Schuljahr 2005/06 - 1. Semester Elternbrief (Handelsakademie)

 

Istanbul, 20.9.2005

 

 

Liebe Eltern!

 

Wir wünschen allen unseren Schülern ein gutes und erfolgreiches Schuljahr 2005/06 und möchten Ihnen zuerst die Schulleitung vorstellen:

 

Hofrat Mag. Franz Kangler ist Schuldirektor und Schulerhalter,

 

Frau Nurhan Şener ist türkische Subdirektorin.

 

OStR Mag. Alexander Zabini ist zuständig für alle österreichischen schulischen Bereiche, besonders für Fragen und Probleme der Erziehungsberechtigten und der Schüler im Zusammenhang mit den Gegenständen, die in deutscher Sprache unterrichtet werden. Außerdem ist er zuständig für die Klasseneinteilung und für die Wahl der Schulzweige. (Nebenstelle: 448)

 

OStR Mag. Gero Weinmann ist zuständig für die Erstellung des Stundenplanes und die Koordination des gesamten Lehrkörpers. (Nebenstelle: 530)

 

Dr. Kemal Bakar ist zuständig für den türkischen Schriftverkehr der Schulleitung, für gesundheitliche Probleme, Absenzen und Entschuldigungen der SchülerInnen sowie für die Koordination des Schulbussystems. (Nebenstelle: 531)

 

OStR Mag. Helmut Auernig ist verantwortlich für die Datenverarbeitung und für soziale Hilfsprogramme. (Nebenstelle: 532)

 

Weiters gibt es auch eine Schülerberatung, deren Ziel es ist, in Zusammenarbeit mit Lehrern, Erziehungsberechtigten und der Schulleitung zur positiven Persönlichkeitsentwicklung der SchülerInnen beizutragen. Weitere Arbeitsgebiete der Schülerberatung sind die Förderung der akademischen Kompetenzen und der Kommunikationsfähigkeit der SchülerInnen sowie unterstützende Beratung bei der Berufswahl.

 

Mitarbeiter der Schülerberatung:

Cem Kirazoğlu (0212) 313 49 44 e-mail: cemk@sg.k12.tr

Ayça Turgut (0212) 313 49 45 e-mail: ayca@sg.k12.tr

 

1) HANDELSAKADEMIE

 

Die seit 1900 bestehende Handelsakademie des St. Georgs-Kollegs hat viele namhafte Absolventen hervorgebracht, die im Wirtschaftsleben des Landes angesehene Positionen innehaben. Durch die Entwicklungen im Laufe der Jahre setzte sich jedoch in der Türkei immer mehr die Ansicht durch, dass Schüler von Berufsschulen bei der Universitätsaufnahmeprüfung benachteiligt seien, sodass die Handelakademie zwischen den Schuljahren 1999/2000 und 2003/04 geschlossen werden musste.

 

Die technologischen Entwicklungen des 21. Jahrhunderts und der angestrebte EU-Beitritt der Türkei schlugen sich allerdings auch in der Gesellschaft nieder, sodass eine Nachfrage zur Wiedereröffnung der Handelsakademie entstand. Vor allem für Schüler, die ihre künftige Berufswahl bereits getroffen haben, trägt der Besuch der Handelsakademie gewissermaßen auch dazu bei, den Prüfungsstress bezüglich der Universitätsaufnahmsprüfung herabzusetzen. (Information über Hochschulzugang von HAK-Absolventen) (auf türkisch)

 

Daraufhin wurde im Einklang mit den Richtlinien des türkischen Erziehungswesens ein neuer Stundenplan für die Handelsakademie erstellt, der unter Berücksichtigung des 3-jährigen türkischen Lehrplans und des 5-jährigen österreichischen Lehrplans aktualisiert wurde. Nach der 1-jährigen Vorbereitungsklasse wird den HAK-Schülern ein 4-jähriges Lehrprogramm angeboten, das mit Schreiben Nr. 21 vom 25.4.2005 des türkischen Unterrichtsministeriums genehmigt wurde. (Die Lehrfächerverteilung)(pdf) (auf türkisch)

 

Das Ziel dieses Lehrplans liegt darin, die Absolventen auf die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen des Wirtschaftslebens vorzubereiten, indem sie aufgrund ihres Wissens und ihrer Kompetenzen der Beschäftigungspolitik und den Zielsetzungen von türkischen Unternehmen entsprechen.

