Istanbul, 23. Jänner 2009
Sehr geehrte Eltern!
In einer Zeit, in der gesellschaftliche Wertvorstellungen und insbesondere das Bildungswesen einem großen Wandel unterworfen sind, sind die heute verteilten Zeugnisse nicht als Bemessungs- bzw. Bewertungsinstrumente zu sehen, sondern als Instrumente der Motivation, die die SchülerInnen zu besseren Leistungen anspornen sollen. Diese Betrachtungsweise von Seiten der Schule und des Elternhauses wird es den SchülerInnen ermöglichen, die Ferientage sorglos und nützlich zu verbringen.
Wir sind der Ansicht, dass im zweiten Semester des Schuljahres 2008/09, das am Montag, dem 09. Februar 2009, um 08.00 Uhr, beginnen wird, unsere SchülerInnen bessere Ergebnisse erzielen können, wenn Sie als Erziehungsberechtigte die nachstehend angeführten Punkte berücksichtigen.
Wir bitten Sie, das beiliegende Formular, das gemäß Sozialversicherungs- und allgemeinem Krankenversicherungsgesetz Nr. 5510 verlangt wird, sorgfältig durchzulesen und auszufüllen. Es muss spätestens bis zum 13. Februar 2009 vom Schüler/von der Schülerin beim Klassenvorstand abgegeben werden.
1 - Absenzen
a- Absenzen der SchülerInnen werden von der Schule täglich in Form von SMS an die Mobiltelefone der Erziehungsberechtigten geschickt. Das Fernbleiben eines Schülers/einer Schülerin an Tagen mit Prüfungen muss von den Eltern am Morgen des betreffenden Tages der Schule mitgeteilt werden.
b- Gemäß Schreiben des Stadtschulrates Nr. 020/503 vom 02.05.2003 ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, dass SchülerInnen die Schule vor Unterrichtsschluss verlassen. In solchen Fällen darf der Schüler/die Schülerin das Schulgebäude nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten verlassen.
c- Ärztliche Atteste („Rapor“) und Entschuldigungsbelege sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ende des Fernbleibens vom türkischen Direktorstellvertreter Ziya Ocaklı genehmigen zu lassen. Im Falle einer versäumten Prüfung muss vom Schüler/von der Schülerin das vom Direktorstellvertreter ausgefüllte Formular dem zuständigen Lehrer ausgehändigt werden.
d- Wenn der Schüler/die Schülerin innerhalb eines Schultages 45 Minuten vom Unterricht fernbleibt, wird er/sie als für einen halben Tag fehlend gewertet. Laut aktualisierter Disziplinarverordnung vom 19.01.2007 wird das Fernbleiben von "Sozialen Aktivitäten" zuerst mit einem „Tadel“, bei Wiederholung mit einem „kurzfristigem Schaulausschluss“ bestraft.
e- Für SchülerInnen, die zur Schule bzw. zu einer Unterrichtsstunde im Laufe des Schultages gewohnheitsmäßig zu spät kommen, wird nach den Beschlüssen der Lehrerkonferenz vom 25.08.08, die in den Klassen angeschlagen sind und von den Betreuungslehrern den SchülerInnen gegen Unterschrift verlautbart wurden, vorgegangen.
f- Da "Rapor zu haben" und zugleich "Schularbeit mitzuschreiben" einander widersprechende Umstände sind, müssen SchülerInnen, die gesund genug sind, in die Schule zu kommen, auch alle anderen Unterrichtsstunden besuchen.
g- Vor und nach jedem Wochenende und Feiertag findet in der Schule eine Fahnenfeier statt. An diesen Tagen müssen die SchülerInnen um 07.50 Uhr in der Schule sein. Für SchülerInnen, die trotz Anwesenheit in der Schule an der Fahnenfeier nicht teilnehmen, wird gemäß Art. 12, Abschnitt a, Absatz 8 der Disziplinverordnung für das sekundäre Schulwesen des Nationalen Unterrichtsministeriums ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
2 - Disziplin
Jeder Schüler/jede Schülerin ist verpflichtet, die Bestimmungen der vom Nationalen Unterrichtsministerium verfassten Disziplinverordnung für das sekundäre Schulwesen und die Beschlüsse der Lehrerkonferenz zu befolgen. In der Lehrerkonferenz vom 25/08/2008, sowie in der Schulleitungskonferenz, hat man Folgendes beschlossen:
- SchülerInnen, die viermal zu spät kommen, erhalten vom Klassenvorstand eine mündliche Ermahnung.
