Schuljahr 2007/08 1. Semester Elternbrief (Handelsakademie)
17.09.2007
Liebe Eltern!
Wir wünschen allen unseren Schülern ein gutes und erfolgreiches Schuljahr 2007/08.
Hofrat Mag.Franz Kangler ist Schuldirektor und Vertreter des Schulerhalters,
FrauNurhan Şener ist türkische Subdirektorin.
OStR Mag. Alexander Zabini ist zuständig für alle österreichischen schulischen Bereiche, besonders für Fragen und Probleme der Erziehungsberechtigten und der Schüler im Zusammenhang mit den Gegenständen, die in deutscher Sprache unterrichtet werden. Außerdem ist er zuständig für die Klasseneinteilung und für die Wahl der Schulzweige. Telefon: (0212) 313 49 31
OStR Mag. Gero Weinmann ist zuständig für die Erstellung des Stundenplanes und die Koordination des gesamten Lehrkörpers. Telefon: (0212) 313 49 32
Ali Erdinç Çit ist zuständig für den türkischen Schriftverkehr der Schulleitung, für gesundheitliche Probleme, Absenzen und Entschuldigungen der SchülerInnen, Disziplin sowie für die Koordination des Schulbussystems. Telefon: (0212) 313 49 34
OStR Mag. Helmut Auernig ist für die Datenverarbeitung und für den Klub sozialer Hilfsprogramme verantwortlich. Telefon: (0212) 313 49 33
Frau Necla Baş, Koordinatorin der Schülerberatung und des psychologischen Beratungsdienstes, sowie Mitglied der Gruppe für Schulentwicklung, ist gleichzeitig Schülerberaterin der Hazırlık-Klassen. Telefon: (0212) 313 49 44
Frau Emel Şahinler ist Ansprechperson für Schulgeldbefreiungen, Schulgeldermäßigungen und Schulgeldzahlungen. Telefon: (0212) 313 49 61
1) HANDELSAKADEMIE
Die seit 1900 bestehende Handelsakademie des St. Georgs-Kollegs hat viele namhafte Absolventen hervorgebracht, die im Wirtschaftsleben des In- und Auslandes angesehene Positionen innehaben. Durch die Entwicklungen im Laufe der Jahre setzte sich jedoch in der Türkei immer mehr die Ansicht durch, dass Schüler von Berufsschulen bei der Universitätsaufnahmeprüfung benachteiligt seien, sodass die Handelakademie zwischen den Schuljahren 1999/2000 und 2003/04 geschlossen werden musste.
Die technologischen Entwicklungen des 21. Jahrhunderts und der angestrebte EU-Beitritt der Türkei schlugen sich allerdings auch in der Gesellschaft nieder, sodass eine Nachfrage zur Wiedereröffnung der Handelsakademie entstand. Vor allem für Schüler, die ihre künftige Berufswahl bereits getroffen haben, trägt der Besuch der Handelsakademie gewissermaßen auch dazu bei, den Prüfungsstress bezüglich der Universitätsaufnahmsprüfung herabzusetzen. (Information über Hochschulzugang von HAK-Absolventen)
Daraufhin wurde im Einklang mit den Richtlinien des türkischen Erziehungswesens eine neue Stundentafel für die Handelsakademie erstellt, die unter Berücksichtigung des 3-jährigen türkischen Lehrplans und des 5-jährigen österreichischen Lehrplans aktualisiert wurde. Nach der 1-jährigen Vorbereitungsklasse wird den HAK-Schülern ein 4-jähriges Lehrprogramm angeboten, das gemäß Schreiben Nr. 307 vom 17.07.2006 des türkischen Unterrichtsministeriums genehmigt wurde. (Stundentafel)
Das Ziel dieses Lehrplans liegt darin, die Absolventen auf die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen des Wirtschaftslebens vorzubereiten, indem sie aufgrund ihres Wissens und ihrer Kompetenzen der Beschäftigungspolitik und den Zielsetzungen von türkischen Unternehmen entsprechen.
