Istanbul, 18.09.2006

 

Liebe Eltern!

 

Wir wünschen allen unseren Schülern ein gutes und erfolgreiches Schuljahr 2006/07 und möchten Ihnen zuerst die Schulleitung vorstellen:

Hofrat Mag. Franz Kangler ist Schuldirektor und Vertreter des Schulerhalters,

Frau Nurhan Şener ist türkische Subdirektorin.

OStR Mag. Alexander Zabini ist zuständig für alle österreichischen schulischen Bereiche, besonders für Fragen und Probleme der Erziehungsberechtigten und der Schüler im Zusammenhang mit den Gegenständen, die in deutscher Sprache unterrichtet werden. Außerdem ist er zuständig für die Klasseneinteilung und für die Wahl der Schulzweige. (Nebenstelle: 448)

OStR Mag. Gero Weinmann ist zuständig für die Erstellung des Stundenplanes und die Koordination des gesamten Lehrkörpers. (Nebenstelle: 530)

Kemal Bakar ist zuständig für den türkischen Schriftverkehr der Schulleitung, für gesundheitliche Probleme, Absenzen und Entschuldigungen der SchülerInnen sowie für die Koordination des Schulbussystems. (Nebenstelle: 531)

OStR Mag. Helmut Auernig ist für die Datenverarbeitung und für den Klub sozialer Hilfsprogramme verantwortlich. (Nebenstelle: 532)

Die Ansprechperson für Schulgeldbefreiungen, Schulgeldermäßigungen und -zahlungen ist Frau Emel Şahinler (0212- 313 49 61 bzw. 313 49 00/DW 140).

Weiters gibt es auch eine neue Form der Schülerberatung, deren Ziel es ist, in Zusammenarbeit mit Lehrern, Erziehungsberechtigten und der Schulleitung zur positiven Persönlichkeitsentwicklung der Schüler/innen beizutragen. Dieses Jahr werden in der Schülerberatung außer einer Koordinatorin (Fr. Necla Baş) zwei psychologische Berater tätig sein. Sie stehen nicht nur Schülern, die mit Problemen konfrontiert sind, sondern auch allen anderen Schülern für eine prophylaktische Beratung zur Verfügung. Die Schülerberatung wird mit den Schülern in Einzel- und Gruppenarbeiten Themen wie Förderung der akademischen Kompetenzen und Kommunikationsfähigkeit, produktive Lernmethoden, diverse Lerntypen, Wahl des Schulzweiges, ÖSS-System, Bewältigung von Prüfungsangst, Problemlösung, Karriereplanung, Motivation, Entscheidungsfähigkeit, Pubertätsprobleme u.Ä. behandeln. Probleme werden in Zusammenarbeit mit Schüler, Lehrer, Eltern und Schulleitung gelöst. Unser Ziel sind Schüler, die nach Interessensgebieten und Begabungen, im Einklang mit sich selbst und kreativ, bewusste und richtige Entscheidungen treffen können. Außerdem werden auch für Eltern Seminare und Gruppenarbeiten zu diversen Themen abgehalten.

Mitarbeiter der SchülerberatungKlassenKontaktnummern
Necla Baş, KoordinatorinHazırlıkTel: (0212) 313 49 44, e-Mail: necla@sg.k12.tr
Süleyman AlkanL1, 2 u. Tic.1,2 Tel: (0212) 313 49 46, e-Mail: suleyman@sg.k12.tr
Ayça TurgutLise 3, 4Tel: (0212) 313 49 45, e-Mail: ayca@sg.k12.tr

1) HANDELSAKADEMIE

 

 

Die seit 1900 bestehende Handelsakademie des St. Georgs-Kollegs hat viele namhafte Absolventen hervorgebracht, die im Wirtschaftsleben des Landes angesehene Positionen innehaben. Durch die Entwicklungen im Laufe der Jahre setzte sich jedoch in der Türkei immer mehr die Ansicht durch, dass Schüler von Berufsschulen bei der Universitätsaufnahmeprüfung benachteiligt seien, sodass die Handelakademie zwischen den Schuljahren 1999/2000 und 2003/04 geschlossen werden musste.

 

Die technologischen Entwicklungen des 21. Jahrhunderts und der angestrebte EU-Beitritt der Türkei schlugen sich allerdings auch in der Gesellschaft nieder, sodass eine Nachfrage zur Wiedereröffnung der Handelsakademie entstand. Vor allem für Schüler, die ihre künftige Berufswahl bereits getroffen haben, trägt der Besuch der Handelsakademie gewissermaßen auch dazu bei, den Prüfungsstress bezüglich der Universitätsaufnahmsprüfung herabzusetzen. 

