Istanbul, 6.1.2006
Sehr geehrte Eltern!
In einer Zeit, in der gesellschaftliche Wertvorstellungen und insbesondere das Bildungswesen einem großen Wandel unterworfen sind, sind die heute verteilten Zeugnisse nicht als Bemessungs- bzw. Bewertungsinstrumente zu sehen, sondern als Instrumente der Motivation, die die Schüler zu besseren Leistungen anspornen sollen. Eine ähnliche Betrachtungsweise Ihrerseits wird es den Schülern ermöglichen, die Ferientage sorglos und nützlich zu verbringen.
Wir sind der Ansicht, dass im zweiten Semester des Schuljahres 2005/06, das am Montag, dem 30.1.2006, um 08.00 Uhr beginnen wird, unsere Schüler bessere Ergebnisse erzielen können, wenn Sie als Erziehungsberechtigte die nachstehend angeführten Punkte berücksichtigen.
1. Absenzen
a) Unter Berücksichtigung der Istanbuler Verhältnisse ist es heutzutage von größter Bedeutung, dass das Fernbleiben des Schülers an das Schulsekretariat (Tel. 313 49 37) in der Zeit von 7.30- 9.30 Uhr vom Erziehungsberechtigten telefonisch mitgeteilt wird.
b) Gemäß Schreiben des Stadtschulrates Nr. 020/503 vom 2.5.2003 ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, dass Schüler die Schule vor Schulschluss verlassen. In solchen Fällen darf der Schüler das Schulgebäude nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten verlassen.
c) Ärztliche Atteste (rapor) und Entschuldigungsbelege sind innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Fernbleibens vom türk. Direktorstellvertreter Kemal Bakar genehmigen zu lassen; am Folgetag sind vom Sekretariat deren bestätigte Fotokopien abzuholen und beim Klassenvorstand abzugeben (wenn in dieser Zeit eine Schularbeit versäumt wurde, so ist diese Kopie vorher auch dem jeweiligen Lehrer vorzuzeigen).
d) Wenn der Schüler innerhalb eines Schultages 45 Minuten vom Unterricht fernbleibt, wird er als für einen halben Tag fehlend gewertet. Wie im vorherigen Elternbrief angeführt, gilt dies auch für das Fernbleiben von den Sozialen Aktivitäten.
e) Für Schüler, die zur Schule bzw. zu einer Unterrichtsstunde im Laufe des Schultages gewohnheitsmäßig zu spät kommen, wird gem. Art. 49 des Durchkommensstatuts ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
f) Da "Rapor zu haben" und zugleich "Schularbeit mitzuschreiben" einander widersprechende Umstände sind, müssen Schüler, die gesund genug sind, in die Schule zu kommen, auch alle anderen Unterrichtsstunden besuchen.
g) Vor und nach jedem Feiertag findet in der Schule eine Fahnenfeier statt. An diesen Tagen müssen die Schuler um 07.50 Uhr in der Schule sein. Für Schüler, die trotz Anwesenheit in der Schule an der Fahnenfeier nicht teilnehmen, wird gemäß Art. 17 des Disziplinverordnung des Unterrichtsministeriums ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
2. Disziplin
Jeder Schüler ist verpflichtet, die Bestimmungen der vom Unterrichtsministerium verfassten Disziplinverordnung für das sekundäre Schulwesen zu befolgen. Im Falle von darin erwähnten schweren Vergehen haben Lehrer und Schulleiter das Recht, den Vorfall direkt an die Disziplinarkonferenz weiterzuleiten.
Am St. Georgs-Kolleg wird im Allgemeinen gemäß Beschluss der Lehrerkonferenz so vorgegangen, dass ein Lehrer dem Schüler zuerst eine Warnung (ikaz) ausspricht; nach zwei ikaz leitet der Klassenvorstand den Umstand an die Schülerberatung weiter, die ein Gespräch mit dem Schüler führt. Nach vier solcher ikaz erteilt der Klassenvorstand eine Ermahnung (uyarma), die er auch dem türk. Direktorstellvertreter Kemal Bakar mitteilt, der wiederum den Erziehungsberechtigten über das erteilte uyarma mündlich und schriftlich verständigt. In diesem Fall hat der Erziehungsberechtigte sich mit dem Klassenvorstand in Kontakt zu setzen.
Wenn der Schüler nach einem uyarma zwei weitere ikaz erhält, bekommt er ein zweites uyarma; nach diesem zweiten uyarma zu erfolgende Vorkommnisse werden an die Disziplinarkonferenz weitergeleitet.
3. Schulkleidung
Es verursacht uns allen große Probleme, dass sich manche Schüler nicht an die Kleidungsverordnung des Unterrichtsministeriums bzw. an die in mehreren Elternbriefen angeführten Schulvorschriften halten. Als Schulleitung sind wir der Meinung, dass dieses Problem nur durch aktive Mitsorge der Eltern gelöst werden kann.
4. Elternsprechtage im 2. Semester
für Haz.- und L1-Klassen (Lise und Tic.) : am 5.4.2006 Mi. (13.30 - 16.30 Uhr)
für L2-, L3-, L4-Klassen : am 6.4.2005Do. (13.30 - 16.30 Uhr)
Für etwaige detailliertere Gespräche mit den Lehrern verweisen wir Sie auf die Sprechstunden der Lehrer (Terminvereinbarung bei Fr. Roswitha Kanat). Ab 02.06.2006 können keine Gespräche mehr mit den Lehrern geführt werden.
5. Mahnungen
An Schüler, die per 29.3.2006 in welchem Fach auch immer negativ sind, werden am 31.3.2006Mahnungen ausgeschickt.
6. Schulgeld
Zahlungsplan für die 3. und 4. Rate des Schulgeldes 2005/06:
3. Rate (3.2.06) | 4. Rate (5.5.06) | |
Lise und Tic. Haz. | 2.800,- YTL | 2.724,- YTL |
Lise 1,2,3 und Ticaret 1 | 2.800,- YTL | 2.724,- YTL |
Lise 4 | 2.300,- YTL | 2.226,- YTL |
Die Zahlungen des Schulgeldes erfolgen ausschließlich über das bei der Garanti Bank, Filiale Galata, auf Ihren Namen eröffnete Bankkonto.
7. Schulgeldbefreiungen, Schulgeldermäßigungen
Die Anträge auf Schulgeldbefreiungen bzw. Schulgeldermäßigungen für das Schuljahr 2006/07 sind in der Zeit von 27.3.2006 bis 07.04.2006 einzureichen. Die Antragsformulare sind in der Buchhaltung erhältlich bzw. auf der Homepage www.sg.k12.tr zu finden. Da Anträge mit fehlenden Unterlagen nicht akzeptiert werden können, wird gebeten, die Anmeldung nicht auf den letzten Tag zu verzögern. Letzter Abgabetermin ist Fr. 07.04.2006.
8. Schulkalender
Nach unserem Schulkalender finden die Quartalsferien des zweiten Semesters zwischen 10.4 - 14.4.2006 statt.
Die Zeugnisverteilung erfolgt am 16.6.2006. Etwaige Änderungen, die nach Beschluss des Unterrichtsministeriums infolge des Restrukturierungsprozesses erfolgen, werden nachträglich bekannt gegeben.
Gemäß Rundschreiben Nr. 2006/1 des Unterrichtsministeriums vom 3.1.2006 werden für Schüler, die die nächste Schulstufe mit Schuldvermerk (sorumlu) besuchen, in der Zeit von 31.1.2006 bis 4.2.2006 ?sorumlu-Prüfungen? abgehalten.
Mit besten Wünschen für schöne Ferientage