Istanbul, 26.01.2007

 

 

 

Sehr geehrte Eltern!

 

 

In einer Zeit, in der gesellschaftliche Wertvorstellungen und insbesondere das Bildungswesen einem großen Wandel unterworfen sind, sind die heute verteilten Zeugnisse nicht als Bemessungs- bzw. Bewertungsinstrumente zu sehen, sondern als Instrumente der Motivation, die die Schüler zu besseren Leistungen anspornen sollen. Eine ähnliche Betrachtungsweise Ihrerseits wird es den Schülern ermöglichen, die Ferientage sorglos und nützlich zu verbringen.

 

Wir sind der Ansicht, dass im zweiten Semester des Schuljahres 2006/07, das am Montag, dem 12. Februar 2007, um  08.00 Uhr beginnen wird, unsere Schüler bessere Ergebnisse erzielen können, wenn Sie als Erziehungsberechtigte die nachstehend angeführten Punkte berücksichtigen.

1- Absenzen

a- Der Erfolg eines Schülers ist in großem Maß von einem regelmäßigen Schulbesuch abhängig.

Außerdem ist es unter Berücksichtigung der Istanbuler Verhältnisse heutzutage von größter Bedeutung, dass das Fernbleiben des Schülers an das Schulsekretariat (Tel. 313 49 36) in der Zeit von 7:30 – 9:30 Uhr vom Erziehungsberechtigten telefonisch mitgeteilt wird.

 

b- Gemäß Schreiben des Stadtschulrates Nr. 020/503 vom 02.05.2003 ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, dass Schüler die Schule vor Schulschluss verlassen. In solchen Fällen darf der Schüler das Schulgebäude nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten verlassen.

 

c- Ärztliche Atteste (Rapor) und Entschuldigungsbelege sind innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Fernbleibens vom türkischen Direktorstellvertreter Kemal Bakar genehmigen zu lassen; am Folgetag sind vom Sekretariat deren bestätigte Fotokopien abzuholen und beim Klassenvorstand abzugeben. Wenn in dieser Zeit eine Schularbeit versäumt wurde, so ist diese Kopie vorher auch dem jeweiligen Lehrer vorzuzeigen. Von Privatärzten ausgestellte Atteste müssen unbedingt vom Amtsarzt bestätigt sein.

 

d- Wenn der Schüler innerhalb eines Schultages 45 Minuten vom Unterricht fernbleibt, wird er als für einen halben Tag fehlend gewertet. Laut aktualisierter Verordnung gilt dies auch für das Fernbleiben von "Sozialen Aktivitäten".

 

e- Für Schüler, die zur Schule bzw. zu einer Unterrichtsstunde im Laufe des Schultages gewohnheitsmäßig zu spät kommen, wird gem. Art. 49 des Durchkommensstatuts ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

 

f- Da "Rapor zu haben" und zugleich "Schularbeit mitzuschreiben" einander widersprechende Umstände sind, müssen Schüler, die gesund genug sind, in die Schule zu kommen, auch alle anderen Unterrichtsstunden  besuchen.

 

g- Vor und nach jedem Wochenende und Feiertag findet in der Schule eine Fahnenfeier statt. An diesen Tagen müssen die Schüler um 07.50 Uhr in der Schule sein. Für Schüler, die trotz Anwesenheit in der Schule an der Fahnenfeier nicht teilnehmen, wird gemäß  Art. 17 der Disziplinverordnung des Unterrichtsministeriums ein Disziplinarverfahren eingeleitet. 