 

Daraufhin wurde im Einklang mit den Richtlinien des türkischen Erziehungswesens ein neuer Stundenplan für die Handelsakademie erstellt, der unter Berücksichtigung des 3-jährigen türkischen Lehrplans und des 5-jährigen österreichischen Lehrplans aktualisiert wurde. Nach der 1-jährigen Vorbereitungsklasse wird den HAK-Schülern ein 4-jähriges Lehrprogramm angeboten, das mit Schreiben Nr. 307 vom 17.07.2006 des türkischen Unterrichtsministeriums genehmigt wurde.

 

Das Ziel dieses Lehrplans liegt darin, die Absolventen auf die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen des Wirtschaftslebens vorzubereiten, indem sie aufgrund ihres Wissens und ihrer Kompetenzen der Beschäftigungspolitik und den Zielsetzungen von türkischen Unternehmen entsprechen.

 

Auf dem Lehrprogramm stehen sowohl theoretische als auch angewandte Unterrichtsgegenstände. Durch die praxisorientierten Fächer wird es den Absolventen ermöglicht, auch ohne Universitätsstudium ins Berufsleben einzusteigen. Aber auch für jene, die ein Universitätsstudium auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre angehen wollen, wird das Studium durch die bestehenden Vorkenntnisse erleichtert.

 

Die durchzuführende Projektarbeit im Zusammenhang mit der Fachrichtung Internationale Wirtschaft wird die Schüler auf die in der Praxis potentiell zu begegnenden Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten hinweisen. Im Zuge dieser Projektarbeit werden sie lernen, die Ermittlung, Planung, Organisation, Koordination, Durchführung und Kontrolle eines gegebenen Sachverhalts durchzuführen. Gleichzeitig erwerben sie die Fähigkeit, im Rahmen einer Projektarbeit mit anderen zusammenzuarbeiten bzw. das Ergebnis der durchgeführten Arbeit zu präsentieren.

 

Durch die Praktiken, die sie im Rahmen ihrer Ausbildung bei verschiedenen Betriebsunternehmen vornehmen, wird den Schülern die praktische Anwendung des im Unterricht auf theoretischer Ebene vermittelten Fachwissens gezeigt. Die Türkei hat einen großen Bedarf an Schulabsolventen, die neben einem fundierten Fachwissen auch zwei Fremdsprachen beherrschen. Viele Unternehmen suchen Arbeitskräfte mit diesen Qualifikationen. Gegenwärtig ist es aber so, dass Arbeitskräfte mit guten Fremdsprachkenntnissen nicht über betriebswirtschaftliches Fachwissen verfügen bzw. jene, die über Fachwissen verfügen, keine Fremdsprachen beherrschen.

2. WICHTIGE PUNKTE DER PRÜFUNGSVERORDNUNG

Die vom Hohen Erziehungsrat genehmigte Prüfungsverordnung des St. Georgs-Kollegs sieht folgendes vor:

 

a) Semesternote

Die Semesternote ist das arithmetische Mittel der Punkte für schriftliche, mündliche und angewandte Prüfungen und der Punkte für Hausaufgaben und Projektarbeiten, umgewandelt in die entsprechende Note. Der Lehrer kann dabei unter Berücksichtigung der Mitarbeit im eigenen Ermessen die Semesternote um eine Note erhöhen (Art. 27).

 

b) Notengebung

Bei der Notengebung gilt eine sechsstufige Notenskala. Positive Noten sind 5, 4, 3, 2. Negative Noten 1 und 0.

Alle Schularbeiten, Aufgaben und Projekte werden mit dem 100-Punkte-System bewertet. Am Semesterschluss werden die Punkte aller Prüfungen arithmetisch gemittelt und nach folgendem Schema in Noten umgewandelt (Art. 6):

 

PunkteNotenGrad
85 - 1005Pekiyi (Sehr gut)
70 - 844İyi (Gut)
55 - 693Orta (Befriedigend)
45 - 542Geçer (Genügend)
25 - 441Geçmez (Nicht genügend)
0 - 240Etkisiz (Nicht genügend)

 

c) Jahresnote

Die Jahresnote ist das arithmetische Mittel der beiden Semesternoten. (Art. 29)

 

ç) Positiver Jahresabschluss

Beginnend mit Schuljahr 2005/06 wurde vom türkischen Unterrichtsministerium eine Reorganisation des sekundären Schulwesens eingeführt, die de facto mehrere Bestimmungen der Durch­kommensverordnung des St. Georgs-Kollegs außer Kraft setzte. Es wurde daher ein neuer Entwurf erarbeitet und zur Genehmigung eingereicht. Nach Vorliegen der Genehmigung werden die Schüler und die Erziehungsberechtigten über die neuen Durchkommensbestimmungen detailliert informiert werden.