Auf dem Lehrprogramm stehen sowohl theoretische als auch angewandte Unterrichtsgegenstände. Durch die praxisorientierten Fächer wird es den Absolventen ermöglicht, auch ohne Universitätsstudium ins Berufsleben einzusteigen. Aber auch für jene, die ein Universitätsstudium auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre beginnen wollen, wird das Studium durch die bestehenden Vorkenntnisse erleichtert.
Die durchzuführende Projektarbeit wird die Schüler auf die in der Praxis potentiell anzutreffenden Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten hinweisen. Im Zuge dieser Projektarbeit werden sie lernen, die Ermittlung, Planung, Organisation, Koordination, Durchführung und Kontrolle eines gegebenen Sachverhalts durchzuführen. Gleichzeitig erwerben sie die Fähigkeit, im Rahmen einer Projektarbeit mit anderen zusammenzuarbeiten bzw. das Ergebnis der durchgeführten Arbeit zu präsentieren.
Durch die Praktika, die sie im Rahmen ihrer Ausbildung bei verschiedenen Betriebsunternehmen vornehmen, wird den Schülern die praktische Anwendung des im Unterricht auf theoretischer Ebene vermittelten Fachwissens gezeigt. Die Türkei hat einen großen Bedarf an Schulabsolventen, die neben einem fundierten Fachwissen auch zwei Fremdsprachen beherrschen. Viele Unternehmen suchen Arbeitskräfte mit diesen Qualifikationen. Gegenwärtig ist es aber so, dass Arbeitskräfte mit guten Fremdsprachkenntnissen nicht über betriebswirtschaftliches Fachwissen verfügen bzw. jene, die über Fachwissen verfügen, keine Fremdsprachen beherrschen.
2. WICHTIGE PUNKTE DER PRÜFUNGSVERORDNUNG
Die vom Hohen Erziehungsrat genehmigte Prüfungsverordnung des St. Georgs-Kollegs sieht Folgendes vor:
a) Punkte und Noten des Semesters
Die Punkte des Semesters sind das arithmetische Mittel der Punkte für schriftliche, mündliche und angewandte Prüfungen und der Punkte für Hausaufgaben und Projektarbeiten. Diese Punkte, umgewandelt in die entsprechende Note, ergeben die Semesternote.
b) Notengebung
Bei der Notengebung gilt die „Fünfstufige Notenskala“. Positive Noten sind 5, 4, 3, 2. Negative Noten 1 und 0.
Alle Schularbeiten, Aufgaben und Projekte werden mit dem 100-Punkte-System bewertet. Am Semesterschluss werden die Punkte aller Prüfungen arithmetisch gemittelt und nach folgendem Schema in Noten umgewandelt:
Punkte | Noten | Grad |
85 - 100 | 5 | Pekiyi (Sehr gut) |
70 - 84 | 4 | İyi (Gut) |
55 - 69 | 3 | Orta (Befriedigend) |
45 - 54 | 2 | Geçer (Genügend) |
25 - 44 | 1 | Geçmez (Nicht genügend) |
0 - 24 | 0 | Etkisiz (Nicht genügend) |
c) Jahresnote
Punkte und Noten zum Jahresende
Die Punkte des Schuljahres sind das arithmetische Mittel der Punkte des ersten und zweiten Semesters. Die Jahresnote ist das arithmetische Mittel der beiden Semesternoten. (Art. 29)
ç) Positiver Jahresabschluss
Gemäß den Bestimmungen der Durchkommensverordnung des St. Georgs-Kollegs ist der Jahreserfolg eines Schülers vom Erfolg in allen Gegenständen oder von den in der Durchkommensverordnung vorgesehenen Bedingungen des Kurul (Konferenzbeschluss) abhängig. Es gelten folgende Bedingungen für den Kurul:
- Die Jahresdurchschnittsnote darf nicht unter 2.00 liegen.
- Es dürfen nicht mehr als zwei Fächer negativ sein.
- Keines der beiden negativen Fächer darf die Note 0 (Null) aufweisen
- Die Fächer Sprache und Ausdruck (Türkisch, T1-T2), Türkische Sprache und Literatur (T3), Deutsch und Computerunterstützte Buchhaltung sind Schlüsselfächer. Da sie im Kurul nicht berücksichtigt werden können, müssen sie positiv abgeschlossen werden.
