Istanbul, 24. Jänner 2014

 

Sehr geehrte Eltern!

 

In einer Zeit, in der gesellschaftliche Wertvorstellungen und insbesondere das Bildungswesen einem großen Wandel unterworfen sind, sind die heute verteilten Zeugnisse nicht als Bemessungs- bzw. Bewertungsinstrumente zu sehen, sondern als Instrumente der Motivation, die die SchülerInnen zu besseren Leistungen anspornen sollen. Diese Betrachtungsweise von Seiten der Schule und des Elternhauses wird es den SchülerInnen ermöglichen, die Ferientage sorglos und nützlich zu verbringen.

 

Wir sind der Ansicht, dass im zweiten Semester des Schuljahres 2013/14, das am Montag, dem 10. Februar 2014, um 08.00 Uhr, beginnen wird, unsere SchülerInnen bessere Ergebnisse erzielen können, wenn Sie als Erziehungsberechtigte die nachstehend angeführten Punkte berücksichtigen.

 

1 – Absenzen

a- Absenzen der SchülerInnen werden von der Schule täglich in Form von SMS an die Mobiltelefone der Erziehungsberechtigten geschickt. Das Fernbleiben eines Schülers/einer Schülerin an Tagen mit Prüfungen muss von den Eltern am Morgen des betreffenden Tages der Schule mitgeteilt werden.

 

b- Laut der Bestimmungen der vom Nationalen Unterrichtsministerium verfassten Verordnung für das sekundäre Schulwesen werden Schüler mit über 45 Tagen Absenzen, davon höchstens 10 Tage ohne Entschuldigung, automatisch als negativ gewertet und müssen die zuletzt besuchte Klasse wiederholen.

 

c- Gemäß Schreiben des Stadtschulrates Nr. 020/503 vom 02.05.2003 ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, dass SchülerInnen die Schule vor Unterrichtsschluss verlassen. In solchen Fällen darf der Schüler/die Schülerin das Schulgebäude nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten verlassen. Beim diesbezüglichen schriftlichen Antrag an die Schule ist unbedingt anzuführen, dass der Erziehungsberechtigte die Verantwortung selber übernimmt.

 

d- Ärztliche Atteste („Rapor“) und Entschuldigungsbelege sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ende des Fernbleibens vom türkischen Direktorstellvertreter Okan Ayas genehmigen zu lassen. Im Falle einer versäumten Prüfung muss vom Schüler/von der Schülerin das vom Direktorstellvertreter ausgefüllte Formular dem zuständigen Lehrer ausgehändigt werden.

 

e- Wenn der Schüler/die Schülerin innerhalb eines Schultages 45 Minuten vom Unterricht fernbleibt, wird er/sie als für einen halben Tag fehlend gewertet.

 

f- Für SchülerInnen, die zur Schule bzw. zu einer Unterrichtsstunde im Laufe des Schultages gewohnheitsmäßig zu spät kommen, wird nach den Beschluss der Lehrerkonferenz vom 02.09.2013, die in den Klassen angeschlagen sind und von den Betreuungslehrern den SchülerInnen gegen Unterschrift verlautbart wurden, vorgegangen.

 

g- „Rapor“ ist ein offizieller Beleg, der einen mangelnden Gesundheitszustand attestiert. Da "Rapor zu haben" und zugleich "Schularbeit mitzuschreiben" einander widersprechende Umstände sind, müssen SchülerInnen an „Rapor-Tagen im Krankenhaus bzw. zuhause sein. SchülerInnen, die gesund genug sind, um in die Schule zu kommen und eine Schularbeit zu schreiben, müssen auch alle anderen Unterrichtsstunden  besuchen.

 

h- Vor und nach jedem Wochenende und Feiertag findet in der Schule die Fahnenfeier statt. An diesen Tagen müssen die SchülerInnen um 07.50 Uhr in der Schule sein.

