Istanbul, 25.01.2008

 

 

 

Sehr geehrte Eltern!

 

In einer Zeit, in der gesellschaftliche Wertvorstellungen und insbesondere das Bildungswesen einem großen Wandel unterworfen sind, sind die heute verteilten Zeugnisse nicht als Bemessungs- bzw. Bewertungsinstrumente zu sehen, sondern als Instrumente der Motivation, die die Schüler zu besseren Leistungen anspornen sollen. Diese Betrachtungsweise von Seiten der Schule und des Elternhauses wird es den Schülern ermöglichen, die Ferientage sorglos und nützlich zu verbringen.

 

Wir sind der Ansicht, dass im zweiten Semester des Schuljahres 2007/08, das am Montag, dem 11. Februar 2008, um  08.00 Uhr beginnen wird, unsere Schüler bessere Ergebnisse erzielen können, wenn Sie als Erziehungsberechtigte die nachstehend angeführten Punkte berücksichtigen.

1 - Absenzen

a- Absenzen der Schüler werden von der Schule  täglich in Form von SMS an die Mobiltelefone der Erziehungsberechtigten geschickt. Das Fernbleiben eines Schülers an Tagen mit Prüfungen muss von den Eltern am Morgen des betreffenden Tages der Schule mitgeteilt werden.

b- Gemäß Schreiben des Stadtschulrates Nr. 020/503 vom 02.05.2003 ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, dass Schüler die Schule vor Unterrichtsschluss verlassen. In solchen Fällen darf der Schüler das Schulgebäude nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten verlassen.

c- Ärztliche Atteste („Rapor“) und Entschuldigungsbelege sind innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Fernbleibens vom türkischen Direktorstellvertreter Erdinç ÇİT genehmigen zu lassen. Im Falle einer versäumten Prüfung muss vom Schüler das vom Direktorstellvertreter ausgefüllte Formular dem zuständigen Lehrer ausgehändigt werden.

d- Wenn der Schüler innerhalb eines Schultages 45 Minuten vom Unterricht fernbleibt, wird er als für einen halben Tag fehlend gewertet. Laut aktualisierter Disziplinarverordnung vom 19.01.2007 gilt dies auch für das Fernbleiben von "Sozialen Aktivitäten".

e- Für Schüler, die zur Schule bzw. zu einer Unterrichtsstunde im Laufe des Schultages gewohnheitsmäßig zu spät kommen, wird nach den Beschlüssen der Lehrerkonferenz vom 27.08.2007, die in den Klassen angeschlagen sind, vorgegangen.

f- Da "Rapor zu haben" und zugleich "Schularbeit mitzuschreiben" einander widersprechende Umstände sind, müssen Schüler, die gesund genug sind, in die Schule zu kommen, auch alle anderen Unterrichtsstunden  besuchen.

g- Vor und nach jedem Wochenende und Feiertag findet in der Schule eine Fahnenfeier statt. An diesen Tagen müssen die Schüler um 07.50 Uhr in der Schule sein. Für Schüler, die trotz Anwesenheit in der Schule an der Fahnenfeier nicht teilnehmen, wird gemäß  Art. 12, Absatz a)8 der Disziplinverordnung für das sekundäre Schulwesen des Nationalen Unterrichtsministeriums ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

2 - Disziplin

Jeder Schüler ist verpflichtet, die Bestimmungen der vom Nationalen Unterrichtsministerium verfassten Disziplinverordnung für das sekundäre Schulwesen und die Beschlüsse der Lehrerkonferenz zu befolgen. In der Lehrerkonferenz vom 27/08/2007, sowie in der Schulleitungskonferenz, hat man Folgendes beschlossen:

 

·         Schüler, die viermal zu spät kommen, erhalten vom Klassenvorstand eine Warnung („İkaz“).

·         Schüler, die fünfmal zu spät kommen, werden an die Schülerberatung weitergeleitet. Man nimmt mit den Erziehungsberechtigten telefonisch Kontakt auf.

·         Schüler, die sechsmal zu spät kommen, werden „beobachtet“.