(Gemäß Beschluss des Hohen Erziehungsrates vom 17.07.2006, Zl. 310 ab dem Schuljahr 2006/07 beginnend mit der 9. Schulstufe gestaffelte Anwendung des neuen Lehrplanes)
d) Absenzen
SchülerInnen, die im Schuljahr insgesamt 20 unentschuldigte Fehltage aufweisen, schließen das Jahr ohne Berücksichtigung der Noten erfolglos ab. Die Gesamtsumme der entschuldigten und unentschuldigten Fehltage sowie Freistellungen von Seiten der Schulleitung darf 45 Tage nicht überschreiten. (BGBL vom 20.05.2006, Zl.26173)
Im Krankheitsfall müssen die Eltern die Absenz bis spätestens 10.00 Uhr telefonisch dem Schulsekretariat mitteilen.
Für Absenzen müssen ärztliche Atteste (rapor) oder Entschuldigungen vorgelegt werden. Von öffentlichen oder privaten Einrichtungen und Institutionen ausgestellte Atteste müssen amtsärztlich bestätigt sein.
Für Arztbesuche u.Ä. muss einen Tagvordem Fernbleiben ein Gesuch des Erziehungsberechtigten beim türkischen Direktorstellvertreter Ali Erdinç Çit abgegeben werden.Zu diesem Zweck darf der Schüler/die Schülerin nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten das Schulgebäude verlassen.
SchülerInnen, die an Aktivitäten außerhalb des Unterrichts teilnehmen, sind verpflichtet, an diesem Tag an allen Unterrichtsstunden teilzunehmen.
e) Zuspätkommen
SchülerInnen, die in der ersten Unterrichtsstunde unentschuldigt fehlen bzw. trotz Anwesenheit in der ersten Stunde dann eine oder mehrere Stunden unentschuldigt vom Unterricht fernbleiben, werden für einen halben Tag als fehlend gewertet. (Art. 40-a). Gemäß Beschluss der Eröffnungskonferenz zu Beginn des Schuljahres 2007/08 werden SchülerInnen, die nach 08.00 Uhr in die Schule kommen, als „Zuspätkommend“ gerechnet. SchülerInnen, die bis 08.05 Uhr in die Klasse kommen, erhalten keine schriftliche Genehmigung. SchülerInnen, die nach 08.05 Uhr in die Schule kommen, werden mit einer schriftlichen Genehmigung, die sie von Ali Erdinç Çit erhalten, in die Klasse zugelassen. Die Regeln für das Zuspätkommen gelten nicht nur für die erste, sondern auch für alle anderen Unterrichtsstunden.
Gemäß Beschluss der Eröffnungskonferenz zu Beginn des Schuljahres 2007/08:
Schüler, die viermal zu spät kommen, erhalten vom Klassenvorstand eine Warnung (İkaz).
Schüler, die fünfmal zu spät kommen, werden an die Schülerberatung weitergeleitet und es wird mit den Erziehungsberechtigten Kontakt aufgenommen.
Schüler, die siebenmal zu spät kommen, werden Schuldirektor HR Mag. Franz Kangler gemeldet. Die Entscheidung über die Weiterleitung an den Disziplinarausschuss trifft der Schuldirektor.
SchülerInnen, bei denen das Zuspätkommen zur Gewohnheit geworden ist, werden zuerst an den Ehrenrat und dann an den Disziplinarausschuss weitergeleitet. Wenn keine Besserung eintreten sollte, wird der Schüler gemäß Disziplinverordnung mit zeitlich begrenztem Schulausschluss bestraft.
f) Fehlen bei Prüfungen
SchülerInnen, die an Schularbeiten nicht teilnehmen und Fachbereichsarbeiten oder Projektarbeiten nicht rechtzeitig abgeben, müssen ihre Verhinderung am selben Tag telefonisch mitteilen. Sie haben innerhalb von 7 Tagen nach Ende der Verhinderung den schriftlichen Beleg der Schuldirektion vorzulegen. Bei Unfällen, Todesfällen, Brand u. Ä. kann von der Schulleitung eine Sonderfrist eingeräumt werden.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben, bei nicht rechtzeitiger Abgabe von Fachbereichs- oder Projektarbeiten und bei Abschreiben während der Schularbeit erhält der Schüler/die Schülerin Null-Punkte, und es erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die Schulleitung.