 

Auf dem Lehrprogramm stehen sowohl theoretische als auch angewandte Unterrichtsgegenstände. Durch die praxisorientierten Fächer wird es den Absolventen ermöglicht, auch ohne Universitätsstudium ins Berufsleben einzusteigen. Aber auch für jene, die ein Universitätsstudium auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre angehen wollen, wird das Studium durch die bestehenden Vorkenntnisse erleichtert.

 

Die durchzuführende Projektarbeit im Zusammenhang mit der Fachrichtung Internationale Wirtschaft wird die Schüler auf die in der Praxis potentiell zu begegnenden Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten hinweisen. Im Zuge dieser Projektarbeit werden sie lernen, die Ermittlung, Planung, Organisation, Koordination, Durchführung und Kontrolle eines gegebenen Sachverhalts durchzuführen. Gleichzeitig erwerben sie die Fähigkeit, im Rahmen einer Projektarbeit mit anderen zusammenzuarbeiten bzw. das Ergebnis der durchgeführten Arbeit zu präsentieren.

 

Durch die Praktiken, die sie im Rahmen ihrer Ausbildung bei verschiedenen Betriebsunternehmen vornehmen, wird den Schülern die praktische Anwendung des im Unterricht auf theoretischer Ebene vermittelten Fachwissens gezeigt. Die Türkei hat einen großen Bedarf an Schulabsolventen, die neben einem fundierten Fachwissen auch zwei Fremdsprachen beherrschen. Viele Unternehmen suchen Arbeitskräfte mit diesen Qualifikationen. Gegenwärtig ist es aber so, dass Arbeitskräfte mit guten Fremdsprachkenntnissen nicht über betriebswirtschaftliches Fachwissen verfügen bzw. jene, die über Fachwissen verfügen, keine Fremdsprachen beherrschen.

 

2) WICHTIGE PUNKTE DER PRÜFUNGSVERORDNUNG

 

Die vom Hohen Erziehungsrat genehmigte Prüfungsverordnung des St. Georgs-Kollegs sieht folgendes vor:

 

a) Semesternote

Die Semesternote ist das arithmetische Mittel der schriftlichen, mündlichen und angewandten Prüfungspunkte, Hausaufgaben und Projektarbeiten, umgewandelt in die entsprechende Note. Der Lehrer kann dabei unter Berücksichtigung der Mitarbeit im eigenen Ermessen die Semesternote um eine Note erhöhen (Art. 27).

 

b) Notengebung

Bei der Notengebung gilt eine sechsstufige Notenskala. Positive Noten sind 5, 4, 3, 2. Negative Noten 1 und 0.

Alle Schularbeiten, Aufgaben und Projekte werden mit dem 100-Punkte-System bewertet. Am Semesterschluss werden die Punkte aller Prüfungen arithmetisch gemittelt und nach folgendem Schema in Noten umgewandelt (Art. 6):

 

Punkte Noten Grad

85 - 100 5 Pekiyi (Sehr gut)

70 - 84 4 İyi (Gut)

55 - 69 3 Orta (Befriedigend)

45 - 54 2 Geçer (Genügend)

25 - 44 1 Geçmez (Nicht genügend)

0 - 24 0 Etkisiz (Nicht genügend)

 

c) Jahresnote

Die Jahresnote ist das arithmetische Mittel der beiden Semesternoten. (Art. 29)

 

ç) Positiver Jahresabschluss

Beginnend mit Schuljahr 2005/06 wurde vom türkischen Unterrichtsministerium eine Reorganisation des sekundären Schulwesens eingeführt, die de facto mehrere Bestimmungen der Durchkommensverordnung des St.Georgs-Kollegs außer Kraft setzte. Es wird daher ein neuer Entwurf erarbeitet und zur Genehmigung eingereicht. Nach Vorliegen der Genehmigung werden die Schüler und die Erziehungsberechtigten über die neuen Durchkommensbestimmungen detailliert informiert werden.