2- Disziplin

Jeder Schüler ist verpflichtet, die Bestimmungen der vom Bildungsministerium verfassten Disziplinverordnung für das sekundäre Schulwesen zu befolgen. Widrigenfalls werden gemäß Beschluss der Lehrerkonferenz vom 04.09.2006 zur Verhinderung von Disziplinarstrafen zuerst "Warnungen" (İkaz) ausgesprochen. Beim ersten Verstoß des Schülers versucht der betreffende Lehrer mit dem Schüler in einem Gespräch außerhalb der Klasse das Problem zu lösen. In diesem Fall handelt es sich noch um keine Warnung ("İkaz"). Wenn sich das Benehmen des Schülers nicht bessert, wird von Seiten des betreffenden Lehrers die erste Warnung ("İkaz") ausgesprochen und an den Klassenvorstand weitergeleitet. Wenn der Schüler keine Einsicht zeigt und das schlechte Benehmen weiterhin anhalten sollte, wird die zweite Warnung ("İkaz") erteilt, und der Klassenvorstand leitet den Schüler aufgrund der Warnung ("İkaz") an die Schülerberatung weiter. Wenn sich das Benehmen weiterhin nicht bessert, erhält der Schüler die dritte Warnung ("İkaz"); es erfolgt eine Mitteilung von Seiten des Klassenvorstandes an den Direktorstellvertreter Kemal BAKAR, und eine mündliche und schriftliche Mitteilung an den Erziehungsberechtigten. In einem derartigen Fall muss sich der Erziehungsberechtigte mit dem Klassenvorstand in Verbindung setzen. Wenn der Schüler nach der schriftlichen Ermahnung wieder gegen die Vorschriften verstößt, hat er sich vor Erteilung des Tadels ("Kınama") schriftlich zu rechtfertigen.

 

Laut aktualisierter Verordnung des Nationalen Bildungsministeriums, sekundäres Schulwesen, betreffend Auszeichnungen und Disziplin vom 19. Jänner 2007, Zl. 26408, werden "Besitz und Verwendung von Tabakwaren", "abschreiben und abschreiben lassen" und „Missbrauch von Kommunikationsmitteln“ auch mit Tadel („Kınama“) bestraft. Bei wiederholtem Verstoß wird laut  Disziplinverordnung, Art. 14, eine höhere Strafe erteilt.

3- Schulkleidung

Es verursacht uns allen große Probleme, dass sich manche Schüler nicht an die Kleidungsverordnung des Unterrichtsministeriums bzw. an die in mehreren Elternbriefen angeführten Schulvorschriften halten. Als Schulleitung sind wir der Meinung, dass dieses Problem nur durch aktive Mitsorge der Eltern gelöst werden kann.

 

4- Elternsprechtage

Schuljahr 2006/07,  2. Semester:

 

für Lise Hazırlık, Lise 1, Ticaret Hazırlık und Ticaret 1:  Donnerstag, 26.04.2007 (13:30–16:30 Uhr)

für Ticaret 2, Lise 2, Lise 3 und Lise 4:                             Freitag, 20.04.2007 (13:30–16:30 Uhr)

 

An den Elternsprechtagen bitten wir Sie um kurze Gespräche. Für etwaige detaillierte Gespräche mit den Lehrern verweisen wir Sie auf die Einzelsprechstunden der Lehrer (Terminvereinbarung bei Fr. Roswitha KANAT, Tel. 313 49 39, 08:30 – 16:30 Uhr).

 

Ab 12.06.2007 können keine Gespräche mehr mit den Lehrern geführt werden. 

5- Mahnungen

An Schüler, die per Donnerstag, 05 April 2007, in welchem Fach auch immer negativ sind, werden am 16 April 2007 an die Erziehungsberechtigten Mahnungen ausgeschickt.

6- Schulgeld

Zahlungsplan für die 3. und 4. Rate des Schulgeldes 2006/07:

 

3. Rate3.000 YTL

09.02.2007 (Ende der Zahlungsfrist)

4. Rate3.000 YTL04.05.2007 (Ende der Zahlungsfrist)

 

Die Zahlungen des Schulgeldes erfolgen innerhalb der Zahlungsfrist ausschließlich über das bei der Garanti Bank, Filiale Galata, auf Ihren Namen eröffnete Bankkonto.

7- Schulgeldbefreiungen, Schulgeldermäßigungen im Schuljahr 2007/08

Die Anträge auf Schulgeldbefreiungen bzw. Schulgeldermäßigungen für das kommende Schuljahr (2007/08) sind in der Zeit von 26.03.2007 bis 06.04.2007 einzureichen. Die Antragsformulare sind ab 12.03.2007 in der Buchhaltung erhältlich bzw. auf der Homepage unter "Schuljahr 2006/07 / Verlautbarungen" zu finden.

 

Da Anträge mit fehlenden Unterlagen nicht akzeptiert werden können, wird gebeten, die Anmeldung nicht auf den letzten Tag zu verzögern.