Wenn die Entschuldigung von der Schulleitung akzeptiert wird, teilt der Lehrer dem/der Schüler/in einen Termin für die Schularbeit mit, es werden Fachbereichs- oder Projektarbeiten akzeptiert. Für einzelne versäumte Schularbeiten ist die 8. Stunde an Freitagen nach der Fahnenfeier vorgesehen. Dem Lehrer steht es allerdings frei, einen anderen Termin für den Schüler/die Schülerin festzulegen. (Art. 23)
g) Disziplin
In allen Arten von privaten oder staatlichen Schulen innerhalb der Republik Türkei ist jeder Schüler/jede Schülerin verpflichtet, die Bestimmungen der vom Unterrichtsministerium erlassenen Disziplinverordnung für das sekundäre Schulwesen zu befolgen. Gemäß Beschluss der Lehrerkonferenz vom 27.08.2007 führt bei Verstößen zuerst der Lehrer mit dem Schüler außerhalb der Klasse ein Gespräch zur Lösung des Disziplinarproblems. Bei Wiederholung des Verstoßes erhält der Schüler die erste Warnung (İkaz), die an den Klassenvorstand weitergeleitet wird.
Bei einem weiteren Disziplinarvorfall, für den der Schüler die zweite Warnung (İkaz) bekommt, leitet der Klassenvorstand den Schüler an die Schülerberatung weiter.
Bei weiterem disziplinarwidrigen Verhalten erhält der Schüler die dritte Warnung (İkaz). Diese Warnung wird direkt an den türkischen Direktorstellvertreter Ali Erdinç Çit weitergeleitet und es folgt ein Gespräch des Klassenvorstandes mit dem Erziehungsberechtigten.
Gibt es noch einen weiteren Disziplinarvorfall, erhält der Schüler die vierte Warnung (İkaz) und wird vom Klassenvorstand dem Diszıplinarausschuss gemeldet.
3. SCHÜLERBERATUNG
In der neuen Form der Schülerberatung, deren Ziel es ist, mit Spezialprogrammen zur positiven Persönlichkeitsentwicklung der SchülerInnen beizutragen, werden in diesem Schuljahr außer der Koordinatorin Necla Baş zwei weitere psychologische Berater tätig sein. Sie stehen nicht nur Schülern, die mit Problemen konfrontiert sind, sondern auch allen anderen Schülern für eine prophylaktische Beratung zur Verfügung.Die Schülerberatung wird mit den Schülern in Einzel- und Gruppenarbeiten Themen wie Förderung der akademischen Kompetenzen und Kommunikationsfähigkeit, produktive Lernmethoden, diverse Lerntypen, Wahl des Schulzweiges, ÖSS-System, Bewältigung von Prüfungsangst, Problemlösung, Karriereplanung, Motivation, Entscheidungsfähigkeit, Pubertätsprobleme u.Ä. behandeln. Unser Ziel sind Schüler, die nach Interessensgebieten und Begabungen, im Einklang mit sich selbst und kreativ, bewusste und richtige Entscheidungen treffen können. Außerdem werden auch für Eltern Seminare und Gruppenarbeiten zu diversen Themen abgehalten.
Gemäß Schreiben des Türkischen Unterrichtsministeriums vom 02/08/2006, Zl. 329 ist es aufgrund der neuen Form der Schülerberatung Pflicht, in jeder Klasse eine Wochenstunde als Schülerberatungsstunde abzuhalten. Jeden Monat werden je zwei Stunden vom österreichischen Klassenvorstand und je zwei Stunden von türkischen Klassen-Rehberlik-Begleitlehrern gehalten. In diesen Stunden werden die Schüler über Prüfungsverordnung, Disziplinordnung, Bekleidungsvorschrift und allgemeine Schulregeln informiert.