- SchülerInnen, die fünfmal zu spät kommen, werden vom Klassenvorstand an die Schülerberatung weitergeleitet. Die Schülerberatung nimmt mit den Erziehungsberechtigten Kontakt auf.
- SchülerInnen, die sechsmal zu spät kommen, bleiben an Freitagen nach der Fahnenfeier zu einer Nachholstunde.
- SchülerInnen, die acht-, zehn-, zwölfmal (und jede weitere gerade Zahl) zu spät kommen, müssen zur „Nachholstunde“ bleiben.
- SchülerInnen, die neunmal und öfter zu spät kommen, werden vom Klassenvorstand an die Schulleitung gemeldet und gemäß Beschluss der Schulleitung an den Ehrenrat oder an den Disziplinarausschuss weitergeleitet.
Laut aktualisierter Verordnung des Nationalen Bildungsministeriums für das sekundäre Schulwesen, betreffend Auszeichnungen und Disziplin vom 19. Jänner 2007, Zl. 26408, werden "Besitz und Verwendung von Tabakwaren", "Abschreiben und Abschreiben lassen" und „Missbrauch von Kommunikationsmitteln“ auch mit Tadel („Kınama“) bestraft. Bei wiederholtem Verstoß wird laut Disziplinverordnung, Art. 14, eine höhere Strafe erteilt.
3- Schulkleidung
Manche SchülerInnen halten sich nicht an die Kleidungsverordnung des Nationalen Unterrichtsministeriums bzw. an die in mehreren Elternbriefen angeführten Schulvorschriften.
Am Ende des Schuljahres 2007/08 wurde dieses Problem von der Schulleitung mit dem Elternverein und den Schülervertretern ausführlich besprochen und eine gemeinsame Lösung gefunden. Die neue Schulkleidung, die im Schuljahr 2008/09 für SchülerInnen der Vorbereitungsklassen verpflichtend ist, wird in nächster Zeit zur Schulkleidung für alle SchülerInnen werden. Als Schulleitung sind wir der Meinung, dass, wenn man die Altersstufen der SchülerInnen in Betracht zieht, eventuell auftretende Probleme nur durch aktive Mitsorge der Eltern gelöst werden können.
4- Soziale Aktivitäten
Gemäß Art. 13, Absatz c der Verordnung für Soziale Aktivitäten im sekundären Schulwesen des Nationalen Bildungsministeriums, veröffentlicht im Gesetzblatt vom 13.01.2005, Zl. 25699, müssen SchülerInnen als Einzelperson mindestens 25 Stunden an Neigungsgruppen teilnehmen oder Sozialarbeit absolvieren.
5- Beurteilung - Bewertung
Aufgrund der vom Nationalen Unterrichtsministerium durchgeführten Änderung des Notensystems im sekundären Schulwesen, kommt bei der Bewertung anstelle des "5"-er Notensystems das "100"-er Punktesystem zur Anwendung. Bei diesem System scheinen im Zeugnis des Schülers / der Schülerin die Noten aller Gegenstände von der Lise 1 bis zur Lise 4 auf und der Lehrer kann die Note nicht anheben („kanaat“). Neben dem allgemeinen Jahresnotendurchschnitt wird die Bewertung auch in Punkten angegeben, die „Schulerfolgsreihung“ und die „Diplomnote“ werden als Punkte aufscheinen.
Die SchülerInnen werden aufgrund des neuen Beurteilungssystems mit der entsprechenden niedrigsten Note in eine höhere Klasse aufsteigen können, aber wenn die dieser Note entsprechenden Punkte niedrig sind, wird der allgemeine Punkteschnitt negativ beeinflusst werden.
Gemäß der Prüfungsbestimmungen unserer Schule wird für die Zwischenklassen im Juni und für die Abschlussklassen im September eine Lehrerkonferenz einberufen.
6- Mahnungen
An SchülerInnen, die per Freitag, 27. März 2009, in welchem Fach auch immer negativ sind, werden am 03. April 2009 an die Erziehungsberechtigten Mahnungen ausgeschickt.