Jedoch sind im Schuljahr 2006/07 gemäß Beschluss des Hohen Erziehungsrates vom 17.07.2006, Zl. 310, aufgrund des neuen Lehrplanes, beginnend mit der 9. Schulstufe, die Fächer Sprache und Ausdruck,  Deutsch sowie Computerunterstützte Buchhaltung Schlüsselfächer.

 

d) Absenzen

 

Schüler, die im Schuljahr insgesamt 20 unentschuldigte Fehltage aufweisen, schließen das Jahr ohne Berücksichtigung der Noten erfolglos ab. Die Gesamtsumme der entschuldigten und unentschuldigten Fehltage darf 45 Tage nicht überschreiten. (BGBL vom 06.09.2000i Zl. 24162, Abs. 55)

Im Krankheitsfall müssen Eltern die Absenz bis spätestens 10.00 Uhr telefonisch dem Schulsekretariat mitteilen. Da wir in İstanbul alle manchmal mit Verkehrs- und Sicherheitsproblemen konfrontiert sind, ist die telefonische Mitteilung der Absenzen an das Schulsekretariat von Seiten der Erziehungsberechtigten ein äußerst wichtiger Faktor für die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus. Für Absenzen müssen ärztliche Atteste (rapor) oder Entschuldigungen vorgelegt werden. Von Privatärzten ausgestellte Atteste müssen unbedingt amtsärztlich bestätigt sein. Schüler mit Rapor dürfen aus gesundheitlichen Erwägungen nicht zur Schule kommen und an Prüfungen, die an diesen Tagen abgehalten werden, nicht teilnehmen.

Für Arztbesuche u. Ä. muss einen Tag vor dem Fernbleiben ein Gesuch des Erziehungsberechtigten beim türkischen Direktorstellvertreter Herrn Kemal Bakar abgegeben werden. Andernfalls darf der Schüler nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten das Schulgebäude verlassen.

 

e) Zuspätkommen

Schüler, die in der ersten Unterrichtsstunde unentschuldigt fehlen bzw. trotz Anwesenheit in der ersten Stunde dann eine oder mehrere Stunden unentschuldigt vom Unterricht fernbleiben, werden für einen halben Tag fehlend gewertet (Art. 47). Schüler, die nach 08.05 Uhr in die Schule kommen, werden mit einer schriftlichen Genehmigung, die sie von Herrn Kemal Bakar erhalten, in die Klasse zugelassen.

 

f) Fehlen bei Prüfungen

Schüler, die an Schularbeiten nicht teilnehmen oder eine Projektarbeit nicht rechtzeitig abgeben, müssen ihre Verhinderung am selben Tag telefonisch mitteilen (s. o.) und haben innerhalb von 7 Tagen nach Ende der Verhinderung den schriftlichen Beleg der Schuldirektion vorzulegen. Bei Unfällen, Todesfällen, Brand u. Ä. kann von der Schulleitung eine Sonderfrist eingeräumt werden.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben, bei nicht rechtzeitiger Abgabe von Fach- und Projektarbeiten und bei Abschreiben während der Schularbeit erhält der Schüler Null-Punkte, und es erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die Schulleitung.

Wenn die Entschuldigung von der Schulleitung akzeptiert wird, teilt der Lehrer dem Schüler einen Termin für die Schularbeit, Fach- oder Projektarbeit mit. Diese Prüfung kann grundsätzlich sowohl innerhalb als auch außerhalb der Unterrichtsstunde stattfinden (Art. 23). Ab diesem Schuljahr ist daher für einzelne versäumte Schularbeiten die 7. Stunde am Freitag nach der Fahnenfeier vorgesehen, wobei es allerdings dem Lehrer freisteht, einen anderen Termin für den Schüler festzulegen.