Mitarbeiter der Schülerberatung | Klassen | Kontaktnummern und Adressen | |
Necla Baş, Koordinatorin | Hazırlık-Klassen | Tel:(0212) 313 49 44 | e-Mail: necla(at)sg.k12.tr |
Ezgi Göçmen Sefer | T1,T2, Lise1, Lise 2 | Tel:(0212) 313 49 46 | e-Mail: ezgi(at)sg.k12.tr |
Ayça Turgut | T3, Lise 3, Lise 4 | Tel:(0212) 313 49 45 | e-Mail: ayca(at)sg.k12.tr |
4. REVIER
SchülerInnen können unter bestimmten Voraussetzungen das Revier aufsuchen. SchülerInnen, die während des Unterrichts ins Revier gehen wollen, benötigen die Erlaubnis des Lehrers und die vom türkischen Direktorstellvertreter Ali Erdinç Çit unterschriebene schriftliche Genehmigung (Revir Kağıdı). Nach Ende der Behandlung übergeben sie die vom Schularzt oder der Krankenschwester unterzeichnete schriftliche Genehmigung dem Lehrer in der Klasse.
SchülerInnen dürfen sich nicht länger als eine Stunde im Revier aufhalten.
Sollte aus gesundheitlichen Gründen eine weitere Teilnahme am Unterricht nicht möglich sein, wird der Erziehungsberechtigte aufgefordert, den Schüler / die Schülerin abzuholen.
SchülerInnen mit ärztlichem Attest dürfen nicht am Unterricht, bei Prüfungen, an Exkursionen und Veranstaltungen teilnehmen.
5. NEIGUNGSGRUPPEN
An unserer Schule gibt es eine große Auswahl an Klubs, die einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung unserer Schüler leisten sollen, und auf Interessensgebiete, Begabungen und Wünsche der SchülerInnen ausgerichtet sind. Das breite Angebot der Klubs umfasst Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft und soziale Verantwortung. Es werden verschiedenartige Projekte geleitet, Aufführungen veranstaltet und man nimmt an Wettbewerben teil.
In diesem Schuljahr werden die Aktivitäten der Neigungsgruppen der Hazırlık, Lise 1 und Lise 2 von den Klassen-Betreuungslehrern und von teilnehmenden Schülern geplant. Sie werden unter den Prinzipien Freiwilligkeit, regelmäßiger Unterrichtsbesuch, Zusammenarbeit und Produktivität durchgeführt werden.
Nähere Informationen über Neigungsgruppen finden Sie auf der Internetseite der Schule.
6. SCHULBUS
Die Schulleitung ist für den Schulweg nicht verantwortlich. Fragen und Probleme in Zusammenhang mit Schulbussen richten Sie bitte direkt an den Elternverein oder an die Schulbusunternehmer.
Wenn Erziehungsberechtigte – gemäß Art. 7 der Schulbusverordnung - einen Schulbus beantragen wollen, können sie ihren Sohn/ihre Tochter mit irgendeinem Schulbusunternehmer transportieren lassen.
Der Elternverein hat für das Schuljahr 2007/08 mit der Schulbusfirma Gürsel Turizm einen Vertrag abgeschlossen.
7. WICHTIGE WEITERE INFORMATIONEN
a) Fahnenfeier
Montags beginnt die Schule um 07.50 mit der Fahnenfeier. Schüler, die an Montagen nach 07.50 Uhr in die Schule kommen, gelten als "zu spät kommend" und werden, wenn sie mehr als einmal zu spät kommen, zuerst an den Ehrenrat weitergeleitet und erhalten danach eine Disziplinarstrafe. Freitags endet die Schule um 14.05 Uhr nach der Fahnenfeier. Schüler, die trotz Anwesenheit in der Schule nicht an der Fahnenfeier teilnehmen und an Festtagen nicht an Schulfeiern teilnehmen, erhalten gemäß Disziplinarstatut als Strafe einen zeitlich begrenzten Schulausschluss und bei weiteren Verstößen einen Tadel (mit Herabsetzung der Betragensnote).