7- Elternsprechtage
Schuljahr 2008/09, 2. Semester:
für Lise Hazırlık, Lise 1, Ticaret Hazırlık, Ticaret 1 : Dienstag, 07.04.2009 (13:30–16:30 Uhr)
für Lise 2, 3, 4 und Ticaret 2, 3, 4 : Mittwoch, 08.04.2009 (13:30–16:30 Uhr)
An den Elternsprechtagen bitten wir Sie um kurze Gespräche. Für etwaige detaillierte Gespräche mit den Lehrern verweisen wir Sie auf die Einzelsprechstunden der Lehrer (Terminvereinbarung bei Roswitha Kanat, Tel. 313 49 35, 08:30 – 16:30 Uhr).
Ab 05.06.2009 können keine Gespräche mehr mit den Lehrern geführt werden.
8 - Wahlfach Fremdsprache, Wahl des Zweiges und Matura
- SchülerInnen, die am Ende der Vorbereitungsklasse (Hazırlık) als dritte Fremdsprache Latein wählen, müssen in den Fächern Deutsch und Englisch einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 und einen positiven Beschluss der Klassenlehrerkonferenz vorweisen.
- SchülerInnen, die am Ende der Lise 1 - Klasse als dritte Fremdsprache Französisch wählen, müssen in den Fächern Deutsch und Englisch einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 und einen positiven Beschluss der Klassenlehrerkonferenz vorweisen.
In beiden Fällen muss für den erforderlichen Durchschnitt eine der Jahresnoten mindestens 3 sein.
- Am Ende der Lise 2 – Klasse:
* SchülerInnen, die bei der Matura den naturwissenschaftlichen Zweig (Fen) wählen wollen, dürfen im Zeugnis kein „Nicht genügend“ aufweisen.
* Die Jahresendnote in den einzelnen Gegenständen Deutsch, Türkisch, Englisch und Mathematik muss mindestens „3“ sein.
* Der Durchschnitt der Jahresendnoten in den Gegenständen Physik, Chemie und Biologie muss mindestens bei „3“ liegen.
SchülerInnen, die bei der Matura den Türkisch-Mathematik-Zweig wählen wollen,
* dürfen im Zeugnis kein „Nicht genügend“ aufweisen.
* Die Jahresendnote in den einzelnen Gegenständen Deutsch, Türkisch, Englisch und Mathematik muss mindestens „3“ sein.
* Die Jahresendnote in Latein oder Französisch muss mindestens bei „3“ liegen.
9 - Schulgeld
Zahlungsplan für die 3. und 4. Rate des Schulgeldes 2008/09:
3. Rate : 3.700 TL Ende der Zahlungsfrist : 06.02.2009
4. Rate: 3.700 TL Ende der Zahlungsfrist : 08.05.2009
Die Zahlungen des Schulgeldes erfolgen innerhalb der Zahlungsfrist ausschließlich über das bei der Garanti Bank, Zweigstelle Galata, auf Ihren Namen eröffnete Bankkonto.
10 - Schulgeldbefreiungen, Schulgeldermäßigungen im Schuljahr 2009/10:
Die Anträge auf Schulgeldbefreiungen bzw. Schulgeldermäßigungen für das kommende Schuljahr (2009/10) sind in der Zeit vom 23.03.2009 bis zum 03.04.2009 einzureichen. Die Antragsformulare sind ab 09.03.2009 in der Buchhaltung erhältlich bzw. hier (auf Türkisch) zu finden.
Da Anträge mit fehlenden Unterlagen nicht akzeptiert werden können, wird gebeten, die Anmeldung nicht auf den letzten Tag zu verzögern.
Letzter Abgabetermin für die erforderlichen Unterlagen ist Freitag, der 03.04.2009.
11 - Schulkalender
Nach unserem Schulkalender finden die einwöchigen Quartalsferien des zweiten Semesters zwischen 13. April 2009 und 17. April 2009 statt.
Die Zeugnisverteilung für das 2. Semester des Schuljahres 2008/09 erfolgt am 19. Juni 2009.
Mit besten Wünschen für schöne Ferientage
WICHTIG:
Termine und Informationen zu dem ab dem kommenden Schuljahr gültigen neuen Aufnahmeprüfungssystem für ausländische Privatschulen:
KLASSE | ANMELDUNG PRÜFUNGSGEBÜHR | PRÜFUNGSAUSWEIS | PRÜFUNG | PRÜFUNGSERGEBNISSE |
8. Schulstufe | 16.02.2009 – 16.03.2009 | 13.05.2009 | 31.05.2009 | 25.06.2009 |