Die neue Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie

1. Leitgedanken

1.   Die Schwerpunkte der Ausbildung, nämlich Allgemeinbildung, Fremdsprachen und kaufmännische Berufsbildung sollen in annähernd gleichem Ausmaß Inhalt dieser Prüfung sein.

2.  Neben den kognitiven Lehrzielen sollen auch die fächerübergreifenden Fähigkeiten der Absolventen in der Gestaltung der Reife- und Diplomprüfung Berücksichtigung finden.

3.  Der berufsbezogene Teil der Reife- und Diplomprüfung soll den Anforderungen der „Diplomprüfung“ gerecht werden. Die Fähigkeit, die Kenntnisse und Fertigkeiten fächerübergreifend und anwendungsbezogen einzusetzen, soll im Vordergrund stehen. Taugliche Instrumente sind Projekte und Fallstudien.

4.  Die neue Reife- und Diplomprüfung soll den einzelnen Kandidaten verschiedene  Wahlmöglichkeiten bieten.

2. Struktur der neuen Reife- und Diplomprüfung

Die neue Reife- und Diplomprüfung, die mit dem Schuljahr 2016/2017 eingeführt wurde, besteht aus drei Teilen,

 

I.               der Diplomarbeit,

II.              dem schriftlichen Teil und

III.             dem mündlichen Teil.

 

I:Die Diplomarbeit ist als Teamarbeit konzipiert, wobei für das Team ein gemeinsamer Titel für die Diplomarbeit zu führen ist, für jedes Teammitglied aber eine klare fachliche Schwerpunkt-setzung erkennbar sein muss. Die Diplomarbeit ist praxis- und prozessorientiert aufzubauen. Das bedeutet, dass die Projektmanagementtools als Planungs- und Steuerinstrument einzusetzen sind. Das Thema wird im Einvernehmen mit der betreuenden Lehrkraft gewählt. Die betreuende Lehrkraft unterstützt die Kandidatin / den Kandidaten in Fragen des Aufbaus der Arbeit, der Arbeitsmethodik, der Selbstorganisation, des Zeitplans, der Struktur und Schwerpunkt-setzung der Arbeit, wobei die Selbständigkeit der Leistung nicht beeinträchtigt werden darf. Die gemeinsame Beurteilung der Arbeit und der Präsentation bilden einen Teil des gesamten Maturaergebnisses. Das Thema der Diplomarbeit erscheint auch im Maturazeugnis auf und ist somit eine Visitenkarte der Kandidatin bzw. des Kandidaten.

 

II:Der schriftliche Teil besteht aus drei (oder vier) Teilprüfungen.

1. Verpflichtend sind eine „Betriebswirtschaftliche Fachklausur“, die die Fächer
Betriebswirtschaft, Unternehmensrechnung und Übungsfirma umfasst, und

2. eine schriftliche Teilprüfung im Fach „Deutsch“.

3. Als drittes Fach kommen Englisch oder Mathematik in Frage.

4. Entscheidet die Kandidatin / der Kandidat sich für vier Teilprüfungen, so muss er sowohl in
Englisch als auch in Mathematik schriftliche Teilprüfungen ablegen.

 

III:Der mündliche Teil besteht aus drei Teilprüfungen, wenn drei schriftliche
Teilprüfungen gewählt wurden. Bei vier schriftlichen Teilprüfungen besteht der
mündliche Teil nur aus zwei Teilprüfungen.

1. Verpflichtend für alle ist das „Betriebswirtschaftliche Kolloquium“.

2. Für die zweite mündliche Prüfung stehen folgende Fächer zur Auswahl:

a. „Religion“ (in der Unterrichtssprache Deutsch)
b. „Naturwissenschaften“ (wenn Ökologie und Warenkunde gewählt wurde)
c. „Recht“
d. „Volkswirtschaft“
e. „Wirtschaftsinformatik“
f. „Türkisch"

3. Die dritte mündliche Prüfung muss in dem unter II: 3. nicht gewähltem Fach abgelegt werden. (Mathematik mündlich, wenn Englisch schriftlich gewählt wurde. bzw. Englisch mündlich, wenn Mathematik schriftlich gewählt wurde)

Zum Ablauf der mündlichen Teilprüfungen:

Vor jeder Prüfung zieht die Kandidatin bzw. der Kandidat aus einem Themenpool, der abhängig vom Prüfungsfach aus einer unterschiedlichen Anzahl von Themenbereichen besteht, zwei Themenbereiche.

Für einen der beiden muss sie bzw. er sich entscheiden und bekommt dann eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung aus dem gewählten Bereich zur Beantwortung vorgelegt. An die Vorbereitungszeit, die in der Regel 30 Minuten beträgt, schließt die mündliche Prüfung an, die mindestens 10 und maximal 20 Minuten dauert. Die Beurteilung wird vom Prüfer und dem Beisitzer gemeinsam vorgeschlagen und von der Prüfungskommission beschlossen.

Zulassung zur Matura im Haupttermin:

Zum Haupttermin zugelassen werden nur solche Kandidatinnen / Kandidaten, die zum Zeitpunkt der Zulassungskonferenz höchstens ein negativ beurteiltes Fach aufweisen.

Bei einem negativ beurteilten Fach muss vor der schriftlichen Matura eine Wiederholungsprüfung abgelegt werden. Ist das Ergebnis positiv, so kann zur Matura im Haupttermin angetreten werden.

Bei negativem Ergebnis ist ein Antreten zur Matura erst im ersten Nebentermin (Herbst) möglich, wenn bis dahin eine positive Beurteilung erreicht wurde. Wurden bei der Zulassungskonferenz zwei oder mehr Fächer negativ beurteilt, ist ein Antreten erst im ersten Nebentermin möglich, wenn bis dahin in allen Fächern eine positive Beurteilung erreicht wurde. 

Positiver Abschluss im Haupttermin:

Für eine positive Ablegung der Reifeprüfung im Haupttermin muss in allen Teilprüfungen eine positive Beurteilung erreicht werden.

Negative schriftliche Beurteilungen können auf Antrag der Kandidatin / des Kandidaten durch zusätzliche mündliche Prüfungen, sogenannten Kompensationsprüfungen im Haupttermin ausgebessert werden.

Fällt eine oder mehrerer Kompensationsprüfungen wieder negativ aus, so muss im ersten Nebentermin wieder zur schriftlichen Prüfung in den negativen Fächern angetreten werden. Die Kandidatin / der Kandidat darf aber zu den mündlichen Prüfungen im Haupttermin antreten. Wird eine mündliche Teilprüfung negativ beurteilt, so muss diese Prüfung im ersten Nebentermin wiederholt werden.

Wird die Diplomarbeit negativ beurteilt, ist ein positiver Abschluss im Haupttermin nicht mehr möglich, da über den Sommer mit neuer Themenstellung (ohne Betreuung) eine neue Diplomarbeit geschrieben und im Rahmen des ersten Nebentermins präsentiert werden muss.