Rechtliche Lage

Das Österreichische St. Georgs-Kolleg ist eine türkische ausländische Privatschule, deren Recht in der Folge des Vertrages von Lausanne auf dem türkischen Gesetz 625 gründet. Dem Kolleg ist in der Türkei das Öffentlichkeitsrecht zuerkannt. Das Kolleg wird mit dem türkischen Reifezeugnis beendet.

Zum Besuch der Universität ist die Absolvierung einer gesamtstaatlichen Universitätsaufnahmeprüfung erforderlich. Die Schule zählt seit Jahren zu jenen Schulen, die landesweit sehr gute Ergebnisse erzielen.

Ab dem Schuljahr 1995/96 können neben den österreichischen Schülern auch die türkischen Absolventen des Kollegs zusätzlich zu einer österreichischen Reifeprüfung antreten und neben dem türkischen Diplom ein österreichisches Reifezeugnis erwerben.

Gemäß § 7. Abs. 1 lit.b. des Österreichischen Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes sind Inhaber eines Reifezeugnisses unserer Schule Österreichern gleichgestellt und zum Studium an jeder österreichischen Universität berechtigt.

Für den Unterricht und sämtliche Tätigkeiten und Ausfertigungen in der Schule gilt das türkische Schulgesetz. Das Kolleg hat ein eigenes Schulstatut, das aufgrund des Gesetzes 625 und der jeweiligen gesetzlichen Lage aufgestellt wird und vom türkischen Unterrichtsministerium bestätigt werden muss.