b) Stundeneinteilung für das Schuljahr 2007/08
Montag - Donnerstag | |||
1. Stunde | 08.00 - 08.45 | 6. Stunde | 12.45 - 13.30 |
2. Stunde | 08.50 - 09.35 | 7. Stunde | 13.35 - 14.20 |
3. Stunde | 09.40 - 10.25 | 8. Stunde | 14.25 - 15.10 * |
Pause | 10.25 - 10.40 | Freitag ** | |
4. Stunde | 10.40 - 11.25 | Pause | 12.15 - 12.30 |
5. Stunde | 11.30 - 12.15 | 6. Stunde | 12.30 - 13.15 |
Pause | 12.15 - 12.45 | 7. Stunde | 13.20 – 14.05 |
* An Donnerstagen in der 8. Stunde Teilnahme an Neigungsgruppen
** Gemäß Schreiben des Türkischen Unterrichtsministeriums vom 02/08/2006, Zl. 329 wurden beim wöchentlichen Stundenplan, an Freitagen in der 8. Stunde, Schülerberatungsstunden hinzugefügt.
c) Schulkalender
Das St. Georgs-Kolleg hat einen von der türkischen Unterrichtsbehörde bestätigten eigenen Schulkalender. Weil das erste Semester des per 17.09.2007 begonnenen Schuljahres 2007/08 wegen des Ramadan- und Opferfestes relativ kurz ist, sind im ersten Semester keine Quartalsferien vorgesehen.
Die Semesterferien finden zwischen 25. Jänner und 11. Februar 2008 statt.
Die Quartalsferien im zweiten Semester finden zwischen 14.04. und 18.04.2008 statt.
Das Schuljahr 2007/08 endet am Freitag, dem 20.06.2008.
ç) Schulkleidung
Die SchülerInnen müssen sauber und ordentlich gekleidet in die Schule kommen. Gemäß der Schülerkleidungsverordnung des Hohen Erziehungsrats gilt Folgendes:
Schülerinnen:
Schülerinnen tragen einen schwarzen oder grauen Rock aus Stoff, der die Körperlinien nicht hervorhebt, keinen Schlitz hat und knielang ist; oder eine schwarze oder graue Hose aus Stoff, die die Körperlinien nicht hervorhebt, eine dunkelblaue oder schwarze Weste mit Knöpfen oder Reißverschluss; eine Bluse (weiß oder hellblau) mit Hemdkragen und langen bzw. halblangen Ärmeln. (Anstelle der Bluse darf kein T-Shirt getragen werden; es kann unter der Bluse ein weißes T-Shirt getragen werden). Innerhalb der Schule muss langes Haar hinten zusammengebunden sein. Make-up ist verboten. Schmuckstücke wie Ringe, Ohrringe, Halsketten, Armreifen und Piercing sind verboten.
Schüler:
Schüler tragen eine dunkelblaue Jacke aus Stoff (außer bei Feiern dunkelblaue oder schwarze Weste, oder ärmelloser Pullover), eine graue oder schwarze Stoffhose, weißes bzw. hellblaues Hemd mit dazupassender Krawatte. Innerhalb der Schule müssen die Haare kurz und sauber sein; Koteletten, Bart und Schnurrbart sind verboten. Schmuckstücke, inkl. Piercing und Ohrringe, sind verboten.
Wichtig: Keine Verzierungen und klassischer Schnitt bei Rock und Hose.
d) Schulbibliothek:
In der Schulbibliothek stehen allen Schülern ungefähr 20.000 Werke vor allem in Deutsch und Türkisch zur Verfügung.
Mit Ausnahme der Referenzbücher (Enzyklopädien, Lexika u.Ä.) können alle Bücher entlehnt werden.
