Alman-Türk Sanayi ve Ticaret Odası Başkanlığına Seçilen Mezunumuz Prof. Dr. Metin Sağmanlı’yı (1981 Mezunu) Kutluyoruz

| 27.02.2012 | Kategorie: Schule, Absolventen

Unser Absolvent Prof. Dr. Metin Sağmanlı (Absolvent '81) hat die Präsidentschaft der Deutsch-Türkischen Industrie- und Handelskammer (AHK) in Istanbul übernommen

Geçtiğimiz Haziran ayından beri, Alman-Türk Sanayi ve Ticaret Odası Başkanlığı görevini yürütmekte olan Prof. Dr. Metin Sağmanlı, yönetici ortağı olduğu uluslararası mali danışmanlık firması Rödl & Partner’deki çalışmalarının yanı sıra Marmara Üniversitesi’nde de ders vermektedir.

 

Avusturya Lisesi’nden mezun olduktan sonra üniversite öğrenimini Viyana’da tamamlayan Sağmanlı, 1990 yılında Türkiye’ye dönmüş ve 1991 yılından başlayarak - o zamanki adıyla - Alman Ekonomi Heyeti ile yakın ilişkiler içinde olmuştur. Kuruluşunun ilk günlerinden itibaren Alman-Türk Sanayi ve Ticaret Odası’nda (AHK) çeşitli görevlerde bulunan Prof. Sağmanlı, 2006 yılında AHK Yönetim Kuruluna, geçtiğimiz Haziran ayında ise oybirliği ile Yönetim Kurulu Başkanlığına seçilmiştir. AHK’nın geniş bir yelpazede sunmakta olduğu eğitim programlarının kapsamını daha da genişletmeyi istediğini belirten Prof. Sağmanlı, aynı zamanda da Alman-Türk Sanayi ve Ticaret Odası’nı daha büyük ve güçlü bir kurum haline getirmeyi hedefliyor. İki ülke arasında imzalanan Çifte Vergilendirme Antlaşması ve Türk işadamlarının vize sorunlarına çözüm getirilmesi gibi konulardaki girişimleriyle, AHK’nın iki ülkenin ekonomik yaşamında daha da etkin bir rol oynaması, Prof. Sağmanlı’nın yeni görevindeki hedefleri arasında yer almakta. 

 

Not: Yukarıdaki bilgiler, Almanca olarak yayınlanan internet gazetesi “İstanbul Post”un Şubat 2012 sayısında Prof. Sağmanlı ile yaptığı röportajdan alınmıştır ve yayıncısı Dr. Stefan Hibbeler'in izniyle yayınlanmaktadır.

 

 

 

Seit Juni vergangenen Jahres hat Prof. Dr. Metin Sağmanlı die Präsidentschaft der Deutsch-Türkischen Industrie- und Handelskammer (AHK) in Istanbul übernommen. Der Wirtschaftsprüfer ist Managing Partner bei der deutschstämmigen internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl Partner und führt zugleich auch seine Lehrtätigkeit an der Marmara Universität fort. Nur seine Leitungspositionen dort hat er aufgegeben, um mehr Zeit für die Kammer zu haben. 

 

Wir sprachen mit ihm über sein Engagement für die AHK und seine Erwartungen im Hinblick auf die anstehenden tief greifenden Veränderungen im türkischen Wirtschaftsrecht.  

 

Sie müssen ein ausgefülltes Leben haben: Sie führen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen, unterrichten an der Universität und haben die Präsidentschaft der AHK übernommen. Was treibt Sie an, sich neben allen Pflichten auch ehrenamtlich zu engagieren? 

 

Nach meinem Abschluss des österreichischen St. Georgs Gymnasiums habe ich in Wien studiert und promoviert. Ende 1990 bin ich dann in die Türkei zurückgekehrt. Bereits 1991 hatte ich Kontakte zur Deutschen Wirtschaftsdelegation, aus der später die AHK hervorging. Den Weg der Kammer habe ich von Anfang an begleitet und ich kann sagen, ich bin im Grunde mit gewachsen. Die Mitarbeiter kenne ich von Anfang an und habe eine Vertrauensbeziehung zu ihnen aufgebaut. 

 

Was reizt Sie an der Vorstandstätigkeit? 

 

Ich hatte verschiedene Funktionen bei der AHK inne. 2006 wurde ich in den Vorstand gewählt. Zunächst war ich Schatzmeister, dann Vizepräsident der Kammer. Als mein Vorgänger, Franz Koller, versetzt wurde, hat man mich gebeten den Vorsitz zu übernehmen und ich wurde einstimmig gewählt. 

 

Aber auch bereits zuvor habe ich an verschiedenen Projekten mitgearbeitet und bin immer noch Mitglied des Bildungsausschusses der Kammer. Aus diesem Grund ist es auch nicht verwunderlich, dass mir die Bildungsaktivitäten am Herzen liegen, die ich gern weiter ausbauen möchte. Wir bieten inzwischen ein recht breites Programm an, das nicht nur fachliche, sondern auch allgemeinere Themen wie z.B. Zeitmanagement oder interkulturelle Kompetenz umfasst. 