 

2 - Disziplin

Jeder Schüler/jede Schülerin ist verpflichtet, die Bestimmungen der vom Nationalen Unterrichtsministerium verfassten Verordnung für das sekundäre Schulwesen und die Beschlüsse der Lehrerkonferenz zu befolgen. In der Lehrerkonferenz vom 02.09.2013 sowie in der Schulleitungskonferenz hat man Folgendes beschlossen:

·        Beim ersten Disziplinarverstoß führt der jeweilige Lehrer mit dem Schüler ein Gespräch außerhalb der Klasse und erteilt erste Verwarnung (1. Ikaz *)

·        Bei einer Wiederholung (2. Mal) desselben bzw. eines ähnlichen Verstoßes wird der Schüler vom jeweiligen Lehrer über den Klassenvorstand an die Schülerberatung weitergeleitet. (Gegebenenfalls wird auch der/die Erziehungsberechtigte verständigt bzw. der türkische DirektorstellvertreterOkan Ayas eingeschaltet.)

·        Beim 3. Mal des disziplinarwidrigen Verhaltens wird der Schüler dem Disziplinarausschuss gemeldet.

 

Anträge für eine "Auszeichnung des Ehrenrates" können nur für SchülerInnen gestellt werden, die keine Warnung (ikaz) erhalten haben.

 

3 -  Zuspätkommen

SchülerInnen, die in der ersten Stunde unentschuldigt fernbleiben, bzw. SchülerInnen, die zwar in der ersten Stunde anwesend sind, aber in einer oder in mehreren darauffolgenden Stunden unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, gelten einen halben Tag als abwesend. Gemäß Beschluss der Eröffnungskonferenz des Schuljahres 2013/14 vom 02.09.2013 können SchülerInnen – wie im Vorjahr - bis 08:05 Uhr ohne „Eingangsformular“ in die Klasse gehen, gelten aber jedenfalls als zu spät kommend. SchülerInnen, die nach 08:05 Uhr kommen, können nur dann in den Unterricht, nachdem sie ein vom türkischen Direktorstellvertreter Okan Ayas unterschriebenes „Eingangsformular“ erhalten haben.

Dieses Prozedere hat nicht nur für die erste, sondern auch für alle anderen Stunden Gültigkeit.

 

Weiters wurde in der Eröffnungskonferenz folgendes beschlossen:

·        Beim 3. Zuspätkommen ist der/die Schüler/in vom jeweiligen Klassenvorstand nochmals bzgl. der Vorgehensweise beim Zuspätkommen zu informieren.

·        Beim 4. und beim 6. Zuspätkommen wird dem Schüler vom Klassenvorstand eine „Besinnungsstunde“ („etüt“) am Freitag nach der Hymne angeordnet.

·        Ab dem 7. Zuspätkommen ist jeweils ein Gespräch durch den psychologischen Schülerberater zu führen.

·        Beim 8. Zuspätkommen wird dem Schüler vom Klassenvorstand eine „Besinnungsstunde“ („etüt“) am Freitag nach der Hymne angeordnet.

·        Beim 10. Zuspätkommen ist vom psychologischen Schülerberater ein gemeinsames Gespräch mit dem/r Schüler/in und der Erziehungsberechtigten zu führen.

·        Beim 12. Zuspätkommen wird der Schüler vom Klassenvorstand an die Disziplinarkonferenz weitergeleitet und erhält die Strafe „Kınama“ („Tadel“).

·        Beim 14. Zuspätkommen wird der Schüler vom Klassenvorstand an die Disziplinarkonferenz weitergeleitet und erhält die Strafe „1-tägiger Schulausschluss“.

 

Zusammen mit Direktorstellvertreter Okan Ayas bewertet die Disziplinarkonferenz die Situation des Schülers und entscheidet, ob dem Schüler eine „Besinnungsstunde“ (am Freitag nach der Hymne) bzw. eine Zuweisung an den Ehrenrat bzw. eine Disziplinarstrafe  zu erteilen ist.

 

Alle Beschlüsse, die von der Lehrerkonferenz zusätzlich zur Verordnung für das sekundäre Schulwesen des türkischen Unterrichtsministeriums gefasst werden, bezwecken, dass sich SchülerInnen der negativen Wirkung des Zuspätkommens  – auch für das weitere Leben – bewusst werden.

 

4 - Schulkleidung

Die SchülerInnen müssen sauber und ordentlich gekleidet in die Schule kommen.