Die Schulbibliothek ist täglich von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet und wird von Sr. Petra Pronegg geleitet.
e) Rauchverbot
In allen Teilen des Schulgebäudes und vor der Schule besteht strengstes Rauchverbot. SchülerInenn, die Zigaretten bei sich tragen oder nachweislich rauchen, erhalten für einen einmaligen Verstoß vom Disziplinarausschuss als Strafe einen Tadel, bei mehrmaligem Verstoß einen zeitlich begrenzten Schulausschluss.
f) Persönliche Gegenstände
Die SchülerInnen müssen aufgrund ihrer Altersstufe die Fähigkeit besitzen, auf ihr Geld und ihre Wertgegenstände aufzupassen. Außerdem gibt es in unserer Schule in jeder Klasse pro SchülerIn ein verschließbares Schrankfach. Es besteht keine Pflicht, ein Schrankfach zu mieten. SchülerInnen, die ein Schrankfach mieten möchten, tragen sich bis Freitag, 21/09/2007, beim Klassenvorstand in eine Liste ein und zahlen an den Klassenvorstand YTL 50,- (fünfzig).
Ab Montag, 24/09/2007, erhalten die SchülerInnen an dem für ihre Klasse festgesetzten Tag in der Buchhaltung den Schlüssel für das Schrankfach und die Quittung für den Einsatz gegen Unterschrift. Bei Rückgabe des Schlüssels an die Buchhaltung am Ende des Schuljahrs wird der Einsatz rückerstattet. SchülerInnen, die keinen Schlüssel retournieren, bekommen keinen Einsatz zurück.
Verlorene Gegenstände: Die SchülerInnen können sich in den großen Pausen an unseren Angestellten Herrn Tekin Güler wenden.
g) Elternsprechtag
Am 16. November 2007 werden an negative SchülerInnen Mahnungen ausgeschickt.
Elternsprechtage im ersten Semester:
für die T 1 - Klasse: | Dienstag, 20. November 2007, | 13:00 - 16:00 Uhr |
für die T2 und T3 - Klassen: | Donnerstag, 22. November 2007 | 13:00 - 16:00 Uhr |
h) Sprechstunden - Lehrer
Außerhalb des Elternsprechtages haben Erziehungsberechtigte die Gelegenheit, in der jeweils vorgesehenen Sprechstunde mit den Lehrern zu sprechen (Terminliste auf der Internetseite der Schule). Es wird um Terminvereinbarung einen Tag zuvor im Österreichbüro bei Roswitha Kanat gebeten (0212-313 49 39). Dabei soll auch angegeben werden, ob ein Dolmetscher benötigt wird.
ı) Sprechstunden - Direktion
Die Sprechstunden des Schuldirektors sind täglich von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr. Es wird um rechtzeitige Terminvereinbarung ersucht (0212- 313 49 40)
Die Sprechstunden der türkischen Subdirektorin sind ebenfalls täglich von 10.00 – 12.00 Uhr. Es wird um rechtzeitige Terminvereinbarung unter den oben angeführten Telefonnummern ersucht.
i) Bürozeiten des Schulsekretariats
An Wochentagen ist das Schulsekretariat zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr geöffnet. Außerhalb der Bürozeiten gibt es keinen Parteienverkehr.
j) Schuldgeld 2007/08
Das Schulgeld beträgt 13.500,- YTL (inkl. MwSt.)
Die Zahlungen des Schulgeldes erfolgen ausschließlich über ein Bankkonto, das bei der Garanti Bank, Zweigstelle Galata, auf den Namen des Erziehungsberechtigten zu eröffnen ist. Bei nicht fristgerechter Einzahlung werden von der Bank Zinsen verrechnet. Erziehungsberechtigte, denen seitens der Garanti Bank kein Konto eröffnet wurde, haben die Schulgeldraten bis spätestens Ende der Zahlungsfrist auf das Konto der Schule einzuzahlen.
Zahlungsplan:
2. Rate : 3.500,- YTL bis spätestens 02.11.2007
3. Rate : 3.500,- YTL bis spätestens 08.02.2008
4. Rate : 3.000,- YTL bis spätestens 02.05.2008
k) Es wird ersucht, eventuelle Änderungen der Adressen- bzw. Telefonnummern unverzüglich der Schulleitung mitzuteilen.
Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches Schuljahr.