischen Unterrichtsministeriums vom 02/08/2006, Zl. 329, ist es im Rahmen der neuen Form der Schülerberatung Pflicht, in jeder Klasse eine Wochenstunde als Schülerberatungsstunde abzuhalten. Jeden Monat werden je zwei Stunden vom österreichischen Klassenvorstand und je zwei Stunden von türkischen Klassen-Rehberlik-Begleitlehrern gehalten. In diesen Stunden werden die Schüler über Prüfungsverordnung, Disziplinordnung, Bekleidungsvorschrift und auch über allgemeine Schulregeln informiert.
Mitarbeiter der Schülerberatung | Klassen | Kontaktnummern und Adressen | |
Necla Kızılçeç, Koordinatorin | Hazırlık - Klassen | Tel:(0212) 313 49 44 | e-Mail: necla(at)sg.k12.tr |
Ayça Turgut | Lise 1, T 1, Lise 2, T 2 | Tel:(0212) 313 49 45 | e-Mail: ayca(at)sg.k12.tr |
Ezgi Göçmen Sefer | Lise 3, T 3, Lise 4, T 4 | Tel:(0212) 313 49 48 | e-Mail: ezgi@sg.k12.tr |
5. REVIER
SchülerInnen können unter bestimmten Voraussetzungen das Revier aufsuchen. SchülerInnen, die während des Unterrichts – in Begleitung eines Mitschülers/einer Mitschülerin - ins Revier gehen wollen, benötigen die Erlaubnis des Lehrers und die vom türkischen Direktorstellvertreter Yasin Beşer unterschriebene schriftliche Genehmigung (Revir Kağıdı). Nach Ende der Behandlung übergibt der Schüler/die Schülerin die vom Schularzt oder der Krankenschwester unterzeichnete schriftliche Genehmigung dem Lehrer in der Klasse.
SchülerInnen dürfen sich nicht länger als eine Stunde im Revieraufhalten.
Sollte aus gesundheitlichen Gründen eine weitere Teilnahme am Unterricht nicht möglich sein, wird der Erziehungsberechtigte aufgefordert, den Schüler/die Schülerin abzuholen.
SchülerInnen mit ärztlichem Attest dürfen in dem vom Arzt bestimmten Zeitraum nicht am Unterricht, bei Prüfungen, an Exkursionen und Veranstaltungen teilnehmen.
6. NEIGUNGSGRUPPEN
An unserer Schule gibt es eine große Auswahl an Klubs, die einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung unserer Schüler leisten sollen, und auf Interessensgebiete, Begabungen und Wünsche der SchülerInnen ausgerichtet sind. Das breite Angebot der Klubs umfasst Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft und soziale Verantwortung. Es werden verschiedenartige Projekte geleitet, Aufführungen veranstaltet und man nimmt an Wettbewerben teil.
In diesem Schuljahr werden die Aktivitäten der Neigungsgruppen der Lise 1 und Lise 2 von den Klassen-Betreuungslehrern und von teilnehmenden SchülerInnen geplant.
Nähere Informationen über Neigungsgruppen finden Sie auf der Internetseite der Schule.
7. SCHULBUS
Die Schulleitung ist für den Schulweg nicht verantwortlich. Fragen und Probleme in Zusammenhang mit Schulbussen richten Sie bitte direkt an den Elternverein oder an die Schulbusunternehmer.
Sie können sich damit auch an den türkischen Direktorstellvertreter Yasin Beşer wenden.
Der Elternverein hat für das Schuljahr 2009/10 mit der Schulbusfirma „Gürsel Turizm“ einen Vertrag abgeschlossen.
Wenn Erziehungsberechtigte – gemäß Art. 7 der Schulbusverordnung - einen Schulbus beantragen wollen, können sie ihren Sohn/ihre Tochter mit irgendeinem Schulbusunternehmer transportieren lassen.
8. WICHTIGE WEITERE INFORMATIONEN
a) Fahnenfeier
Montags beginnt die Schule um 07.50 mit der Fahnenfeier. SchülerInnen, die an Montagen nach 07.50 Uhr in die Schule kommen, gelten als "zu spät kommend". Wenn SchülerInnen mehr als einmal zu spät kommen, werden sie zuerst an den Ehrenrat weitergeleitet und erhalten danach eine Disziplinarstrafe. Freitags endet die Schule um 14.05 Uhr nach der Fahnenfeier.