 

d) Absenzen

Schüler, die im Schuljahr insgesamt 20 unentschuldigte Fehltage aufweisen, schließen das Jahr ohne Berücksichtigung der Noten erfolglos ab. Die Gesamtsumme der entschuldigten und unentschuldigten Fehltage darf 45 Tage nicht überschreiten.

Im Krankheitsfall müssen Eltern die Absenz bis spätestens 10.00 Uhr telefonisch dem Schulsekretariat mitteilen. Die telefonische Mitteilung der Absenzen an das Schulsekretariat von Seiten der Erziehungsberechtigten ist ein wichtiger Faktor für die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus. Für Absenzen müssen ärztliche Atteste (rapor) und Entschuldigungen vorgelegt werden. Von Privatärzten ausgestellte Atteste müssen unbedingt amtsärztlich bestätigt sein. Schüler mit rapor dürfen aus gesundheitlichen Erwägungen nicht zur Schule kommen und an Prüfungen, die an diesen Tagen abgehalten werden, nicht teilnehmen.

Für Arztbesuche u.Ä. muss einen Tag vor dem Fernbleiben ein Gesuch des Erziehungsberechtigten bei Herrn Kemal Bakar (türk. Direktorstellver.) abgegeben werden. Andernfalls darf der Schüler nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten das Schulgebäude verlassen.

 

e) Zuspätkommen

Schüler, die in der ersten Unterrichtsstunde unentschuldigt fehlen bzw. trotz Anwesenheit in der ersten Stunde dann eine oder mehrere Stunden unentschuldigt vom Unterricht fernbleiben, werden für einen halben Tag fehlend gewertet (Art. 47). Schüler, die nach 08.05 Uhr in die Schule kommen, werden mit einer schriftlichen Genehmigung, die sie von Herrn Kemal Bakar erhalten, in die Klasse zugelassen.

 

f) Fehlen bei Prüfungen

Schüler, die an Schularbeiten nicht teilnehmen oder eine Projektarbeit nicht rechtzeitig abgeben, müssen ihre Verhinderung am selben Tag telefonisch mitteilen und haben innerhalb von 7 Tagen nach Ende der Verhinderung den schriftlichen Beleg der Schuldirektion vorzulegen. Bei Unfällen, Todesfällen, Brand u.Ä. kann von der Schulleitung eine Sonderfrist eingeräumt werden.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben, bei nicht rechtzeitiger Abgabe von Fach- und Projektarbeiten und bei Abschreiben während der Schularbeit erhält der Schüler Null-Punkte, und es erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die Schulleitung.

Wenn die Entschuldigung von der Schulleitung akzeptiert wird, teilt der Lehrer dem Schüler einen Termin für die Schularbeit, Fach- oder Projektarbeit mit. Diese Prüfung kann sowohl innerhalb als auch außerhalb der Unterrichtsstunde stattfinden (Art. 23).

 

g) Disziplin

Jeder Schüler ist verpflichtet, die Bestimmungen der vom Unterrichtsministerium verfassten Disziplinverordnung für das sekundäre Schulwesen zu befolgen. Im Falle von darin erwähnten schweren Vergehen haben Lehrer und Schulleiter das Recht, den Vorfall direkt an die Disziplinarkonferenz weiterzuleiten.