·         Schüler, die siebenmal zu spät kommen, werden vom Klassenvorstand an die Schulleitung gemeldet und danach im Ehrenrat besprochen.

·         Schüler, die achtmal zu spät kommen, werden erneut „beobachtet“.

·         Schüler, die neunmal zu spät kommen, erhalten vom Disziplinarausschuss als Strafe einen Tadel („Kınama“).

·         Schüler, die zehnmal zu spät kommen, erhalten als Strafe einen Tag zeitlich begrenzten Schulausschluss.

Schüler, die fünfzehn Mal zu spät kommen, erhalten als Strafe erneut einen Tag zeitlich begrenzten Schulausschluss. Schüler, die zwanzig Mal zu spät kommen, erhalten als Strafe zwei Tage zeitlich begrenzten Schulausschluss.

 

Laut aktualisierter Verordnung des Nationalen Bildungsministeriums für das sekundäre Schulwesen, betreffend Auszeichnungen und Disziplin vom 19. Jänner 2007, Zl. 26408, werden "Besitz und Verwendung von Tabakwaren", "Abschreiben und Abschreiben lassen" und „Missbrauch von Kommunikationsmitteln“ auch mit Tadel („Kınama“) bestraft. Bei wiederholtem Verstoß wird laut Disziplinverordnung, Art. 14, eine höhere Strafe erteilt.

3 - Schulkleidung

Es verursacht uns allen große Probleme, dass sich manche Schüler nicht an die Kleidungsverordnung des Nationalen Unterrichtsministeriums bzw. an die in mehreren Elternbriefen angeführten Schulvorschriften halten. Als Schulleitung sind wir der Meinung, dass dieses Problem nur durch aktive Mitsorge der Eltern gelöst werden kann.

4 - Soziale Aktivitäten

Gemäß Art. 13, Absatz c der Verordnung für Soziale Aktivitäten im sekundären Schulwesen des Nationalen Bildungsministeriums, veröffentlicht im Gesetzblatt vom 13.01.2005, Zl. 25699, müssen Schüler, einzeln oder als Gruppe, 25 Stunden an Neigungsgruppen teilnehmen. Da es im Zeugnis für die Teilnahme nur die Möglichkeiten „TEILGENOMMEN“ und „NICHT TEILGENOMMEN“ gibt, wird im ersten Semester in der Spalte „Soziale Aktivitäten“ bei allen Schülern die Bemerkung „NICHT TEILGENOMMEN = 25/0“ stehen.

5 - Beurteilung - Bewertung

Aufgrund der vom Nationalen Unterrichtsministerium durchgeführten Änderung des Notensystems im sekundären Schulwesen, kommt bei der Bewertung anstelle des "5"-er Notensystems das "100"-er Punktesystem zur Anwendung. Bei diesem System scheinen im Zeugnis des Schülers die Noten aller Gegenstände von der Lise 1 bis zur Lise 4 auf und der Lehrer kann die Note nicht anheben („kanaat“). In diesem Semesterzeugnis erfolgt die Bewertung mit Noten; aber neben dem allgemeinen Jahresnotendurchschnitt werden auch Punkte angegeben. Die "Schulerfolgsreihung" und die "Diplomnote" werden als Punkte aufscheinen.

Die Schüler werden aufgrund des neuen Beurteilungssystems mit der entsprechenden niedrigsten Note in eine höhere Klasse aufsteigen können, aber wenn die dieser Note entsprechenden Punkte niedrig sind, wird der allgemeine Punkteschnitt negativ beeinflusst werden.

6 - Mahnungen

An Schüler, die per Freitag, 25. April 2008, in welchem Fach auch immer negativ sind, werden am 28. April 2008 an die Erziehungsberechtigten Mahnungen ausgeschickt.

7 - Elternsprechtage

Schuljahr 2007/08,  2. Semester:

 

für Lise Hazırlık, Lise 1, Ticaret Hazırlık und Ticaret 1   : Mittwoch, 30.04.2008 (13:30–16:30 Uhr)

für Lise 2, Ticaret 2, Lise 3, Ticaret 3 und Lise 4           : Freitag,     02.05.2008 (13:30–16:30 Uhr)

 

An den Elternsprechtagen bitten wir Sie um kurze Gespräche. Für etwaige detaillierte Gespräche mit den Lehrern verweisen wir Sie auf die Einzelsprechstunden der Lehrer (Terminvereinbarung bei Roswitha KANAT, Tel. 313 49 39, 08:30 – 16:30 Uhr).