 

Gemäß Art.1(2) der im Amtsblatt Nr. 28480 vom 27.11.2012 veröffentlichten Schulkleidungsverordnung des türkischen Unterrichtsministeriums gilt die genannte Verordnung  n i c h t   für Schulen, die unter Art. 3/8/5 des Privatschulgesetzes Nr. 5580 vom 8.2.2007 angeführt sind. Gemäß den Bestimmungen der genannten Verordnung wird im 2. Semester diesbezüglich eine Umfrage unter den Eltern und SchülerInnen durchgeführt.

 

Bis zum Ende des Schuljahres 2013/14 gilt daher noch die im Juni 2013 mit gemeinsamem Beschluss der Schulleitung, des Elternvereins und des Schülerrates festgelegte Schulkleidung:

 

Für Schülerinnen:

Schwarzer Stoffrock bzw. schwarze Stoffhose mit Schullogo    

Weißes T-Shirt mit Schullogo, mit kurzen oder langen Ärmeln und Polokragen

Dunkelgraues Sweatshirt mit Schullogo, schwarzer Pullover mit V-Schnitt und mit Schullogo

In der Schule müssen lange Haare hinten zusammengebunden sein. Verboten sind Make-up, Ringe, Ohrringe, Hals- und Armketten sowie Piercing.

 

Für Schüler:

Schwarze Stoffhose mit Schullogo 

Schullogo, mit kurzen oder langen Ärmeln und Polokragen

Dunkelgraues Sweatshirt mit Schullogo, schwarzer Pullover mit V-Schnitt und mit Schullogo

Haare müssen kurz und sauber sein. Backenbart, Vollbart und Schnurbart sind nicht erlaubt. Schmuck – inklusive Piercing und Ohrring -  ist verboten.

 

Wichtiger Hinweis: Bei offiziellen Feierlichkeiten außerhalb der Schule müssen die Schüler entsprechend den Kleidungsvorschriften gekleidet sein.

 

5 - Soziale Aktivitäten

Gemäß Art. 13, Absatz c der Verordnung für Soziale Aktivitäten im sekundären Schulwesen des Nationalen Bildungsministeriums, veröffentlicht im Gesetzblatt vom 13.01.2005, Zl. 25699, müssen SchülerInnen als Einzelperson mindestens 25 Stunden an Neigungsgruppen teilnehmen oder  Sozialarbeit absolvieren.

 

6 - Beurteilung - Bewertung

Aufgrund der vom Nationalen Unterrichtsministerium durchgeführten Änderung des Notensystems im sekundären Schulwesen, kommt bei der Bewertung anstelle des "5"-er Notensystems das "100"-er Punktesystem zur Anwendung.

Gemäß der vom türkischen Unterrichtsministerium genehmigten Durchkommensverordnung der  Sankt Georgs Kolleg Schule gilt folgendes:

 

Aufsteigen

 

·        Für das Aufsteigen in den Vorbereitungsklassen ist der Erfolg in den Fächern Deutsch und Türkisch maßgebend. Die in diesen Fächern negativen Schüler dürfen erst nach Bestehen der „Eignungsprüfung“, die am Ende der Sommerferien durchgeführt wird, in die nächsthöhere Klasse aufsteigen.

·        Schüler, die per Schuljahresende alle Gegenstände positiv abschließen, sowie jene, die in den Zwischenklassen (9,10,11) die „Herbst-Prüfung“ bzw. in den Abschlussklassen (12) die „Nachtragsprüfung“ bzw. „Einzelfachprüfung“ erfolgreich bestehen, steigen auf.

·        Schüler der Zwischenklassen, die per Schuljahresende in höchstens „vier“ Gegenständen – inkl. der Wahlfächer – negativ abgeschlossen haben, treten zu den Ende August bzw. Anfang September abzuhaltenden „Herbstprüfungen“ an.

·        Schüler, die in den „Herbstprüfungen“ alle ihrer negativen Gegenstände, inkl. der Wahlfächer, bestehen, steigen in die nächsthöhere Klasse auf.

·        Mit Ausnahme der Sperrfächer (Türkische Sprachlehre, Deutsch, Computerunterstützte Buchhaltung*) und unter der Voraussetzung, dass der Schüler im Vorjahr im selben Gegenstand nicht negativ war, steigt der Schüler, der bei den (Herbst)Prüfungen in max. „zwei“ Gegenständen negativ beurteilt wird, in die nächsthöhere Klasse auf, vorausgesetzt,  der Jahreserfolgsschnitt liegt bei bzw. über 2,50.