Schüler, die trotz Anwesenheit in der Schule nicht an der Fahnenfeier teilnehmen und an Festtagen nicht an Schulfeiern teilnehmen, erhalten gemäß Disziplinarstatut des Nationalen Erziehungsministeriums als Strafe einen „Tadel“ und bei weiteren Verstößen einen „zeitlich begrenzten Schulausschluss“ (mit Herabsetzung der Betragensnote).
b) Stundeneinteilung
Montag - Donnerstag | |||
1. Stunde | 08.00 - 08.45 | 6. Stunde | 12.45 - 13.30 |
2. Stunde | 08.50 - 09.35 | 7. Stunde | 13.35 - 14.20 |
3. Stunde | 09.40 - 10.25 | 8. Stunde | 14.25 - 15.10 * |
Pause | 10.25 - 10.40 | Freitag** | |
4. Stunde | 10.40 - 11.25 | Pause | 12.15 - 12.30 |
5. Stunde | 11.30 - 12.15 | 6. Stunde | 12.30 - 13.15 |
Pause | 12.15 - 12.45 | 7. Stunde | 13.20 – 14.05 |
* An Donnerstagen in der 8. Stunde Teilnahme an Neigungsgruppen
** Gemäß Schreiben des Nationalen Erziehungsministeriums vom 02/08/2006, Zl. 329 wurden beim wöchentlichen Stundenplan, an Freitagen in der 8. Stunde, Schülerberatungsstunden hinzugefügt.
c) Schulkalender
Das St. Georgs-Kolleg hat einen vom Nationalen Erziehungsministerium bestätigten eigenen Schulkalender. Das Schuljahr 2009/10 beginnt am Donnerstag, 24.09.2009. Da das Erste Semester des Schuljahres 2009/10 wegen des Ramadan- und Opferfestes relativ kurz ist, sind im ersten Semester keine Quartalsferien vorgesehen.
Semesterferien: | 23. Jänner – 7. Februar 2010 |
Quartalsferien im zweiten Semester: | 05. April – 09. April 2010 |
Ende des zweiten Semesters: | Freitag, 25. Juni 2010 |
ç) Schulkleidung
Die SchülerInnen müssen sauber und ordentlich gekleidet in die Schule kommen. In Entsprechung zur Schülerkleidungsverordnung des Hohen Erziehungsrats wurde von der Schulleitung, vom Elternverein und vom Schulgemeinschaftsausschuss gemeinsam am 30.06.2008 beschlossen:
Für Schülerinnen:
Schwarzer Stoffrock mit zwei Falten und vier Taschen oder schwarze Stoffhose
Weißes T-Shirt mit Schulemblem, mit kurzen oder langen Ärmeln und Polokragen
Graue Baumwolljacke mit Zipp oder graue ärmellose Jacke mit Schulemblem
In der Schule müssen lange Haare hinten zusammengebunden sein. Make-up, Ringe, Ohrringe, Halsketten sowie Piercing sind verboten.
Für Schüler:
Schwarze Stoffhose (Canvas)
Weißes T-Shirt mit Schulemblem, mit kurzen oder langen Ärmeln und Polokragen
Graue Baumwolljacke mit Schulemblem
Graue ärmellose Jacke mit Zipp und Schulemblem
Haare müssen kurz und sauber sein. Backenbart, Vollbart und Schnurbart sind nicht erlaubt. Schmuck – inklusive Piercing und Ohrring - ist verboten.
Wichtig: Schüler, die an Feiern außerhalb der Schule teilnehmen oder die Schule vertreten, müssen ein dunkelblaues Sakko, ein hellblaues Hemd und eine Krawatte tragen.
d) Schulbibliothek
In der Schulbibliothek stehen allen Schülern ungefähr 20.000 Werke in Deutsch und Türkisch zur Verfügung.
Mit Ausnahme der Referenzbücher (Enzyklopädien, Lexika u.Ä.) können alle Bücher entlehnt werden.
Die Schulbibliothek ist täglich von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet und wird von Sr. Petra Pronegg geleitet.
e) Rauchverbot
Laut Gesetz vom 04.10.2005, Zl. 4207, laut Gesetz vom 03.01.2008, Zl. 5727 („Verhinderung von Schäden verursacht durch Tabakwaren und Kontrolle“) und gemäß Erlass vom 18.03.2008, Zl. 2008/16 ist die Verwendung von Tabakwaren in Schulen, sowohl in geschlossenen als auch in offenen Räumen, verboten.
f) Persönliche Gegenstände
Die SchülerInnen müssen aufgrund ihrer Altersstufe die Fähigkeit besitzen, auf ihr Geld und ihre Wertgegenstände aufzupassen. Außerdem gibt es in unserer Schule in jeder Klasse pro SchülerIn ein verschließbares Schrankfach.
Es besteht keine Pflicht, ein Schrankfach zu mieten. SchülerInnen, die ein Schrankfach mieten möchten, tragen sich bis Freitag, 02.10.2009, beim Klassenvorstand in eine Liste ein und zahlen an den Klassenvorstand TL 50,- (fünfzig).