 

Ab 09.06.2008 können keine Gespräche mehr mit den Lehrern geführt werden.

8 - Wahlfach Fremdsprache, Wahl des Zweiges und Matura

  • Schüler, die am Ende der Vorbereitungsklasse (Hazırlık) als dritte Fremdsprache Latein wählen, müssen in den Fächern Deutsch und Englisch einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 und einen positiven Beschluss der Klassenlehrerkonferenz vorweisen.
  • Schüler, die am Ende der Lise 1 - Klasse als dritte Fremdsprache Französisch wählen, müssen in den Fächern Deutsch und Englisch einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 und einen positiven Beschluss der Klassenlehrerkonferenz vorweisen.

In beiden Fällen muss für den erforderlichen Durchschnitt eine der Jahresnoten mindestens 3 sein.  

  • Am Ende der Lise 2 – Klasse:

Schüler, die bei der Matura den naturwissenschaftlichen Zweig (Fen) wählen wollen,

dürfen im Zeugnis kein „Nicht genügend“ aufweisen.

-     Die Jahresendnote in den einzelnen Gegenständen Deutsch, Türkisch, Englisch und Mathematik muss mindestens 3 sein.

-     Der Durchschnitt der Jahresendnoten in den Gegenständen Physik, Chemie und Biologie muss mindestens bei 3 liegen.

 

Schüler, die bei der Matura den Türkisch-Mathematik-Zweig wählen wollen,

-     dürfen im Zeugnis kein „Nicht genügend“ aufweisen.

-     Die Jahresendnote in  den einzelnen Gegenständen Deutsch, Türkisch, Englisch und Mathematik muss mindestens 3 sein.

-     Die Jahresendnote in Latein oder Französisch muss mindestens bei 3 liegen.

9 - Schulgeld

Zahlungsplan für die 3. und 4. Rate des Schulgeldes 2007/08:

 

3. Rate :          3.500 YTL                  Ende der Zahlungsfrist  :       08.02.2008

4. Rate:           3.000 YTL                  Ende der Zahlungsfrist  :       02.05.2008

 

Die Zahlungen des Schulgeldes erfolgen innerhalb der Zahlungsfrist ausschließlich über das bei der Garanti Bank, Zweigstelle Galata, auf Ihren Namen eröffnete Bankkonto.

10 - Schulgeldbefreiungen, Schulgeldermäßigungen im Schuljahr 2008/09

Die Anträge auf Schulgeldbefreiungen bzw. Schulgeldermäßigungen für das kommende Schuljahr (2008/09) sind in der Zeit vom 24.03.2008 bis zum 04.04.2008 einzureichen. Die Antragsformulare sind ab 10.03.2008 in der Buchhaltung erhältlich bzw. hier zu finden.

 

Da Anträge mit fehlenden Unterlagen nicht akzeptiert werden können, wird gebeten, die Anmeldung nicht auf den letzten Tag zu verzögern.

 

Letzter Abgabetermin für die erforderlichen Unterlagen ist Freitag, der 04.04.2008.

11 - Schulkalender

Nach unserem Schulkalender finden die einwöchigen Quartalsferien des zweiten Semesters zwischen 14. April 2008 und 18. April 2008 statt.

Die Zeugnisverteilung für das 2. Semester des Schuljahres 2007/08 erfolgt am 20. Juni 2008.

 

Gemäß provisorischem Zusatzartikel 3 des Durchkommensstatuts und der Prüfungsverordnung für sekundäres Schulwesen, veröffentlicht im Gesetzblatt vom 08.12.2004, Zl. 25664, können an der Nachprüfung für Zwischenklassen im Februar Schüler der Lise 4-Klassen mit Schuldvermerk ("sorumlu") teilnehmen.

 

 

 

Mit besten Wünschen für schöne Ferientage