 

g) Disziplin

Jeder Schüler ist verpflichtet, die Bestimmungen der vom Unterrichtsministerium erlassenen Disziplinverordnung für das sekundäre Schulwesen zu befolgen. Gemäß Beschluss der Lehrerkonferenz vom 04.09.2006 führt bei Verstößen zuerst der Lehrer mit dem Schüler außerhalb der Klasse ein Gespräch zur Lösung des Disziplinarproblems. Ist dies möglich und der Schüler einsichtig, erfolgt keine Strafe. Bei Wiederholung des Verstoßes spricht der betreffende Lehrer eine Warnung (İkaz) aus, die an den Klassenvorstand weitergeleitet wird. Bei einem weiteren Disziplinarvorfall, für den der Schüler einen neuen (İkaz) bekommt, leitet der  Klassenvorstand den Schüler an die Schülerberatung weiter. Bei weiterem disziplinarwidrigen Verhalten  erhält der Schüler die dritte Warnung (İkaz) und diese Warnung wird direkt in eine offizielle Ermahnung (Uyarma) umgewandelt. Diese Ermahnung (Uyarma) kann nur vom Klassenvorstand erteilt werden. Nach Erteilung der Ermahnung (Uyarma) wird der Fall  an den türkischen Direktorstellvertreter, Herrn Kemal Bakar, weitergeleitet. Die Erziehungsberechtigten werden schriftlich und mündlich von Direktor­stellvertreter Kemal Bakar verständigt. Als Folge  hat sich der Erziehungsberechtigte mit dem Klassenvorstand in Verbindung zu setzen. Gibt es noch einen weiteren Disziplinarvorfall, wird der betreffende Schüler vom Klassenvorstand dem Diszıplinarausschuss gemeldet. Daraufhin muss der Schüler muss eine schriftliche Rechtfertigung der Disziplinarkommission geben.

 

3) WICHTIGE WEITERE INFORMATIONEN

 

a) Fahnenfeier

 

Montags beginnt die Schule um 07:50 mit der Fahnenfeier. Schüler, die an Montagen nach 07:50 Uhr in die Schule kommen, gelten als "zu spät kommend" und bekommen, wenn sie mehr als einmal zu spät kommen, eine Disziplinarstrafe. Freitags endet die Schule um 13:05 Uhr nach der Fahnenfeier. Schüler, dir trotz Anwesenheit in der Schule, an der Fahnenfeier nicht teilnehmen, und an Festtagen nicht an Schulfeiern teilnehmen, erhalten gemäß Disziplinarstatut einen zeitlich begrenzten Schulausschluss (mit Herabsetzung der Betragensnote).

 

b) Stundeneinteilung

 

Montag - Donnerstag:  
1. Stunde:08:00 - 08:45
2. Stunde:08:50 - 09:35
3. Stunde:09:40 - 10:25
Pause :10:25 - 10:40
4. Stunde:10:40 - 11:25
5. Stunde:11:30 - 12:15
Pause :12:15 - 12:45
6. Stunde:12:45 - 13:30
7. Stunde:13:35 - 14:20
8. Stunde:14:25 - 15:10*
Freitag: 
6. Stunde:12:20 - 13:05

* In der T2-Klasse finden am Donnerstag in der 8. Stunde "Soziale Aktivitäten" statt.

 

c) Schulkalender

 

Das St. Georgs-Kolleg hat einen von der türkischen Unterrichtsbehörde bestätigten eigenen Schulkalender. Weil das erste Semester des per 18.09.2006 begonnenen Schuljahres 2006/07 wegen der Opfer- und Zuckerfeste relativ kurz ist, sind im ersten Semester keine Quartalsferien vorgesehen. Die Quartalsferien im zweiten Semester finden zwischen 09.04.2007 - 13.04.2007 statt. Das Schuljahr 2006/07 endet am Freitag, dem 26.06.2007.

 

ç) Schulkleidung

Die SchülerInnen müssen sauber und ordentlich gekleidet in die Schule kommen. In der Schülerkleidungsverordnung des Hohen Erziehungsrats Nr. 94 vom 12.5.1981, veröffentlicht im Verordnungsblatt Nr. 2105 vom 1.12.1982, heißt es wörtlich:

 

Schülerinnen:

Schülerinnen tragen einen schwarzen oder grauen Rock aus Stoff, der die Körperlinien nicht hervorhebt, keinen Schlitz hat und knielang ist; oder eine schwarze oder graue Hose aus Stoff, die die Körperlinien nicht hervorhebt, eine dunkelblaue oder schwarze Weste mit Knöpfen oder Reißverschluss; eine Bluse (weiß oder hellblau) mit Hemdkragen und langen bzw. halblangen Ärmeln. (Anstelle der Bluse darf kein T-Shirt getragen werden; es kann unter der Bluse ein weißes T-Shirt getragen werden). Langes Haar muss hinten zusammengebunden sein. Make-up ist verboten. Schmuckstücke wie Ringe, Ohrringe, Halsketten, Armreifen und Piercing sind verboten.