 

Am St. Georgs-Kolleg wird im Allgemeinen gemäß Beschluss der Lehrerkonferenz so vorgegangen, dass ein Lehrer dem Schüler zuerst eine Warnung (ikaz) ausspricht; nach zwei ikaz leitet der Klassenvorstand den Umstand an die Schülerberatung weiter, die ein Gespräch mit dem Schüler führt. Nach vier solcher ikaz erteilt der Klassenvorstand eine Ermahnung (uyarma), die er auch an den türk. Direktorstellvertreter Kemal Bakar mitteilt, der wiederum den Erziehungsberechtigten über die erteilte uyarma mündlich und schriftlich verständigt. In diesem Fall hat der Erziehungsberechtigte sich mit dem Klassenvorstand in Kontakt zu setzen. Wenn der Schüler nach einer uyarma zwei weitere ikaz erhält, bekommt er eine zweite uyarma; in diesem Fall ist die Ansprechperson Direktorstellvertreter Alexander Zabini. Nach diesem zweiten uyarma zu erfolgende Vorkommnisse werden an die Disziplinarkonferenz weitergeleitet.

 

3) WICHTIGE INFORMATIONEN

 

a) Fahnenfeier

 

Montags beginnt die Schule um 07.50 mit der Fahnenfeier. Schüler, die an Montagen nach 07.50 Uhr in die Schule kommen, gelten als "zu spät kommend" und bekommen, wenn sie mehr als einmal zu spät kommen, eine Disziplinarstrafe. Freitags endet die Schule um 13.05 Uhr nach der Fahnenfeier.

 

b) Stundeneinteilung

 

Montag - Mittwoch:

1. Stunde 08:00 - 08:45

2. Stunde 08:50 - 09:35

3. Stunde 09:40 - 10:25

Pause 10:25 - 10:40

4. Stunde 10:40 - 11:25

5. Stunde 11:30 - 12:15

Pause 12:15 - 12:45

6. Stunde 12:45 - 13:30

7. Stunde 13:35 - 14:20

8. Stunde 14:25 - 15:10

 

Donnerstag:

7. Stunde 13:35 - 14:20

8. Stunden 14:25 - 15:10 ("Soziale Aktivitäten" für alle Klassen (exkl. L4-Schüler)

 

Freitag:

6. Stunde 12:20 - 13:05

 

c) Schulkalender

Das St. Georgs-Kolleg hat einen von der türkischen Unterrichtsbehörde bestätigten eigenen Schulkalender.

Weil das erste Semester des per 12.9.2005 begonnenen Schuljahres 2005/06 wegen der Opfer- und Zuckerfesten relativ kurz ist, sind im ersten Semester keine Quartalsferien vorgesehen. Die Quartalsferien im zweiten Semester finden zwischen 10.4 - 14.4.2006 statt. Das Schuljahr 2005/2006 endet am Freitag, dem 16.06.2006.

 

ç) Schulkleidung

Die SchülerInnen müssen sauber und ordentlich gekleidet in die Schule kommen. In der Schülerkleidungsverordnung des Hohen Erziehungsrats Nr. 94 vom 12.5.1981, veröffentlicht im Verordnungsblatt Nr. 2105 vom 1.12.1982, heisst es wörtlich:

 

Schülerinnen:

Die Schülerinnen tragen einen grauen Rock aus Stoff, der die Körperlinien nicht hervorhebt, keinen Schlitz hat und knielang ist; eine dunkelblaue Weste; eine Bluse (weiß oder hellblau) mit Hemdkragen und langen bzw. halblangen Ärmeln.

Aufgrund des Erlasses 2002/86 des türkischen Unterrichtsministeriums dürfen Schülerinnen anstelle eines Rockes auch eine schwarze oder graue Hose aus Stoff, die die Körperlinien nicht hervorhebt, tragen. Innerhalb der Schule ist das Haupt entblößt, das Haar sauber und ordentlich gekämmt; sollte das Haar lang sein, muss es hinten zusammengebunden sein. Make-up ist verboten. Schmuckstücke wie Ringe, Ohrringe, Halsketten, Broschen, Armreifen u.Ä. sind verboten.