 

Ein zweites Ziel, das ich mir gesetzt habe, ist dazu beizutragen, dass die Kammer größter und stärker wird. Ich denke, es ist uns weitgehend gelungen, sie zu einem bestimmenden Faktor im deutsch-türkischen Wirtschaftsleben werden zu lassen. Ich denke, das unsere Initiativen zur Beschleunigung des Neuabschlusses des deutsch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommens wirksam war. Und ich denke, es sind auch Vorteile für unsere Mitglieder herausgekommen. Detailliert werden darüber auf einem eigenen Seminar unterrichten. Aber beispielsweise bei derAusschüttung von Gewinnen und in der Quellenbesteuerung gibt es deutliche Vorteile. 

 

Ich fand auch die Kammerinitiative, mit der das Visumsproblem türkischer Geschäftsleute auf die Tagesordnung gebracht wurde, ausgesprochen beeindruckend… 

 

Zwar haben wir das Problem selbst bisher nicht lösen können. Aber wir haben eine Vereinbarung mit dem deutschen Generalkonsulat getroffen. Kammermitglieder, die ihren Visumsantrag über uns stellen, erhalten Erleichterungen. Generalkonsulin Frau Wagener hat sich da sehr eingesetzt. 

 

Auf der anderen Seite wollte ich Sie auch in Ihrer Eigenschaft als Wirtschaftsprüfer und Hochschullehrer auf die bevorstehenden Änderungen im Wirtschaftsrecht ansprechen. 

 

Am 1. Juli diesen Jahres treten zwei sehr wichtige Gesetzesänderungen für das Wirtschaftsleben in Kraft. Mit dem neuen Handelsgesetzbuch ergeben sich insbesondere für Kapitalgesellschaften weit reichende Veränderungen und mit dem Schuldgesetz wird der Rechtsrahmen für Verträge aller Art sowie für Gesellschaften bürgerlichen Rechts neu gesetzt. Ich stehe diesen Veränderungen positiv gegenüber. Das geltende Handelsgesetzbuch wurde 1956 verabschiedet und bedurfte einer gründlichen Anpassung an unsere Zeit. Vor allem die Absicht mehr Transparenz zu schaffen und die Abläufe innerhalb der Unternehmen zu modernisieren, finde ich sehr positiv. War das geltende Handelsgesetzbuch durch den deutschen Wirtschaftswissenschaftler Prof. Hirsch geprägt worden, haben auch bei der Neufassung viele Wirtschaftswissenschaftler mitgearbeitet, die in Deutschland ausgebildet wurden. So finden sich auch im neuen Gesetz deutliche Ähnlichkeiten zum deutschen Recht. 

 

Hinzu kommt, dass das neue Recht insbesondere auch für den Mittelstand Vorteile bringt. So wird beispielsweise festgelegt, dass nach dem neuen Recht eine Rechnung nach 60 Tagen zu bezahlen ist. Heute liefern kleine oder mittlere Unternehmen an ein größeres und erhalten ihr Geld manchmal erst nach drei Monaten oder später. Dies stellt für sie eine enorme Belastung dar. 

 

Eine andere Neuerung, die insbesondere für internationale Unternehmen Vorteile bringt, ist die Übernahme des internationalen Buchhaltungsstandards IFRS. Weil dieser in verschiedenen Ländern angewendet wird, werden die Daten vergleichbar bzw. müssen nicht erst von einem Standard in einen anderen überführt werden. Dieser Schritt wird zum 1. Januar 2013 erfolgen. 

 

Auf der anderen Seite wird immer wieder gesagt, dass sich die Unternehmen bisher nicht ausreichend auf die Veränderungen vorbereitet haben. Manche rechnen mit einer Verschiebung des Inkrafttretens. Wie sehen Sie die Sache? 

 

Ich denke, nicht nur bei den Unternehmen, sondern auch in der Verwaltung ist noch keine ausreichende Vorbereitung erfolgt. Wollte man ab dem 1. Juli beide Gesetze komplett anwenden, käme die Wirtschaft der Türkei zum Stillstand. Da dies wohl kaum beabsichtigt ist, gehe ich davon aus, dass es neue Übergangsfristen gibt. Die könnten auch gestaffelt sein, so dass einzelne Teile früher, andere später in Kraft treten. 

 

Und rechnen Sie mit Problemen beim Übergang zum IFRS? 

 

Technisch sehe ich keine bedeutenden Probleme. Die Kammer der Steuerberater hat für Steuerberater und Buchhalter Fortbildungen angesetzt, mit denen sie sich auf die neuen Standards vorbereiten können. Ich denke, dass der IFRS auch Vorteile für das Management von Unternehmen bietet. War bisher die Buchhaltung vor allen an den Bedürfnissen der Finanzämter orientiert, können die Daten nun besser auch für das Finanzmanagement genutzt werden.