Ab Montag, 05.10.2009, erhalten die SchülerInnen an dem für ihre Klasse festgesetzten Tag in der Buchhaltung den Schlüssel für das Schrankfach und die Quittung für den Einsatz gegen Unterschrift. Bei Rückgabe des Schlüssels an die Buchhaltung am Ende des Schuljahrs wird der Einsatz rückerstattet.
SchülerInnen, die keinen Schlüssel retournieren, bekommen keinen Einsatz zurück.
Verlorene Gegenstände: Die SchülerInnen können sich in den großen Pausen an unseren Angestellten Herrn TekinGüler wenden. Fundgegenstände, die bis zum Jahresende nicht abgeholt werden, werden wohltätigen Organisationen übergeben.
Mobiltelefone müssen während des Unterrichts, bei Feiern, im Theatersaal und in der Bibliothek ausgeschaltet sein. Bei widerrechtlichem Verhalten werden Mobiltelefone und andere elektronische Geräte bis zum Semesterende von der Schulleitung aufbewahrt.
g) Elternsprechtag
Mahnungen: | Freitag, 13. November 2009 (für negative SchülerInnen) |
Elternsprechtag: | Mittwoch, 18. November 2009 13.00-16.00 Uhr (Vorbereitungsklassen, Lise 1, Ticaret 1) |
Freitag, 20. November 2009 13.00-16.00 Uhr (Lise 2, 3, 4 und Ticaret 2, 3, 4) |
h) Sprechstunden - LehrerInnen
Außerhalb des Elternsprechtages haben Erziehungsberechtigte die Gelegenheit, in der jeweils vorgesehenen Sprechstunde mit den Lehrern zu sprechen (Terminliste auf der Internetseite der Schule). Es wird um Terminvereinbarung einen Tag zuvor im Sekretariat bei Roswitha Kanat gebeten (0212-313 49 35 / 36). Dabei soll auch angegeben werden, ob ein Dolmetscher benötigt wird.
ı) Sprechstunden - Direktion
Die Sprechstunden des Schuldirektors und der türkischen Subdirektorin sind täglich von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr. Es wird um rechtzeitige Terminvereinbarung bei Frau Olcay Özgül ersucht (0212- 313 49 40).
i) Bürozeiten des Schulsekretariats
An Wochentagen ist das Schulsekretariat zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr geöffnet. Außerhalb der Bürozeiten gibt es keinen Parteienverkehr.
j) Schuldgeld
Das Schulgeld für das Schuljahr 2009/10beträgt 15.795,- TL (inkl. MwSt.)
Die Zahlungen des Schulgeldes erfolgen ausschließlich über ein Bankkonto, das bei der Garanti Bank, Zweigstelle Galata, auf den Namen des Erziehungsberechtigten zu eröffnen ist. Bei nicht fristgerechter Einzahlung werden von der Bank Zinsen verrechnet. Erziehungsberechtigte, von denen seitens der Garanti Bank kein Konto eröffnet wurde, haben die Schulgeldraten bis spätestens Ende der Zahlungsfrist auf das Konto der Schule einzuzahlen.
Zahlungsplan:
| Betrag | Letzte Zahlungsfrist |
2. Rate | 3.160 TL | 02.10.2009 |
3. Rate | 3.160 TL | 04.12.2009 |
4. Rate | 3.160 TL | 05.02.2010 |
5. Rate | 3.155 TL | 02.04.2010 |
k) Schulbücher und Schulutensilien für das 1. Semester
Lagune 1, (Hueber Verlag), Kursbuch 1, Arbeitsbuch 1
Lagune 2, (Hueber Verlag), Kursbuch 2, Arbeitsbuch 2
Wörterbuch (groß, Langenscheidt)
1 Vokabelheft A5 / 40-80 Seiten, 20-40 Blatt, liniert
2 Hausübungshefte A5 / 40-80 Seiten, 20-40 Seiten, liniert
1 Schulübungsheft A4 / 40-80 Seiten, 20-40 Blatt, liniert
2 Ringmappen (mit 2 Ringen) A4 + gelochte Plastikfolien
1 Füllfeder, 1 Kugelschreiber, 6 Farbstifte, 3 Textmarkierer (rot, blau, gelb) 1 Lineal, 1 Schere, 1 Uhu, 1 Klebeband
Die Bücher sind in der Türkisch-Deutschen Buchhandlung (Istiklal Cad. 481, Beyoğlu, Tel: 0212-293 77 31) erhältlich.
l) Es wird ersucht, eventuelle Änderungen der Adressen- bzw. Telefonnummern unverzüglich der Schulleitung mitzuteilen.
Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches Schuljahr.