 

Letzter Abgabetermin für die erforderlichen Unterlagen ist Freitag, der 06.04.2007.

 

8- Schulkalender

Nach unserem Schulkalender finden die Quartalsferien des zweiten Semesters zwischen 09. April 2007 und 13. April 2007 statt.

 

Die Zeugnisverteilung für das 2. Semester des Schuljahres 2006/07 erfolgt am 26 Juni 2007.

 

Etwaige Änderungen, die nach Beschluss des Bildungsministeriums infolge des Restrukturierungsprozesses erfolgen, werden nachträglich sofort bekannt gegeben.

 

Eine dieser Änderungen ist der nachträglich hinzugefügte "Art. 3" des Durchkommensstatuts und der Prüfungsverordnung für sekundäres Schulwesen, veröffentlicht im Gesetzblatt vom 08.12.2004, Zl. 25664. Demnach können an der Nachprüfung für Zwischenklassen im Februar nur Schüler mit Schuldvermerk ("sorumlu") der Lise 4-Klassen teilnehmen. Gemäß Art. 41, Absatz "b" wird die Nachprüfung für Zwischenklassen für Schüler der Lise 3-Klassen im August abgehalten werden.

9- Beurteilung - Bewertung

Aufgrund der Änderung von Seiten des Nationalen Bildungsministeriums betreffend das Notensystem im sekundären Schulwesen, wird man bei der Bewertung anstelle des "5"-er Notensystems das "100"-er Punktesystem anwenden. Bei diesem System kann der Lehrer die Note nicht anheben ("kanaat"). Außerdem werden im Zeugnis des Schülers die Noten aller Gegenstände von der Lise 1 bis zur Lise 4 aufscheinen.

 

In diesem Semesterzeugnis erfolgt die Bewertung mit Noten; aber neben dem allgemeinen Jahresnotendurchschnitt werden auch Punkte angegeben. Die "Schulerfolgsreihung" und die "Diplomnote" werden als Punkte aufscheinen.

 

Die Schüler werden aufgrund des neuen Beurteilungssystems mit der entsprechenden niedrigsten Note in eine höhere Klasse aufsteigen können, aber wenn die dieser Note entsprechenden Punkte niedrig sind, wird der allgemeine Punkteschnitt negativ beeinflusst werden.

10- Soziale Aktivitäten

Gemäß Art. 13, Absatz c der Verordnung für Soziale Aktivitäten im sekundären Schulwesen des Nationalen Bildungsministeriums, veröffentlicht im Gesetzblatt vom 13.01.2005, Zl. 25699, müssen Schüler, einzeln oder als Gruppe, 25 Stunden an Neigungsgruppen teilnehmen. Da es im Zeugnis für die Teilnahme nur die Möglichkeiten „TEILGENOMMEN“ und „NICHT TEILGENOMMEN“ gibt, wird im ersten Semester in der Spalte „Soziale Aktivitäten“ bei allen Schülern die Bemerkung „NICHT TEILGENOMMEN = 25/0“ stehen.

 

Wichtig: Gemäß dem Erlass des türkischen Ministerpräsidiums und eines Protokolls, unterzeichnet zwischen dem Präsidium des Türkischen Amtes für Statistik und dem Nationalen Bildungsministerium, muss  das mit dem Zeugnis zusammen ausgegebene Formular - vollständig und für alle Familienmitglieder - ausgefüllt und am 12. Februar 2007 mit dem Zeugnis wieder beim  Klassenvorstand abgegeben werden. Das Formular wird nach Kontrolle von Seiten unserer Lehrer wieder an Sie zurückgegeben und für die Übergabe an das Personal des TUİK (Türkisches Amt für Statistik) zu Hause aufbewahrt.

 

Dieses Formular trägt zur Erleichterung beim Übergang in das "Zentralmelderegistersystem" bei. Es bietet eine gute Gelegenheit für eine gegenseitige, konkrete Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten. Außerdem leistet es auch einen Beitrag zur Entwicklung der Schüler auf dem Weg zu verantwortungsbewussten Staatsbürgern.

 

 

 

 

Mit besten Wünschen für schöne Ferientage