 

Schüler:

Dunkelblaue Jacke, graue Stoffhose und Krawatte sind Pflicht. In der warmen Jahreszeit wird nur ein weißes bzw. hellblaues Hemd getragen. Innerhalb der Schule ist das Haupt entblößt, die Haare müssen kurz und sauber sein. Der Nacken muss glatt und frei sein; Koteletten, Bart und Schnurrbart sind verboten. Schmuckstücke wie Halsketten, Ringe u.Ä. sind verboten. Alle Schüler sind verpflichtet, sich an die Bestimmungen zu halten.

 

d) Schulbibliothek:

In der Schülerbibliothek stehen allen Schülern ungefähr 20.000 Werke v.a. in Deutsch und Türkisch zur Verfügung. Mit Ausnahme der Referenzbücher (Enzyklopädien, Lexika u.Ä.) können alle Bücher entlehnt werden. Die Schulbibliothek ist täglich von 08.30 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet.

 

e) Rauchverbot

In allen Teilen des Schulgebäudes und vor der Schule besteht strengstes Rauchverbot.

 

f) Verlorene Gegenstände

Schüler können sich in den großen Pausen an unseren Angestellten Herrn Tekin Güler wenden.

 

g) Elternsprechtag

Am 08. November 2005 werden an negative Schüler Mahnungen ausgeschickt.

Elternsprechtage im ersten Semester:

für Tic.1-Klassen : am 16.11.2005 Mi. (13:30 - 16:30 Uhr)

 

h) Sprechstunden - Lehrer

Außerhalb des Elternsprechtages haben Erziehungsberechtigte die Gelegenheit, in der jeweils vorgesehenen Sprechstunde mit den Lehrern zu sprechen. Es wird um Terminvereinbarung einen Tag zuvor bei Fr. Roswitha Kanat, die auch als Dolmetscherin zur Verfügung steht, ersucht (0212-313 49 36).

 

ı) Sprechstunden - Direktion

Die Sprechstunden des Schuldirektors sind täglich von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr. Es wird um rechtzeitige Terminvereinbarung bei Fr. Meriç Şenol ersucht (0212- 313 49 40 oder 313 49 00 /DW 440).

Für Gespräche mit der türkischen Subdirektorin ersuchen wir ebenfalls um Terminvereinbarung bei Fr. Meriç Şenol.

 

i) Bürozeiten des Schulsekretariats

An Wochentagen ist das Schulsekretariat zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr geöffnet. Außerhalb der Bürozeiten gibt es kein Parteienverkehr.

 

j) Schuldgeld 2005/06

 

Ticaret 1 Klassen : 11.124,- YTL (inkl. MWSt.)

 

Die Zahlungen des Schulgeldes erfolgen ausschließlich über ein Bankkonto, das bei der Garanti Bank, Filiale Galata, auf den Namen des Erziehungsberechtigten zu eröffnen ist. Bei nicht fristgerechter Einzahlung werden von der Bank Zinsen verrechnet. Erziehungsberechtigte, denen seitens Garanti Bank kein Konto eröffnet wurde, haben die Schulgeldraten bis spätestens Ende der Zahlungsfrist auf das Konto der Schule einzuzahlen.

 

Zahlungsplan:

Lise 1, 2, 3 Lise 4 Zahlungsfrist

 

2. Rate 2.800,- YTL 2.300,- YTL bis spät.11.11.2005

3. Rate 2.800,- YTL 2.300,- YTL bis spät.03.02.2006

4. Rate 2.724,- YTL 2.226,- YTL bis spät.05.05.2006

 

Die Ansprechperson für Schulgeldbefreiungen, Schulgeldermäßigungen und -zahlungen ist Frau Emel Şahinler (0212- 313 49 61 bzw. 313 49 00/DW 140).

 

k) Es wird ersucht, eventuelle Adressen- bzw. Telefonnummeränderungen unverzüglich der Schulleitung mitzuteilen.

 

Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches Schuljahr