·        Schüler der Abschlussklassen treten aus sämtlichen per Schuljahresende negativ abgeschlossenen Gegenständen - inkl. der Wahlfächer – zu den „Nachtragsprüfungen“ an, die Ende August bzw. Anfang September abgehalten werden. Abschlussschüler, die die „Nachtragsprüfungen“ aller negativen Gegenstände, inkl. der Wahlfächer, bestehen, erwerben das Recht auf Schulabschluss und Erhalt des Diploms.

·        Abschlussschüler, die nach diesen Prüfungen nur mehr in einem Gegenstand negativ sind,  treten zu der vor Schulbeginn abzuhaltenden „Einzelfachprüfung“ an. Bei erfolgreicher Ablegung dieser Prüfung erwerben sie das Recht auf Schulabschluss und Erhalt des Diploms.

 

* Computerunterstützte Buchhaltung ist für die Handelsklassen ein Sperrfach.

 

Wiederholung der Klasse und Warteposition

In den Zwischenklassen (9, 10, 11) müssen jene Schüler die Klasse wiederholen, die

·        per Jahresende in mehr als „4“ Gegenständen negativ sind

·        nach den „Herbstprüfungen“ in mehr als „2“ Gegenständen negativ sind

·        nach den „Herbstprüfungen“ zwar in nur „1“ oder „2“ Gegenständen negativ sind, aber notenschnittmäßig unter 2,50 liegen

·        nach den „Herbstprüfungen“ in einem der Sperrfächer „Türkische Sprachlehre“, „Deutsch“ bzw. Computerunterstützte Buchhaltung* negativ beurteilt wurden

·        in zwei aufeinander folgenden Jahren im „selben Gegenstand“ negativ  waren und die aufgrund des Notenschnittes aufgestiegen sind.

In der Abschlussklasse gilt, dass

·        Schüler, die nach den „Nachtragsprüfungen“ in mehr als „1“ Gegenstand  negativ sind,

·        Schüler, die nach der „Einzelfachprüfung“ noch immer negativ sind, in die Warteposition kommen und somit verpflichtet sind, aus diesen Gegenständen im nächsten Semester zur „Nachtragsprüfung“ anzutreten.

·        Schüler, die in drei aufeinander folgenden Semestern zur „Nachtragsprüfung“ der selben Schulstufe antreten und die Schule nicht erfolgreich abschließen können, werden aus dem Schulregister gestrichen.

 

* Computerunterstützte Buchhaltung ist für die Handelsklassen ein Sperrfach.

 

7 - Mahnungen

An SchülerInnen, die per 10. April 2014, in welchem Fach auch immer negativ sind, werden nach den Quartalsferien an die Erziehungsberechtigten Mahnungen ausgeschickt.

 

8 - Elternsprechtage

Schuljahr 2013/14,  2. Semester:

für Lise, Ticaret Hazırlık und 9. Klassen: Di., 22.04.2014 (13:30–16:30 Uhr)

für Lise und Ticaret 10., 11. und 12. Klassen: Do.,24.04.2014 (13:30–16:30 Uhr)

 

An den Elternsprechtagen bitten wir Sie um kurze Gespräche. Für etwaige detaillierte Gespräche mit den Lehrern verweisen wir Sie auf die Einzelsprechstunden der Lehrer (Terminvereinbarung zwischen 08.30 – 16.30 Uhr bei Fr. Hatice Günay (Tel.: 313 49 35) bzw. Fr. Mine Yenice(Tel.: 313 49 34). Dabei soll auch angegeben werden, ob eine Dolmetscherin benötigt wird.)

Ab 09.06.2014 können keine Gespräche mehr mit den Lehrern geführt werden.

 

9 - Deutsche Sprachdiplome und Matura

In Europa wurde für Fremdsprachen ein gemeinsamer europäischer Referenzrahmen erstellt, der bisher allgemeine Feststellungen genauer festlegt. Im Sprachdiplom A1 und A2 wird elementare Sprachverwendung nachgewiesen. Mit den Diplomen B1 und B2 wird selbständige Sprachverwendung festgestellt. Das Sprachdiplom C1 bezeugt kompetente Sprachverwendung.

