Die "neue" Matura im Realgymnasium ab dem Schuljahr 2015/2016

Die Matura besteht ab dem Schuljahr 2015/2016 aus drei Teilen,

1.     der vorwissenschaftlichen Arbeit (kurz VWA),

2.     dem schriftlichen Teil und

3.     dem mündlichen Teil.

Zu 1.: Die VWA ist eine von der Kandidatin / vom Kandidaten selbständig zu schreibende Arbeit über ein Thema, das er im Einvernehmen mit der betreuenden Lehrkraft gewählt hat.

Die betreuende Lehrkraft unterstützt die Kandidatin / den Kandidaten in Fragen des Aufbaus der Arbeit, der Arbeitsmethodik, der Selbstorganisation, des Zeitplans, der Struktur und Schwerpunkt-setzung der Arbeit, wobei die Selbständigkeit der Leistung nicht beeinträchtigt werden darf.
Die gemeinsame Beurteilung der Arbeit und der Präsentation bilden einen Teil des gesamten Maturaergebnisses. Das gewählte VWA-Thema erscheint auch im Maturazeugnis und ist somit eine Visitenkarte der Kandidatin bzw. des Kandidaten.

Zu 2.: Der schriftliche Teil besteht aus drei (oder vier) Teilprüfungen.

a. Teilprüfungen aus den Fächern Deutsch und Mathematik sind für alle verpflichtend.

b. Als drittes Fach kommen Türkisch oder Englisch in Frage.

c. Entscheidet die Kandidatin / der Kandidat sich für vier Teilprüfungen, so hat er folgende
    Wahlmöglichkeiten: Das unter b. nicht gewählte Fach oder Biologie oder Physik oder
    Darstellende Geometrie. 

Zu 3.: Der mündliche Teil besteht aus drei Teilprüfungen, wenn drei schriftliche Teilprüfungen gewählt wurden. Bei vier schriftlichen Teilprüfungen besteht der mündliche Teil nur aus zwei Teilprüfungen. Die Fächer können aus folgender Liste gewählt werden:

a.  „Religion“ (in der Unterrichtssprache Deutsch) [4 Stunden]

b.  „Deutsch“ [20 Stunden]

c.   „Deutsche Literatur“ [4 Stunden]

d.  „Englisch“ [16 Stunden]

e.  „Türkisch“ (wenn es schriftlich nicht gewählt wurde) [20 Stunden]

f.   „Französisch“ [8 Stunden]

g.  „Mathematik“ [24 Stunden]

h.  „Darstellende Geometrie“ [4 Stunden]

i.   „Biologie und Umweltkunde“ [10 Stunden]

j.   „Chemie“ [8 Stunden]

k.  „Physik“ [10 Stunden]

l.   „Psychologie und Philosophie“ [6 Stunden]

m. „Musikerziehung“ (vierjährig) [4 Stunden]

Bei der Wahl ist zu berücksichtigen, dass bei zwei mündlichen Prüfungen die Summe der angegebenen Stunden mindesten 10, bei drei mindestens 15 betragen muss.

Zum Ablauf der mündlichen Teilprüfungen:

Vor jeder Prüfung zieht die Kandidatin bzw. der Kandidat aus einem Themenpool, der in den meisten Fächern aus 18 Themenbereichen besteht, zwei Themenbereiche. Für einen der beiden muss sie bzw. er sich entscheiden und bekommt dann eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung aus dem gewählten Bereich zur Beantwortung vorgelegt. An die Vorbereitungszeit, die in der Regel 30 Minuten beträgt, schließt die mündliche Prüfung an, die mindestens 10 und maximal 20 Minuten dauert. Die Beurteilung wird vom Prüfer und dem Beisitzer gemeinsam vorgeschlagen und von der Prüfungskommission gemeinsam beschlossen.

Zulassung zur Matura im Haupttermin:

Zum Haupttermin zugelassen werden nur solche Kandidatinnen / Kandidaten, die zum Zeitpunkt der Zulassungskonferenz höchstens ein negativ beurteiltes Fach aufweisen.

Bei einem negativ beurteilten Fach muss vor der schriftlichen Matura eine Wiederholungsprüfung abgelegt werden. Ist das Ergebnis positiv, so kann zur Matura im Haupttermin angetreten werden.

Bei negativem Ergebnis ist ein Antreten zur Matura erst im 1. Nebentermin (Herbst) möglich, wenn bis dahin eine positive Beurteilung erreicht wurde. Wurden bei der Zulassungskonferenz zwei oder mehr Fächer negativ beurteilt, ist ein Antreten erst im Herbst (1. Nebentermin) möglich, wenn bis dahin in allen Fächern eine positive Beurteilung erreicht wurde. 

Positiver Abschluss im Haupttermin:

Für eine positive Ablegung der Reifeprüfung im Haupttermin muss in allen Teilprüfungen eine positive Beurteilung erreicht werden.

Negative schriftliche Beurteilungen können auf Antrag der Kandidatin / des Kandidaten durch zusätzliche mündliche Prüfungen, sogenannten Kompensationsprüfungen im Haupttermin ausgebessert werden. Fällt eine oder mehrerer Kompensationsprüfungen wieder negativ aus, so muss im 1. Nebentermin wieder zur schriftlichen Prüfung in den negativen Fächern angetreten werden. Die Kandidatin / der Kandidat darf aber zu den mündlichen Prüfungen im Haupttermin antreten. Wird eine mündliche Teilprüfung negativ beurteilt, so muss diese Prüfung im 1. Nebentermin wiederholt werden.

Wird die VWA negativ beurteilt, ist ein positiver Abschluss im Haupttermin nicht mehr möglich, da über den Sommer mit neuer Themenstellung (ohne Betreuung) eine neue VWA geschrieben werden und im Rahmen des 1. Nebentermins präsentiert werden muss.

Für das Österreichische St. Georgs-Kolleg Istanbul vom BMB erlassene Prüfungsverordnung .