Sehr geehrte Eltern!

 

Gemäß Erlass 2009/39 des Nationalen Unterrichtsministeriums wurde für SchülerInnen der Abschlussklassen an höheren Unterrichtseinrichtungen – mit einmaliger Gültigkeit für dieses Schuljahr - der Paragraph 40, Absatz 2, Abschnitt (c) der Prüfungsverordnung für höhere Unterrichtseinrichtungen des Nationalen Unterrichtsministeriums erweitert, d.h. Absenzen, die von Eltern in Form eines schriftlichen Gesuchs an die Schulleitung gemeldet werden, gelten für den im Gesuch angegebenen Zeitraum als entschuldigt.

Mit Herausgabe des o.g. Erlasses nimmt man Rücksicht auf das intensive Arbeitstempo während der Vorbereitungszeit für die Universitätsaufnahmeprüfung und man bezweckt damit eine Verminderung des Prüfungsstresses, eine positive Motivation und eine bessere psychische Voraussetzung für die Prüfung.

Wir möchten Sie informieren, dass diese Absenzenregelung für SchülerInnen der Abschlussklassen gemäß o.g. Erlass gültig ist.

In jedem Fall gilt, dass die Gesamtabsenzenzahl von 45 Fehltagen pro Schuljahr nicht überschritten werden darf.

 

Hochachtungsvoll