In der Hazırlık-Klasse wird das Niveau A2 deutlich überschritten. Zum Ende dieses Schuljahres wird für alle SchülerInnen der  10. Klassen die B2-Prüfung abgehalten. Nur Schüler, die diese Prüfung positiv absolvieren, können in die Matura-Vorbereitungsklasse aufgenommen werden. Eine Wiederholung dieser Prüfung ist jedoch Ende August möglich, ebenso werden extern abgelegte B2-Diplome anerkannt.

Die Schüler der Maturaklasse legen am Ende der 11. Klasse die Prüfung C1 ab. Wie bei der B2-Prüfung gibt es auch bei dieser Prüfung eine Wiederholungsmöglichkeit im August. Schüler, die bis Schulbeginn der 12.Klasse das C1-Diplom nicht erreichen können, scheiden aus der Maturaklasse aus. Für Schüler, die nicht zur Matura antreten, wird in der 11. und 12. Klasse die Möglichkeit zum Erwerb des C1-Diploms angeboten.

Zum Studium im Ausland wird in den meisten Fällen als Sprachnachweis das C1-Diplom gefordert. Manche österreichische Universitäten akzeptieren weiterhin eine Schulbestätigung über Deutsch-Kenntnisse oder das B2-Diplom. Die Forderung nach einem standardisierten Deutsch-Diplom wächst allerdings ständig.

 

Wer am Ende der 10. Klasse die Maturaklasse wählen möchte,

darf im Zeugnis keine negative Note haben und

muss die B2-Sprachdiplom-Prüfung aus Deutsch positiv bestanden haben.

 

SchülerInnen können am Ende der 11. Klasse die Maturaklasse wählen, wenn sie

in den Fächern TED (Türk Dili ve Edebiyatı), DvA (Dil ve Anlatım), Deutsch, Englisch und Mathematik einen Jahresnotenschnitt von mindestens 3,

in den FEN-Fächern (Physik, Chemie und Biologie) einen Jahresnotenschnitt von mindestens 3,

alle Fächer am Ende des Jahres positiv und

die C1-Sprachdiplomprüfung aus Deutsch positiv bestanden haben.

 

10 - Dritte Fremdsprache Französisch

-Wer am Ende der 9. Klasse als 3. Fremdsprache Französisch wählen möchte, muss am Ende der Lise 1 im Jahreszeugnis  aus Deutsch und Englisch einen gemeinsamen Notenschnitt von  3,5 erreicht haben. Weiters wird die Zustimmung der Klassenlehrerkonferenz erwartet.

 

Dabei müssen die Noten aus diesen beiden Gegenständen  jeweils wenigstens 3 betragen (Deutschnote: 2; Englischnote: 5 genügt leider nicht!!)

 

11 - Schulgeld

Zahlungsplan für die 4. und 5. Rate des Schulgeldes 2013/14:

4. Rate                  4.300,- TL                  Ende der Zahlungsfrist :       07.02.2014

5. Rate:                 4.300,- TL                  Ende der Zahlungsfrist :       04.04.2014

Die Zahlungen des Schulgeldes erfolgen spätestens bis Ende der Zahlungsfrist ausschließlich über das bei der Garanti Bank, Zweigstelle Galata, auf Ihren Namen eröffnete Bankkonto.

 

12 - Schulgeldbefreiungen, Schulgeldermäßigungen im Schuljahr 2014/15:

Die Anträge auf Schulgeldbefreiungen bzw. Schulgeldermäßigungen für das kommende Schuljahr sind in der Zeit vom 24.03.2014 bis zum 04.04.2014 einzureichen. Die Antragsformulare sind ab 10.03.2014 in der Buchhaltung erhältlich bzw. hier zu finden.

Da Anträge mit fehlenden Unterlagen nicht akzeptiert werden können, wird gebeten, die Anmeldung nicht auf den letzten Tag zu verzögern.

Letzter Abgabetermin für die erforderlichen Unterlagen ist der 04.04.2014.

 

13 - Schulkalender

Nach unserem Schulkalender finden die einwöchigen Quartalsferien des zweiten Semesters zwischen 12.–20.April 2014 statt.

Die Zeugnisverteilung für das 2. Semester des Schuljahres 2013/14 erfolgt am 20. Juni 2014.

 

Mit besten Wünschen für schöne Ferientage!