 

Schüler:

Schüler tragen eine dunkelblaue Jacke aus Stoff (außer bei Feiern dunkelblaue oder schwarze Weste, oder ärmelloser Pullover), eine graue oder schwarze Stoffhose, weißes bzw. hellblaues Hemd mit dazupassender Krawatte. Innerhalb der Schule müssen die Haare kurz und sauber sein; Koteletten, Bart und Schnurrbart sind verboten. Schmuckstücke, inkl. Piercing und Ohrringe, sind verboten.

Wichtig: Keine Verzierungen und klassischer Schnitt bei Rock und Hose.

 

d) Schulbibliothek:

In der Schülerbibliothek stehen allen Schülern ungefähr 20.000 Werke vor allem in Deutsch und Türkisch zur Verfügung. Mit Ausnahme der Referenzbücher (Enzyklopädien, Lexika u.Ä.) können alle Bücher entlehnt werden. Die Schulbibliothek ist täglich von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet und wird von Sr. Petra Pronegg geleitet.

 

e) Rauchverbot

In allen Teilen des Schulgebäudes und vor der Schule besteht strengstes Rauchverbot.

 

f) Verlorene Gegenstände

Schüler können sich in den großen Pausen an unseren Angestellten Herrn Tekin Güler wenden.

 

g) Elternsprechtag

Am 17. November 2006 werden an negative Schüler Mahnungen ausgeschickt.

Elternsprechtage im ersten Semester:

für L1-Klassen : Donnerstag, 23. November  2006, (13:30 - 16:30 Uhr)

für L2-, L3-, L4-Klassen : Dienstag, 28. November 2006 (13:30 - 16:30 Uhr)

 

h) Sprechstunden - Lehrer

Außerhalb des Elternsprechtages haben Erziehungsberechtigte die Gelegenheit, in der jeweils vorgesehenen Sprechstunde (Terminliste wird an die Schüler ausgegeben) mit den Lehrern zu sprechen. Es wird um Terminvereinbarung einen Tag zuvor im Österreichbüro bei Fr. Roswitha Kanat gebeten (0212-313 49 39). Dabei soll auch angegebenen werden, ob ein Dolmetscher benötigt wird.

 

ı) Sprechstunden - Direktion

Die Sprechstunden des Schuldirektors sind täglich von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr. Es wird um rechtzeitige Terminvereinbarung ersucht (0212- 313 49 40 oder 313 49 00 /DW 440).

Die Sprechstunden der türkischen Subdirektorin sind ebenfalls täglich von 10:00 - 12:00 Uhr. Es wird um rechtzeitige Terminvereinbarung unter den oben angeführten Telefonnummern ersucht.

 

i) Bürozeiten des Schulsekretariats

An Wochentagen ist das Schulsekretariat zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr geöffnet. Außerhalb der Bürozeiten gibt es keinen Parteienverkehr.

 

j) Schuldgeld 2006/07

Das Schulgeld beträgt 12.150,- YTL (inkl. MWSt.)

 

Die Zahlungen des Schulgeldes erfolgen ausschließlich über ein Bankkonto, das bei der Garanti Bank, Zweigstelle Galata, auf den Namen des Erziehungsberechtigten zu eröffnen ist. Bei nicht fristgerechter Einzahlung werden von der Bank Zinsen verrechnet. Erziehungsberechtigte, denen seitens Garanti Bank kein Konto eröffnet wurde, haben die Schulgeldraten bis spätestens Ende der Zahlungsfrist auf das Konto der Schule einzuzahlen.

 

Zahlungsplan:

 

2. Rate             3.100,- YTL bis spät. 03.11.2006

3. Rate             3.000,- YTL bis spät. 09.02.2007

4. Rate             3.000,- YTL bis spät. 04.05.2007

 

k) Es wird ersucht, eventuelle Änderungen der Adressen- bzw. Telefonnummern unverzüglich der Schulleitung mitzuteilen.

 

Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches Schuljahr.